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Glaub mir als Firma is das MEGA zum Kotzen - Wir haben mittlerweile fuer uns&Buddys einen aus unseren Sicht fairen Ablauf gefunden aber die Buerokratie ist noch mehr geworden und die Projektzeiten (Ablaeufe) noch aufwendiger Schritt 1: NZB Schritt 2: Foerderung fertig machen, wenn NZB vorliegt mit Einspeisehoehen, nicht nur der deppate Zaehlpunkt (gab sehr oft schon Probleme) Schritt 3: Beauftragen Alles andere bringt nur Chaos und Ungewissheit |
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Auf der anderen Seite können diese 20-25kWp Anlagen 12500 eingespeiste kWh steuerfrei mitnehmen. Die fehlende EAG-Förderung verschiebt den ROI in diesem Fall um nur 1-2 Jahre. Ist die Frage wieviel Förderung es da überhaupt noch wirklich braucht. |
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naja die müssten eher schaun, dass sie es teilen, weil die Anlagen würden über 12500 einspeisen und dann fällt Steuer an. Klar würde die Anlage nur 1-2 Jahre länger laufen müssen aber das ist ja bei allen so. Trotzdem mag keiner auf so einen Patzen Geld in Zeiten wie diesen, wo wir eh nur ausgenommen werden wie eine Kirchenmaus, verzichten. |
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Wenn man großspurige Ankündigungen macht "...jeder der eine Förderung braucht, wird auch keine bekommen" (oder so ähnlich, Zitat Gewessler). Wären bei der geplanten ~10kWp Anlage ca. 2850€ und ja, darauf möchte ich natürlich nicht verzichten! 1 |
Das sehe ich auch so. ||
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Wo steht das denn bitte? Wie soll das denn gehen, wenn der letzte Call heuer bis Anfang Dezember läuft (Kat B-D). Diese werden erst NACH dem Call geprüft und informiert. Dann bist sowieso bei Weihnachten bis du ne Info hast ob man was bekommt oder nicht und dann soll die Firma sofort verfügbar sein und solch eine Anlage noch vor Sylvester machen?! |
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Genau das ist ja der Punkt: jeder der eine Förderung braucht. Das sind eben die Anlagen mit weniger Förderbedarf, denn es hat sich natürlich jeder genau überlegt wieviel Förderung er braucht, oder? Die Förderung bezahlt ja auch bekannterweise die werte Frau Minister aus der eigenen Tasche und nicht wir mit anderen Steuern, oder? Das Norm-EFH mit zwei Erwachsenen <25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] wird natürlich weit davon entfernt Steuern zu zahlen bei 2 x 12500kWh Freigrenze. Ansonsten wird eben der Eigenverbauch "optimiert". |
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Die OT OT [Off Topic]-Beiträge wurden entfernt. 2 |
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Hab heute (nachdem ich 10 min. in der Leitung war) mit einer netten Frau von Netz Burgenland telefoniert und sie hat gemeint dass ich, um den Zählpunkt zu bekommen den "Antrag auf Abschluss eines Netzzugangsvertrags" ausfüllen muss. Gibts zum Download auf https://www.netzburgenland.at/downloadcenter/sonstiges.html Bearbeitugnszeit wird 3-4 Wochen sein weil derzeit so ein großer Andrang ist, also wirds mit der ÖMAG Förderrunde kommende Woche sicher nix werden 🙄 ...hätte ich gewusst wie es geht, hätte ich das ganze Prozedere natürlich früher gestartet - aber ev. hilfts ja jemanden der in der selben Situation ist: Wenn du eine PV errichten möchtest im nächsten 1/2 Jahr, am besten jetzt schon den Zählerpunkt beantragen, damit man diesen für den Förderantrag bei der ÖMAG hat. Die Firma, welche meine PV baut würde diese Formalität für mich machen, ich müsste eine Vollmacht geben usw. - da hab ich mir einfach gedacht, ich kann ja schon "vorarbeiten" und das Formular selbst ausfüllen und schicken. 