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Förderungsdschungel - bitte um Aufklärung

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  •  querty
  •   Gold-Award
13.8. - 17.8.2022
35 Antworten | 14 Autoren 35
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Hallo,

das Thema Förderung durch Ömag ist ja bekannt und zahlreich diskutiert.
Mein Anbieter ist Energie Burgenland und wenn man nachliest z.B. auf https://pvaustria.at/forderungen/burgenland/#Stromspeicher gibt es auch eine Landesförderung, in diesem Fall durch Burgenland:

Gefördert werden, mittels einmaligem Zuschuss, die
 • Errichtung von netzgeführten Stromerzeugungsanlagen auf solarer Basis mit einer förderbaren Höchstleistung von 10 kW,
WOFÜR & WIE VIEL?
Gefördert wird
 • die Errichtung von netzgeführten Stromerzeugungsanlagen auf solarer Basis (gem. Pkt. 2) max. 30% der förderfähigen Kosten bis max. 275,- Euro je kWpeak 

also genau der gleiche Wert wie die Ömag Förderung.
Hier gelang man über einen Link zur "Homepage der Förderstelle": https://www.burgenland.at/themen/energie/foerderungen/photovoltaik-und-speicheranlagen/allgemeine-informationen/

und dort kann man sich dann gleich ein Antragsformular downloaden:  • Antrag Photovoltaik und Stromspeichersystemen (.pdf)

In diesem Formular gibt es den Punkt:

-Ich bestätige, dass für die im Ansuchen angeführte(n) Anlage(n) keine Mehrfachförderung in
Bezug auf andere öffentliche Landes- oder Bundesförderungen (OeMAG, Klima und Energiefonds) in Anspruch genommen wird/wurde.

Jetzt bin ich verwirrt - bedeutet das, ich brauche keine Förderung bei der Ömag einrichen...was ja immer ein wenig Glückspiel ist (first come - first serve) sondern reiche einfach die Förderung beim Land Burgenland ein und bekomme fix die 275€ pro kWP kWP [kWpeak, Spitzenleistung]?
(natürlich nur für 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] aber das wäre ausreichend für mich)

Wenn das so ist, kann/würde das im Burgenland ja jeder so machen und man spart sich den Förderantrag bei der Ömag, wenn man nur eine 10kWp Anlage errichtet? ...oder muss man diesen Antrag bei der Ömag machen, damit man später den Strom zum Marktpreis an diese verkaufen kann, anders gesagt: Wenn ich Förderung durchs Land (und nicht durch Ömag) beantrage, darf ich den Strom danach auch nicht an die Ömag verkaufen?

  •  Solarbuddys
14.8.2022  (#21)

zitat..
querty schrieb:

Ich werde um den Anschluss am Dienstag ansuchen und höflich fragen, ob dieser wohl bis 23 gemacht werden kann - was kann man sonst schon tun?

Förderung wäre schon wichtig, wer möchte schon locker auf ~2,5k€ verzichten.

Wenn man den PV Ausbau unterstützen und fördern möchte, warum dann das Förderkontingent limitieren? Dass mit der aktuellen Regelung viele unzufrieden sind habe ich im anderen Thread eh auch schon gelesen.

──────
massiv50er schrieb: wenn du beim letzten call nicht zum zug kommst, verlierst entweder die Förderung oder du verschiebst die bestellung auf 2023 (wann der erste fördercall startet)
───────────────

Da wird die Firma aber auch sehr begeistert sein, wenn man ein Angebot hat und dann sagt, danke, ich machs aber erst 2023 - deshalb m.M.n. aus Laiensicht eine völlig unverständliche Regelung.

