bei unserem vom Bauträger gekauften Haus ist derzeit unklar wie es um den Fundamenterder steht. Der Bauträger verweigert die Herausfgabe jeglicher Dokumentation oder Prüfprotokolle mit dem Hinweis, dass das nicht Vertragsbestandteil war.
E-Befund gibt es einen, aber da wurde die Erdung vom Elektriker nicht mitgeprüft!
Gibt es irgendwelche Normen diesbezüglich mit denen ich ihm kommen kann? Oder ist es nicht nötig, dass der geprüft wird? Der Elektriker hat mir ziemliche Angst eingejagt. Mit dem Bauträger kann man nicht sprechen.
Die ÖVE E8014 ist in der Elektrotechnikverordnung verbindlich erklärt und somit Gesetzesbestandteil! Mit der Fertgstellungsmeldung musst du bestimmt ein positives Elektrogutachten abgeben, steht ziemlich sicher in deinem Baubescheid bzw. in der Bauordnung. Wenn da in deinem die Erdung ausgenommen ist, ist es unvollständig. Ich bin da schon der Meinung, dass man da einen rechtlichen Hebel gegen die Baufirma in der Hand hat, wenn sie gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten.
Geht es da darum, dass gar kein Erder gelegt wurde, oder dieser nicht mit der Fundamentplatte verbunden ist?
wird sicher beides sein. Nach aktueller Norm musst du den POT Ausgleich auch in allen Gschossen legen und alle Matten miteinander leitend zusammenklemmen. Aber der Elektriker kann keinen pos. Befund ausstellen, wenn der Erdungswiderstand und der Schleifenwiderstand nicht passt. Wenn das nicht gepasst hätte, dann müsste er einen Tiefenerder schlagen. Für das was der Baumeister verbrochen hat, ist er nicht verantwortlich ausser er hat das gemeinsam mit den Baumeister geplant und ausgeführt
Also in der Fertigstellungsanzeige für Wien steht nichts von positivem E-Befund; so ein Nachweis wird nicht verlangt. Nichtsdestotrotz ist es gesetzlich vorgeschrieben, insofern liegt ein grober Mangel vor und die Behörde könnte wohl eine Ersatzvornahme vornehmen, wenn ich mich als Besitzer weigern würde. Aber inwiefern der Bauführer oder BT verwaltungsrechtlich belangt werden könnte, entzieht sich meiner Kenntnis.
Die Fertigstellungsanzeige wurde auch zu einem Zeitpunkt vorgenommen, noch bevor der E-Befund ausgestellt wurde. Ca. 2 Monate davor.