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Wenn du vorhast, ein verbindliches Kaufanbot zu legen, dann wäre die Sicherung der Finanzierung davor ratsam. Freilich kannst du aber auch ein Kaufanbot mit Finanzierungsvorbehalt legen. Der Nachteil dabei ist jedoch, dass dieses für den Verkäufer nicht den gleichen Wert hat, wie ein Anbot ohne Vorbehalt. Wenn also zeitgleich ein anderer Interessent ein verbindliches Anbot ohne Vorbehalte abgibt, wird sich der Verkäufer bei ähnlichem Preis klarerweise für dieses entscheiden. Du bekommst von einer Bank nur dann einen Finanzierungsvorschlag und in weiterer Folge eine Finanzierungszusage, wenn du ein konkretes Objekt im Auge hast. Dieses muss ja von der Bank bewertet und die Beleihungsquote ermittelt werden. Natürlich kann man mal mit einem Objekt beginnen - und wenn es mit diesem konkreten Objekt nichts wird, dann ein anderes Objekt heranziehen. Sollte der Objekttausch in Zeitnähe zur absolvierten Risikoprüfung der Bank erfolgen, ist das kein Problem und führt zu einer nur marginalen Zeitverzögerung. Sollte der Zeitabstand zur ursprünglichen Bonitäts- und Objektprüfung jedoch zu groß werden (z.B. ab 1-2 Monate), dann muss man die aktualisierten Unterlagen hinsichtlich Einkommen, etc. nachliefern. lg |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Ich schließe mich an: bevor du ein verbindliches Kaufanbot legen willst, sollte der Antragsprozess bereits vorher eingeleitet werden. Dazu sind vor allem die Grundrisspläne, eine auszufüllende Checkliste mit den Angaben zum Haus selbst und dessen Ausstattung sowie aussagekräftige Fotos bei der Antragsstellung beigebracht werden, damit die Desktopschätzung initiiert und so ein Grobwert ermittelt werden kann. Davon hängt die Beleihungsquote und in weiterer Folge die Machbarkeit und natürlich auch die Kondition ab. Sollte es diese Immobilie nicht werden, kann relativ einfach und rasch ein anderes Objekt anstattdessen bewertet werden. Dazu müssen wiederum zwingend zumindest die Grundrisspläne + Fotos vorhanden sein und eine neue "Checkliste" mit den geänderten Gegebenheiten nachgereicht werden. Ggf. auch aktuelle Einkommensunterlagen (Letzt-Gehaltszettel). Das ist aber keine Hexerei, denn dies kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, um keine Zeit zu verlieren. Achtet auch darauf, dass es gültige Einreichpläne gibt bzw. eine Baugenehmigung vorhanden ist und es sich so nachweislich um keinen Schwarzbau handelt - alles schon erlebt🙃. |
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