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Finanzierung Neubauwohnung

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  •  nuclearspin
6.3.2022
5 Antworten | 5 Autoren 5
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Hallo an alle,

wir wohnen aktuell in einer Mietwohnung und möchten ins Eigentum übersiedeln. Wir interessieren uns für ein Wohnungs-Neubauprojekt, das im Herbst 2023 fertiggestellt wird. Bis dahin zahlen wir noch die Miete (~1000€) weiter, daher rührt auch meine Frage.

Wir können knapp 3/4 des Kaufpreises als Eigenkapital einbringen, den Rest würden wir finanzieren. Wir peilen eine Kreditrate von auch ~1000€ an. Dadurch, dass wir bis zum Umzug noch in Miete wohnen, wäre die aktuelle Miete+Kreditraten dann 2000€, das wäre schon über dem, was wir monatlich für Wohnen ausgeben möchten.

Wie ist übliche/beste Vorgangsweise beim Kauf eines noch fertigzustellenden Neubaus, um die "Doppelbelastung" zur vermeiden.

Anküpfend an diese Frage: es werden beim Neubau je nach Baufortschritt Zahlungen an den Bauträger fällig. Wie ist die beste/übliche Vorgangsweise bzgl. Einsatz von EK (wir könnten sicher die Bauträgerzahlungen aus dem EK mehr als die Hälfte der Zeit zahlen), und Kreditbeginn etc.

Bieten sich hier Bankgarantien an? Oder kann man mit der Bank (BA in unserem Fall) vereinbaren, dass die Kreditsumme jetzt schon aus Treuhandkonto überwiesen wird, aber die Kreditraten erst im Herbst 2023 beginnen?

Danke und LG nuclearspin 

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
6.3.2022  (#1)
Eine tilgungsfreie Zeit bis zum Einzug ist recht üblich, muss man einfach angeben. Zinsen müsst ihr trotzdem zahlen, aber das hält sich ja in Grenzen bzw wird definitiv weniger sein als die volle Rate.

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  •  supernova
  •   Silber-Award
6.3.2022  (#2)
Wenn ihr 3/4 des Kaufpreises habt, dann braucht ihr den Kreditbetrag ja erst recht spät, insofern ist die hohe Belastung ja vermutlich nur von kurzer Dauer? 

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  •  mirabell
  •   Bronze-Award
6.3.2022  (#3)
Bei uns war es so, dass wir eine noch zu bauende Wohnung gekauft haben. Die Kreditrückzahlung fing erst zu laufen an, als die letzte Tranche vom Treuhänder abgerufen wurde und das war relativ kurz vor der Wohnungsübergabe - wir sind 3 Monate nach Kreditstart umgezogen.
Allerdings hatten wir den Vorteil, dass wir vom Eigentum ins Eigentum gezogen sind. Nachbarn, die vorher gemietet hatten, mussten teilweise sehr genau mit der Kündigung ihrer Wohnung planen. Wer auf Nummer Sicher gehen wollte, hatte sicher eine längere Doppelbelastung als wir.

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Hallo nuclearspin,
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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
6.3.2022  (#4)

zitat..
nuclearspin schrieb: Wie ist übliche/beste Vorgangsweise beim Kauf eines noch fertigzustellenden Neubaus, um die "Doppelbelastung" zur vermeiden.

genau so:

zitat..
MalcolmX schrieb: Eine tilgungsfreie Zeit bis zum Einzug ist recht üblich

zitat..
nuclearspin schrieb: Wie ist die beste/übliche Vorgangsweise bzgl. Einsatz von EK (wir könnten sicher die Bauträgerzahlungen aus dem EK mehr als die Hälfte der Zeit zahlen), und Kreditbeginn etc.

Das ist die Frage, wie der Bauträger das verlangt. Nachdem das Objekt vor Fertigstellung verkauft wird, kommt das BTVG (Bauträgervertragsgesetz) zur Anwendung. Demnach werden je nach Ratenplan (A oder B) die Kaufpreisteile vom Treuhänder abgerufen.

Wenn der Bauträger von euch eine Bankgarantie verlangt, dann wird die Bank Austria diese (kostenpflichtig) ausstellen. Möglicherweise verzichtet der Bauträger aufgrund eurer komfortablen Eigenmittelsituation aber auf die Garantie und ihr könnt Kosten sparen.

Der Zinslauf bei der Finanzierung beginnt im Verbrauchergeschäft i.d.R. mit dem Abrufen des Kapitals, bedeutet: Falls

zitat..
nuclearspin schrieb: die Kreditsumme jetzt schon aus Treuhandkonto überwiesen wird

fangen auch die Zinsen an zu "laufen".

Nachdem die Fertigstellung jedoch erst im Herbst 2023 erfolgt, werdet ihr da keine andere Möglichkeit haben.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
6.3.2022  (#5)
Sobald die Bank Austria an den Treuhänder überweist, werden die Zinsen sofort vom gesamten Kredit-Betrag fällig (je nach der gewählten Variante variabel oder FX), da ja das Kapital (der Kredit) für die Bank zur Gänze ausgenutzt worden ist.

Bei der Bankgarantie werden die Zinsen nur von den entnommenen Beträgen fällig, die laut Zahlungsplan vom Bauträger abgerufen wurden.
Für die Bankgarantie verrechnet die BA einmalig 300€.

Da bei euch nach Tranchen abgerufen wird, würde die Vereinbarung im Kredit mit einer BG vermutlich die bessere Variante sein.

Zur Frage der Überweisung laut Zahlungsplan: es ist Usus, dass das EK zuerst verbraucht wird.

Der Ratenrückzahlungsbeginn kann bei beiden Varianten zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart werden.
Bei der Bankgarantie handhabt das so zumindest die BA zwingend - nämlich erst dann, wenn das Kreditkonto leer ist.

lg

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