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Garage

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  •  Mandl307
  •   Bronze-Award
26.2. - 2.3.2010
5 Antworten 5
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hallo! habe in meiner Garage keine Zwischendecke , weiß wer vl. wie hoch ich das Branddämmend beplanken muß? F30 F60 F90?
danke

  •  Karl10
26.2.2010  (#1)
Zu wenig Angaben.. - ...wird dir mit diesen Angaben keiner seriös beantworten können!!!
Bundesland??
Größe der Garage??
Abstand zu Grundgrenzen und/oder andere Gebäude??
Material (Art und Stärke) und Konstruktion der Wände und des Daches??

Was ist mit "wie hoch beplanken??" gemeint?? Meinst du da die Wände oder das Dach??
Hast du schon eine Baubewilligung und wenn ja für welche Ausführung? Bist du davon wesentlich abgewichen? (dann wirst du eine Baubewilligung für die Abänderung brauchen!! - d.h. geh mal zur Baubehörde).
Oder stehst du noch vor der Einreichung zur Baubewilligung? - Dann würd ich jedenfalls mit dem Bausachverständigen der Gemeinde reden.

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  •  oldtimersammler
  •   Gold-Award
26.2.2010  (#2)
.Ich glaube bis 35qm F30 und über 35qm F60 soweit ich weiß

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  •  Mandl307
  •   Bronze-Award
1.3.2010  (#3)
Feuerschutz - @oldtimmersammler du hast recht mit deiner Aussage, habe beim Baumeister nachgefragt. danke sehr
@Karl dir auch danke für deine Texte, aber die haben nur MEHR Fragen erbracht und KEINE endergebnisse.

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  •  oldtimersammler
  •   Gold-Award
2.3.2010  (#4)
.Bitte gerne geschehen.
Alles Gute weiterhin für deinen Bau.

l.G. Gerhard

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  •  Karl10
2.3.2010  (#5)
reicht die Aussage wirklich??? - Für mich wäre das noch zu grob beantwortet, weil einiges nicht bekannt ist:

- Dürfte sich um Niederösterreich handeln, genau gesagt wurde es allerdings nicht; die Bundesländer haben hier unterschiedliche Bestimmungen.

- Dass keine Zwischendecke geplant ist, hat keinerlei Einfluss auf die brandschutztechnische Ausführung der Seitenwände. Wenn´s keine Decke gibt, dann muss allerdings das Dach die brandschutztechnische Anforderung wie für eine Decke erfüllen.

- Du meinst daher mit "beplanken" eine brandschutztechnische Verkleidung des Daches??

- F60 bei mehr als 35 m² brauchst nur, wenn du näher als 3 m zur Grundgrenze bist. bei mehr als 3 m Abstand genügt auch bei größeren Garagen F30.

- Ist die Garage freistehend und mehr als 5 m von Grundgrenzen oder Gebäuden entfernt, dann brauchst überhaupt keinen Brandschutz.

- Steht die Garage jedoch direkt an der Grundgrenze, so braucht sie 1. an der Grenze eine Brandwand und 2. könnte es sein, dass der Bausachverständige bei fehlender Zwischendecke an das direkt der Grundgrenze zugekehrte Dach einen Brandschutz höher als F30 verlangt.

Was da jetzt für mandl307 zutrifft, war aus den bisherigen Angaben beim besten Willen nicht erkennbar und daher auch noch nicht konkret beantwortbar. Wie dargestellt, gibts da mehrere Möglichkeiten.

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