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Freundschaftshilfe am Bau

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  •  Benjamini1
22.12.2015 - 26.1.2016
6 Antworten 6
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Hallo! vielleicht kann mir hier wer weiterhelfen! Mein bau beginnt im März 2015 - muss für die Rohbauphase zwei Bauhelfer selbst stellen (sind im Regelfall ich und mein Vater) Mein bester Freund, würde mir gerne hier tageweise auch helfen! Meine Frage kann man Ihm irgendwie anmelden oder kann ich hier belangt werden (ist Maturant/angestellter - zur zeit arbeitslos) - also kein Handwerker .... würde auch eine Unfallversicherung für ihm abschließen wollen ...

  •  fuzman
23.12.2015  (#1)
Ja du musst nur bei der Finanz a bissl was zahlen da gibt es meines Wissens Tagessatz. Ist net teuer wenn mA sowas offiziell macht.

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  •  Richard3007
23.12.2015  (#2)
Wichtig ist bei deiner Rohbauversicherung auch eine die Bauhelferversicherung dabei zu haben. Falls etwas passiert, das man abgesichert ist.

zitat..
Benjamini1 schrieb: ich hier belangt werden (ist Maturant/angestellter - zur zeit arbeitslos)


Dein bester Freund muss mit dem AMS aufpassen, da er für diese jederzeit zur Verfügung stehen muss. Du darfst deinen Bauhelfern sogar bis zu 650,- Euro offiziell zahlen. Bei deinem Freund aufgeteilt auf 2 Monate.
Dein Vater muss es aber noch komplett versteuern emoji, wenn er einer Tätigkeit nachgeht....
Ich wünsche deinem bestem Freund, das er keine Zeit für dich hat emoji.

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  •  steff1909
24.12.2015  (#3)
Wichtiger wird es sein sich bei der gkk deines Bundesland im dienstgeber Bereich zu informieren. Auch sachbezüge wie essen sind Sozialversicherungspflichtige Entgeltbestandteile. Kann sonst teuer werden.

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  •  bunga
  •   Bronze-Award
24.1.2016  (#4)
ich habe gehört dass man Helfer bei der Gebietskrankenkasse als "geringfügig Beschäftigte" anmelden kann.

weiß da jemand von euch mehr davon? oder hat das vielleicht schon jemand gemacht?

bauen in NÖ

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  •  STP123
26.1.2016  (#5)
Ich hatte voriges Jahr einen Helfer geringfügig angemeldet. Das war ganz einfach. Bin zur NÖGKK ins Servicecenter und habe meinen Helfer dort an- und abgemeldet.
Einige Zeit später habe ich einen Erlagschein über 3,54 EUR bekommen (Unfallversicherung) und jetzt muss ich noch bis Ende Jänner einen Lohnzettel für meinen Helfer ausstellen und an die NÖGKK schicken. Das Formular / Lohnzettel findest du zum Download unter dem Titel "L16".

Ich hoffe das wars. Achso, mein Helfer ist Pensionist und hat 405 EUR/Monat verdient.

Schöne Grüße


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  •  thohem
26.1.2016  (#6)
Ist aber ziemlich sinnbefreit da dann Bezug 0€ reinzuschreiben ;)

Das Wichtigste imho: Versichert müssen sie sein

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