|
|
||
Es gibt keine defintive, gesetzliche Frist für die Abgabe der Fertigstellungsanzeige. Aber solange keine abgegeben ist oder die Fertigstellungsanzeige nicht vollständig ist, darfst das Bauwerk auch nicht benützen. Die "Fertigstellungsmeldung" macht nicht die Baufirma, sondern DU (also der Bauherr)!!! Und nur so nebenbei: es wird auch nichts "gemeldet", sondern der Bauherr "zeigt die Fertigstellung bei der Baubehörde an" - kurz: "Fertigstellungsanzeige" Versteh nicht warum man immer wieder eigene Begriffskreationen verwendet und nicht die Begriffe aus den Gesetzen. Nur diese sind klar im Sinne des Gesetzes definiert und nur mit diesen weiß man, was wirklich gemeint ist. Oder könnte es sein, dass du zwar Fertigstellungsmeldung geschrieben, aber "Bauführerbescheinigung" gemeint hast??? Siehst du, ich kenn mich schon nicht mehr aus 😉........... |
||
|
||
@Karl10 Darf ich fragen was passiert wenn man ein Haus bewohnt für dass noch keine Fertigstellungsanzeige abgegeben wurde? *unschuldigschau* |
||
|
||
1. Die Baubehörde darf ein Verwaltungsstarfverfahren einleiten. 2. Wenn es grobe Sicherheitsmängel gibt (z.B. ungesicherte Treppen, ungesicherte Absturzstellen, "offene" E-Installationen usw. , dann besteht (zusätzlich zum Strafverfahren) die Möglichkeit mit ausdrücklichem Bescheid, die Nutzung zu untersagen und/bzw. die Räumung des Gebäudes (oder Teilen davon) anzuordnen (beides mit der Möglichkeit der Zwangsvollstreckung bei Nichtbefolgung) Soweit das Gesetz (Theorie?) In der Praxis passiert aber meist gar nichts und die Baubehörden schauen weg......... |
||
|
||
|
||
Interessant. Habe nämlich dieser Tage irgendwo gelesen dass sich jemand gar nicht anmelden konnte und auch keine Mistkübel etc. bekam. Ich fragte nämlich deswegen, weil mir der Bauamtschief damals ein paar Formulare für die Fertigstellungsanzeige mitgab und und sagte "schau', dass Du es die nächsten 5 Jahre wieder abgibst". Werde ich wohl mal alles an Unterlagen/Atteste/Bestätigungen zusammensuchen, auch da die 5 Jahre wohl bald vorüber sind (wir wohnen schon jahrelang im Haus). PS, soll auch mal gesagt werden: Auch wenn das Hausbauthema bei mir nimmer so aktuell ist, lese ich oft ganz gezielt Deine Beiträge, auch zu Themen die mich gar nicht betreffen. Deine Interpretationen sind immer sehr interessant, auch (und vor allem!) auch Deine nicht so weichgespülten Antworten und Rückfragen |
||
|
||
Ich hab da jetzt ja nur die baurechtliche Seite betrachtet. Das mit der Anmeldung, Mülltonne usw. steht auf einem anderen Blatt. Da geht es darum, dass manche (aber nicht alle, so wie in deinem Fall) Gemeinden das schlechte Gewissen plagt, wenn sie einerseits die Wohnsitzmeldung entgegennehmen und andererseits wissen (oder wissen müssten), dass man das Wohngebäude an dieser Adresse gar nicht benützen darf. Zu sagen, dass das Meldeamt und das Baumt innerhalb einer Gemeinde nichts voneinander wissen (also die Linke nicht weiß, was die rechte tut), is halt auch nicht so schmeichelhaft. Und wenn man die Anmeldung ohne Fertigstellungsanzeige entgegen nimmt, dann müsste man wenigstens ein Strafverfahren einleiten (siehe oben) - will man aber schon gar nicht. Schon um diesem Zwiespalt aus dem Weg zu gehen, wird vielfach beim Wohnsitzanmelden verlangt, dass auch eine Fertigstellungsanzeige vorhanden ist. Ob das nach dem Meldegesetz auch zwingend notwendig ist, weiß ich nicht? Diese 5-Jahresfrist und die Fertigstellungsanzeige haben eigentlich gar nichts miteinander zu tun - wid auch oft fälschlicherweise miteinander verknüft. Innerhalb der 5-Jahresfrist muss der Bau (bloß) in seinen wesentlichen konstruktiven Teilen fertig sein, damit die Baubewilligung nicht erlischt. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass der Bau auch schlüsselfertig/benützbar ist. Das hat jetzt also nichts mit der Fertigstellungsanzeige zu tun, die ich machen muss, damit ich tatsächlich benützen darf (und es in allen Teilen auch tatsächlich benützbar ist). Die kann man auch nach 5 Jahren abgeben, ohne dass deswegen die Baubewilligung verfällt. |
||
|
||
Wesentlich ist für die Gemeinde vor allem, dass sie von den Bewohnern diverse Abgaben (Müll, Wasser, Kanal, Grundsteuer etc.) einheben kann. Möglicherweise könntest Du eigentlich auch gar keinen Hauptwohnsitz in einem Gebäude anmelden, für das es keine Fertigstellungsanzeige gibt. Aber wie gesagt: Theorie vs. Praxis. Ich schau jetzt übrigens auch gerade ganz unschuldig ... |
||
|
||
Ich hätte dazu auch gleich eine Frage: wir sind im Endspurt vom Hausbau, haben jedoch Sachen wie Einfriedung und Terrassenüberdachung, die schon genehmigt wurde noch nicht gemacht, möchten das aber in den nächsten Jahren noch nachholen - gibt es da nicht so eine Art "Teilfertigstellung" wodurch wir die noch nachzuholenden Dinge ohne erneute Bewilligungen machen dürfen? Danke schon mal |
||
|
||
Wir haben noch ein bissl was vor uns bevor wir an eine Fertigstellungsanzeige denken können .. Dennoch schwirrt mir durch den Kopf, was ich dazu überhaupt benötige? Ich geh mal von einer Abnahme der Elektroinstallation aus? Was denn sonst noch? Muss da auch zB ein schriftliches Druckprotokoll der Sanitärinstallation dabei sein? Was gäbe es denn sonst noch so? |
||
|
||
Hast schon mal deinen Baubewilligungsbescheid gelesen??? Offensichtlich nicht, denn da steht alles drin.....und was nicht drin steht, das braucht man auch nicht. |
||
|
||
Am besten direkt mit deiner Gemeinde klären. |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]