😉 Der "Errichter der Anlage" ist im Formular zum Ausfüllen vorgesehen, diese Angabe ist jedoch optional wurde mir mitgeteilt. Das als Info für andere, welche noch keinen "Errichter der Anlage" ausgewählt haben. Anlage wird ca. 9,5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung], ohne Speicher, Überschusseinspeisung. Nun benötige ich Unterstüztung beim Ausfüllen des Antrages, möchte natürlich alles korrekt ausfüllen damit es sich nicht deswegen verzögert. Max. Einspeisleistung der Gesamtanlage? Prognostizierte Jahresmenge? Ertrag sollte ~9,5MWh sein im Jahr, was ich davon einspeisen werde k.A. würde hier halt mal 5000 kWh hinschreiben. Leistungsbegrenzung möglich? K.A., schätze schon dass das mein geplanter WR WR [Wechselrichter] kann, aber ist das relevant? Punkt "Erzeugungsanlage" - Engpassleistung, was hier angeben? Wäre nett, wenn mir jemand sinnvolle Werte für die genannten Formularfelder sagen kann. Batteriespeicher habe ich keinen, der Punkt fällt also weg. Geplanter Beginn habe ich mal 1.Dezember angegeben, damit ich beim letzten Fördercall heute noch dabei sein kann und wird wohl auch der Praxis entsprechen, ev. schon im November, mal schaun. Voraussichtlicher Energielieferant? Strom werde ich weiterhin von Energie Burgenland beziehen, hab da ja einen alten Vertrag wo ich hoffe dass der kWh Preis unter jenem für Neukunden bleibt, also "Energie Burgenland"? Danke für eure Hilfe! |
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Wo meldest u denn die Anlage auf 2 Personen an? Könnte mit meinen 20kWp auch über die 12,5MWh kommen.. |
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So wie man hört und liest per Angabe Steuerausgleich. Anlage mit x kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung], eingespeist y kWh. Person im selben Haushalt bzw. am selben Zählpunkt macht dasselbe. Nachweis per Prüfprotokoll oder Fertigstellungsmeldung und Abrechnung des Stromabnehners. Im Zweifel fragt das FA nach. Insbesondere bei der Ömag liegen ja alle Daten auf. |
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und genau bei der Ömag steht eine natürliche Person (und nicht Haushalt)... also ich seh da FA-technisch schwarz... Wenn es zwei seperate Anlagen mit eigenen Zählpunkt sind, wird es gehen, aber eine große Anlage wird nur einer natürlchen person zugeordnet werden können.... und damit nur einmal die 12500kWh Freigrenze. |
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Für diverse Kinderfrei- und Absetzbeträge ist jetzt schon die Angabe des Partners möglich. Es kann auch sein dass der Zählpunkt mit angegeben werden muss. Oder es ändert sich gar nix, weil es mit der bisherigen Freigrenze auch so funktioniert hat. D.h. wer unter der 25/12,5 Grenze ist macht gar nix wie bisher auch wie bei unter 730 EUR. Wer über 25 oder 12,5 ist muss eine Ekst-Erklärung abgeben wie bisher auch bei >730 EUR selbsständiger Gewinn. Letzteres halte ich für plausibel. |
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Quelle: https://www.tpa-group.at/de/news/aenderungen-abgabenaenderungsgesetz-2022/ Also müsste wahrscheinlich der Einspeisevertrag auf beide Personen laufen. Diskussion hier: https://www.photovoltaikforum.com/thread/158071-%C3%B6mag-marktpreis/?pageNo=81 |
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Vielleicht helfen dir meine Werte. Deine maximale kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] Leistung. Lieber bissl mehr angeben, dann kannst du bei Montage noch erweitern, ohne komplett neu Ansuchen zu müssen. Kann leer gelassen werden. Engpassleistung wurde bei mir die Nennleistung des WR WR [Wechselrichter] angegeben. (ZB.: Huawei SUN2000-8KTL = 8kVA) Dreiphasig ENS2 integriert - ja Batteriespeicher kannst du auslassen, wenn du keinen hast. Geplanter Start mit 1. Dezember ist ok. Voraussichtlicher Energielieferant kannst du "Burgenland Energie" angeben, wenn du dort bist und auch bleibst. 1 |
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Danke @ZeiL ! Gerade noch gelesen "Bei Neuanlagen ist der „Anzeige auf Abschluss eines Netzzugangsvertrages“ ein Lageplan der geplanten Erzeugungsanlage beizulegen". => werde hier einfach den Lageplan vom Einreichplan des Hauses nehmen. |
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