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Frage zu Grüngürtel unter Grundstück

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  •  ramschi
5.7. - 6.7.2021
9 Antworten | 3 Autoren 9
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Liebes Forum,

hätte da eine Frage:
Bei unserem Flächenwidmungsplan ist uns aufgefallen, dass unter unserem Grundstück ein grün-weiß strichlierter Streifen ist.

Gem. Dame von Gemeinde ist dies ein "Grüngürtel-Ortsraum", der nicht bebaut werden darf. In echt befindet sich dort nichts außer Acker (kein Weg oder so). Kann es auch sein, dass sie damit aber die Fläche rechts vom Grundstück gemeint haben könnte?

Stimmt dies baurechtlich so? Kann das auf ewig bleiben, oder wird das oft auch ohne Vorwarnung ungewidmet? (zB wenn neue Grundstücke aufgeschlossen werden würden?)


2021/20210705420302.jpg

  •  Ghamor
  •   Silber-Award
5.7.2021  (#1)
ja was steht denn in der Legende von dem FläWi den ihr habt?

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  •  ramschi
5.7.2021  (#2)
Legende habe ich leider keine erhalten. Betrifft NÖ, falls dies etwas hilft.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.7.2021  (#3)
Da musst schon einen etwas größeren Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan reinstellen, wo auch die Bezeichnung des Grüngürtels ersichtlich ist.

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  •  ramschi
5.7.2021  (#4)


zitat..
Karl10 schrieb:

Da musst schon einen etwas größeren Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan reinstellen, wo auch die Bezeichnung des Grüngürtels ersichtlich ist.


das ist zwar richtigerweise nur ein ausschnitt des flächenplans, aber auch in dem was von der gemeinde übermittelt wurde war keine legende dabei.

Gem. der Gemeinde ist es "Grüngürtel-Ortsraum".


1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.7.2021  (#5)
Da is im Flächenwidmungsplan bei JEDER Ggü-Widmung eine Zusatzbezeichnung dabei. Und die möcht ich sehen.
Oder sag mir eine Grundstücksnummer (per PN oder mail), dann kann ich´s mir selber anschauen.

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  •  Ghamor
  •   Silber-Award
5.7.2021  (#6)
Für Nö gibts diesen Atlas:
https://atlas.noe.gv.at/atlas/portal/test/map/Planung%20und%20Kataster/Grundst%C3%BCcke
dort kannst du dein grundstück suchen und die flächenwidmung einblenden.

Edit: Ok, scheinbar hat NÖ in der neuen Atlas-Version die FläWi noch nicht freigeschaltet. In der alten gehts:
https://atlas.noe.gv.at/

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  •  ramschi
5.7.2021  (#7)


zitat..
Karl10 schrieb:

Da is im Flächenwidmungsplan bei JEDER Ggü-Widmung eine Zusatzbezeichnung dabei. Und die möcht ich sehen.
Oder sag mir eine Grundstücksnummer (per PN oder mail), dann kann ich´s mir selber anschauen.


der streifen lautet "Grüngürtel-Ortsraum". Eine Legende ist auch im NÖ-Atlas nicht vorhanden, aber wie gesagt "Grüngürtel-Ortsraum"

Aber meine eigentliche Frage ist ja weiterhin offen.

NACHTRAG:

nochmal nachgefragt, der grüngürtel ist gleichzeitig als "Ortsraumabschluss" definiert, drunter sind landwirtschaftliche felder...("GLF")


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.7.2021  (#8)

Es gibt also im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan diese Grüngürtelwidmung. Offensichtlich auf dem an euer Grundstück angrenzenden Ackergrundstück - also auf dem Nachbargrundstück.
Zu deinen Fragen:

zitat..
ramschi schrieb: Kann es auch sein, dass sie damit aber die Fläche rechts vom Grundstück gemeint haben könnte?


Na, du siehst doch, dass der Streifen "unter" deinem Grundstück anders gezeichnet ist, als die Fläche rechts vom Grundstück. Und wenn du in die Legende deines Flächenwidmungsplanes schaust (die es mit Sicherheit auch im NÖ Atlas gibt), dann siehst du, dass eine weiß/grün schräg gestreifte Fläche die Widmungsart "Grünland-Grüngürtel" bedeutet. Rechts von deinem Grundstück befindet sich eine rein weiße Fläche und in der Legende siehst du, dass es sich dabei um die Widmung "Verkehrsfläche" handelt. Die Dame von der Gemeinde hat somit schon das Richtige gemeint.

zitat..
ramschi schrieb: Stimmt dies baurechtlich so?


Du meinst, dass man in der Widmungsart Grünland-Grüngürtel nichts bauen darf? Grundsätzlich ja, is ja kein Bauland.

zitat..
ramschi schrieb: Kann das auf ewig bleiben,


Da müsste man Hellseher sein. Flächenwidmung ist immer eine dynamische Sache, d.h. es kann sich was entwickeln, Grundlagen könne sich ändern.....

zitat..
ramschi schrieb: oder wird das oft auch ohne Vorwarnung ungewidmet?


Nein. Eine Änderung des Flächenwidmungsplanes muss öffentlich kundgemacht werden (Anschlagtafel bei der Gemeinde). Lt. Raumordnungsgesetz müsste die Gemeinde sogar die von einer Umwidmung betroffenen Grundstückseigentümer direkt verständigen. Das wird aber von vielen Gemeinden "vergessen" und hat keine Konsequenzen; d.h. die Umwidmung wird/ist dennoch rechtskräftig.

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  •  ramschi
6.7.2021  (#9)
danke!

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