Glaub mir als Firma is das MEGA zum Kotzen - Wir haben mittlerweile fuer uns&Buddys einen aus unseren Sicht fairen Ablauf gefunden aber die Buerokratie ist noch mehr geworden und die Projektzeiten (Ablaeufe) noch aufwendiger 

Schritt 1: NZB 

Schritt 2: Foerderung fertig machen, wenn NZB vorliegt mit Einspeisehoehen, nicht nur der deppate Zaehlpunkt (gab sehr oft schon Probleme)

Schritt 3: Beauftragen 

Alles andere bringt nur Chaos und Ungewissheit


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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
14.8.2022  (#22)

zitat..
uzi10 schrieb:

2 Leute von mir müssten auf 5000 verzichten

Auf der anderen Seite können diese 20-25kWp Anlagen 12500 eingespeiste kWh steuerfrei mitnehmen. Die fehlende EAG-Förderung verschiebt den ROI in diesem Fall um nur 1-2 Jahre. Ist die Frage wieviel Förderung es da überhaupt noch wirklich braucht.


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  •  uzi10
  •   Gold-Award
14.8.2022  (#23)

zitat..
wiwi schrieb:

──────
uzi10 schrieb:

2 Leute von mir müssten auf 5000 verzichten
───────────────

Auf der anderen Seite können diese 20-25kWp Anlagen 12500 eingespeiste kWh steuerfrei mitnehmen. Die fehlende EAG-Förderung verschiebt den ROI in diesem Fall um nur 1-2 Jahre. Ist die Frage wieviel Förderung es da überhaupt noch wirklich braucht.

naja die müssten eher schaun, dass sie es teilen, weil die Anlagen würden über 12500 einspeisen und dann fällt Steuer an.
Klar würde die Anlage nur 1-2 Jahre länger laufen müssen aber das ist ja bei allen so. Trotzdem mag keiner auf so einen Patzen Geld in Zeiten wie diesen, wo wir eh nur ausgenommen werden wie eine Kirchenmaus, verzichten.


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  •  querty
  •   Gold-Award
15.8.2022  (#24)

zitat..
uzi10 schrieb: Trotzdem mag keiner auf so einen Patzen Geld in Zeiten wie diesen, wo wir eh nur ausgenommen werden wie eine Kirchenmaus, verzichten

Das sehe ich auch so.
Wenn man großspurige Ankündigungen macht "...jeder der eine Förderung braucht, wird auch keine bekommen" (oder so ähnlich, Zitat Gewessler). Wären bei der geplanten ~10kWp Anlage ca. 2850€ und ja, darauf möchte ich natürlich nicht verzichten!

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  •  bimpfi87
  •   Bronze-Award
15.8.2022  (#25)

zitat..
massiv50er schrieb: Und so weit ich informiert bin, gilt der förderanreiz nur pro Kalenderjahr...

Wo steht das denn bitte? Wie soll das denn gehen, wenn der letzte Call heuer bis Anfang Dezember läuft (Kat B-D). 

Diese werden erst NACH dem Call geprüft und informiert. 

Dann bist sowieso bei Weihnachten bis du ne Info hast ob man was bekommt oder nicht und dann soll die Firma sofort verfügbar sein und solch eine Anlage noch vor Sylvester machen?!


1
  •  wiwi
  •   Bronze-Award
15.8.2022  (#26)

zitat..
querty schrieb:

──────
uzi10 schrieb: Trotzdem mag keiner auf so einen Patzen Geld in Zeiten wie diesen, wo wir eh nur ausgenommen werden wie eine Kirchenmaus, verzichten
───────────────

Das sehe ich auch so.
Wenn man großspurige Ankündigungen macht "...jeder der eine Förderung braucht, wird auch keine bekommen" (oder so ähnlich, Zitat Gewessler). Wären bei der geplanten ~10kWp Anlage ca. 2850€ und ja, darauf möchte ich natürlich nicht verzichten!

Genau das ist ja der Punkt: jeder der eine Förderung braucht. Das sind eben die Anlagen mit weniger Förderbedarf, denn es hat sich natürlich jeder genau überlegt wieviel Förderung er braucht, oder?

