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Eine tilgungsfreie Zeit bis zum Einzug ist recht üblich, muss man einfach angeben. Zinsen müsst ihr trotzdem zahlen, aber das hält sich ja in Grenzen bzw wird definitiv weniger sein als die volle Rate. |
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Wenn ihr 3/4 des Kaufpreises habt, dann braucht ihr den Kreditbetrag ja erst recht spät, insofern ist die hohe Belastung ja vermutlich nur von kurzer Dauer? |
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Bei uns war es so, dass wir eine noch zu bauende Wohnung gekauft haben. Die Kreditrückzahlung fing erst zu laufen an, als die letzte Tranche vom Treuhänder abgerufen wurde und das war relativ kurz vor der Wohnungsübergabe - wir sind 3 Monate nach Kreditstart umgezogen. Allerdings hatten wir den Vorteil, dass wir vom Eigentum ins Eigentum gezogen sind. Nachbarn, die vorher gemietet hatten, mussten teilweise sehr genau mit der Kündigung ihrer Wohnung planen. Wer auf Nummer Sicher gehen wollte, hatte sicher eine längere Doppelbelastung als wir. |
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Hallo nuclearspin, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Finanzierung Neubauwohnung |
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genau so: Das ist die Frage, wie der Bauträger das verlangt. Nachdem das Objekt vor Fertigstellung verkauft wird, kommt das BTVG (Bauträgervertragsgesetz) zur Anwendung. Demnach werden je nach Ratenplan (A oder B) die Kaufpreisteile vom Treuhänder abgerufen. Wenn der Bauträger von euch eine Bankgarantie verlangt, dann wird die Bank Austria diese (kostenpflichtig) ausstellen. Möglicherweise verzichtet der Bauträger aufgrund eurer komfortablen Eigenmittelsituation aber auf die Garantie und ihr könnt Kosten sparen. Der Zinslauf bei der Finanzierung beginnt im Verbrauchergeschäft i.d.R. mit dem Abrufen des Kapitals, bedeutet: Falls fangen auch die Zinsen an zu "laufen". Nachdem die Fertigstellung jedoch erst im Herbst 2023 erfolgt, werdet ihr da keine andere Möglichkeit haben. |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Sobald die Bank Austria an den Treuhänder überweist, werden die Zinsen sofort vom gesamten Kredit-Betrag fällig (je nach der gewählten Variante variabel oder FX), da ja das Kapital (der Kredit) für die Bank zur Gänze ausgenutzt worden ist. Bei der Bankgarantie werden die Zinsen nur von den entnommenen Beträgen fällig, die laut Zahlungsplan vom Bauträger abgerufen wurden. Für die Bankgarantie verrechnet die BA einmalig 300€. Da bei euch nach Tranchen abgerufen wird, würde die Vereinbarung im Kredit mit einer BG vermutlich die bessere Variante sein. Zur Frage der Überweisung laut Zahlungsplan: es ist Usus, dass das EK zuerst verbraucht wird. Der Ratenrückzahlungsbeginn kann bei beiden Varianten zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart werden. Bei der Bankgarantie handhabt das so zumindest die BA zwingend - nämlich erst dann, wenn das Kreditkonto leer ist. lg |
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