Die Förderung bezahlt ja auch bekannterweise die werte Frau Minister aus der eigenen Tasche und nicht wir mit anderen Steuern, oder?

Das Norm-EFH mit zwei Erwachsenen <25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] wird natürlich weit davon entfernt Steuern zu zahlen bei 2 x 12500kWh Freigrenze. Ansonsten wird eben der Eigenverbauch "optimiert".


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  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
15.8.2022  (#27)
Die OT OT [Off Topic]-Beiträge wurden entfernt. 

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  •  querty
  •   Gold-Award
17.8.2022  (#28)
Hab heute (nachdem ich 10 min. in der Leitung war) mit einer netten Frau von Netz Burgenland telefoniert und sie hat gemeint dass ich, um den Zählpunkt zu bekommen den "Antrag auf Abschluss eines Netzzugangsvertrags" ausfüllen muss. Gibts zum Download auf https://www.netzburgenland.at/downloadcenter/sonstiges.html

Bearbeitugnszeit wird 3-4 Wochen sein weil derzeit so ein großer Andrang ist, also wirds mit der ÖMAG Förderrunde kommende Woche sicher nix werden 🙄 ...hätte ich gewusst wie es geht, hätte ich das ganze Prozedere natürlich früher gestartet - aber ev. hilfts ja jemanden der in der selben Situation ist: Wenn du eine PV errichten möchtest im nächsten 1/2 Jahr, am besten jetzt schon den Zählerpunkt beantragen, damit man diesen für den Förderantrag bei der ÖMAG hat.

Die Firma, welche meine PV baut würde diese Formalität für mich machen, ich müsste eine Vollmacht geben usw. - da hab ich mir einfach gedacht, ich kann ja schon "vorarbeiten" und das Formular selbst ausfüllen und schicken. 😉

Der "Errichter der Anlage" ist im Formular zum Ausfüllen vorgesehen, diese Angabe ist jedoch optional wurde mir mitgeteilt. Das als Info für andere, welche noch keinen "Errichter der Anlage" ausgewählt haben.

Anlage wird ca. 9,5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung], ohne Speicher, Überschusseinspeisung.
Nun benötige ich Unterstüztung beim Ausfüllen des Antrages, möchte natürlich alles korrekt ausfüllen damit es sich nicht deswegen verzögert.


2022/20220817822671.jpg
Max. Einspeisleistung der Gesamtanlage? Prognostizierte Jahresmenge?
Ertrag sollte ~9,5MWh sein im Jahr, was ich davon einspeisen werde k.A. würde hier halt mal 5000 kWh hinschreiben. Leistungsbegrenzung möglich? K.A., schätze schon dass das mein geplanter WR WR [Wechselrichter] kann, aber ist das relevant?
Punkt "Erzeugungsanlage" - Engpassleistung, was hier angeben?

Wäre nett, wenn mir jemand sinnvolle Werte für die genannten Formularfelder sagen kann.
Batteriespeicher habe ich keinen, der Punkt fällt also weg.

Geplanter Beginn habe ich mal 1.Dezember angegeben, damit ich beim letzten Fördercall heute noch dabei sein kann und wird wohl auch der Praxis entsprechen, ev. schon im November, mal schaun. Voraussichtlicher Energielieferant?
Strom werde ich weiterhin von Energie Burgenland beziehen, hab da ja einen alten Vertrag wo ich hoffe dass der kWh Preis unter jenem für Neukunden bleibt, also "Energie Burgenland"?

Danke für eure Hilfe!

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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
17.8.2022  (#29)

zitat..
wiwi schrieb: Das Norm-EFH mit zwei Erwachsenen <25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] wird natürlich weit davon entfernt Steuern zu zahlen bei 2 x 12500kWh Freigrenze. Ansonsten wird eben der Eigenverbauch "optimiert".

Wo meldest u denn die Anlage auf 2 Personen an? Könnte mit meinen 20kWp auch über die 12,5MWh kommen..


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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
17.8.2022  (#30)
So wie man hört und liest per Angabe Steuerausgleich. Anlage mit x kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung], eingespeist y kWh. Person im selben Haushalt bzw. am selben Zählpunkt macht dasselbe. Nachweis per Prüfprotokoll oder Fertigstellungsmeldung und Abrechnung des Stromabnehners. Im Zweifel fragt das FA nach. Insbesondere bei der Ömag liegen ja alle Daten auf.

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
17.8.2022  (#31)

zitat..
wiwi schrieb:

So wie man hört und liest per Angabe Steuerausgleich. Anlage mit x kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung], eingespeist y kWh. Person im selben Haushalt bzw. am selben Zählpunkt macht dasselbe. Nachweis per Prüfprotokoll oder Fertigstellungsmeldung und Abrechnung des Stromabnehners. Im Zweifel fragt das FA nach. Insbesondere bei der Ömag liegen ja alle Daten auf.

und genau bei der Ömag steht eine natürliche Person (und nicht Haushalt)... also ich seh da FA-technisch schwarz...
Wenn es zwei seperate Anlagen mit eigenen Zählpunkt sind, wird es gehen, aber eine große Anlage wird nur einer natürlchen person zugeordnet werden können.... und damit nur einmal die 12500kWh Freigrenze.


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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
17.8.2022  (#32)
Für diverse Kinderfrei- und Absetzbeträge ist jetzt schon die Angabe des Partners möglich. Es kann auch sein dass der Zählpunkt mit angegeben werden muss.

Oder es ändert sich gar nix, weil es mit der bisherigen Freigrenze auch so funktioniert hat.

D.h. wer unter der 25/12,5 Grenze ist macht gar nix wie bisher auch wie bei unter 730 EUR. Wer über 25 oder 12,5 ist muss eine Ekst-Erklärung abgeben wie bisher auch bei >730 EUR selbsständiger Gewinn.

Letzteres halte ich für plausibel.

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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
17.8.2022  (#33)

2022/2022081721637.png
Quelle: https://www.tpa-group.at/de/news/aenderungen-abgabenaenderungsgesetz-2022/

Also müsste wahrscheinlich der Einspeisevertrag auf beide Personen laufen. 

Diskussion hier: https://www.photovoltaikforum.com/thread/158071-%C3%B6mag-marktpreis/?pageNo=81

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  •  ZeiL
17.8.2022  (#34)
Vielleicht helfen dir meine Werte.

zitat..
querty schrieb: Max. Einspeisleistung der Gesamtanlage?

Deine maximale kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] Leistung. Lieber bissl mehr angeben, dann kannst du bei Montage noch erweitern, ohne komplett neu Ansuchen zu müssen.

zitat..
querty schrieb: Prognostizierte Jahresmenge?

Kann leer gelassen werden.

zitat..
querty schrieb: Punkt "Erzeugungsanlage" - Engpassleistung, was hier angeben?

Engpassleistung wurde bei mir die Nennleistung des WR WR [Wechselrichter] angegeben. (ZB.: Huawei SUN2000-8KTL = 8kVA)
Dreiphasig
ENS2 integriert - ja

Batteriespeicher kannst du auslassen, wenn du keinen hast.

Geplanter Start mit 1. Dezember ist ok.

Voraussichtlicher Energielieferant kannst du "Burgenland Energie" angeben, wenn du dort bist und auch bleibst.

2
  •  querty
  •   Gold-Award
17.8.2022  (#35)
Danke @ZeiL !
Gerade noch gelesen "Bei Neuanlagen ist der „Anzeige auf Abschluss eines Netzzugangsvertrages“ ein Lageplan der geplanten Erzeugungsanlage beizulegen".
=> werde hier einfach den Lageplan vom Einreichplan des Hauses nehmen.

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