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Garagenbelüftung

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  •  wolfgangpue
29.3. - 30.3.2016
7 Antworten 7
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Soweit ich weiß ist eine nicht verschließbare Dauerlüftung für die Garage vorgeschrieben. Finde gerade dies in der Bauordnung nicht.

Bei mir ist die Garage zwar nicht in der luftdichten beheizten Hülle, aber dennoch gedämmt. Daher möchte ich es in der Garage auch nicht zu kalt haben. Die Nebeneingangtür hat eine 3fach Verglasung (U-Wert 0,8) und ich will mir nicht auf der rechten Seite ein Fenster mit einer 1fach Verglasung (U-Wert 5)und einem Lüftungsgitter einbauen, da vielleicht in ein paar Jahren nur mehr Elektroautos in der Garage stehen. Als Sektionaltore kommen 2 Hörmann LPU-Tore.


2016/2016032940065.JPG

Es ist bereits ein MEA Kunststoffzarge eingebaut. Daher ist die Frage ob ich zum Beispiel auch folgendes Fenster mit elektrischen Lüfter einbauen darf?

http://www.mea-group.com/bauprodukte/produkte/kellerluefter/lueftair-fenster

  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.3.2016  (#1)

zitat..
wolfgangpue schrieb: Soweit ich weiß ist eine nicht verschließbare Dauerlüftung für die Garage vorgeschrieben.

Solltest du in NÖ sein, dann würde ich folgendes dazu sagen:
Wie du deine Garage bauen musst, ergibt sich aus deinem baubehördlich bewillgten Einreichplan, ergänzt durch allfällige im Bescheid (bzw. in der Bauverhandlungsniedershcrift) vorgeschriebenen Auflagen. Sollte im bewilligten Plan keine Lüftung eingezeichnet gewesen sein und auch keine gesondert als Auflage vorgeschrieben worden sein, dann brauchst du auch keine machen. Es zählt der Bescheid (auch wenn er rechtswidrig sein sollte).
Bei der Fertigstellung (bauführerbescheinigung) geht es in NÖ nur darum, ob so gebaut wurde, wie es bewilligt wurde. Was im Gesetz steht, ist da nicht mehr von Bedeutung

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  •  Cleudi
  •   Gold-Award
29.3.2016  (#2)
Wir haben einfach ein 16er (glaub ich) Rohr nach draußen, dass noch mit Belüftungsgitter versehen wird - analog zu den KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] Rohren. Wenn wir's irgendwann nicht mehr brauchen sollten, machen wir das Loch einfach zu...

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  •  wolfgangpue
29.3.2016  (#3)
Habe vergessen zu schreiben, dass die Garage in der Steiermark steht.

zitat..
Cleudi schrieb: Wir haben einfach ein 16er (glaub ich) Rohr nach draußen


Für einen oder zwei Stellplätze?

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  •  Cleudi
  •   Gold-Award
29.3.2016  (#4)
2

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
30.3.2016  (#5)
meine Normstahl-Tore haben eine Fußdichtung die wahlweise belüftet eingebaut werden kann...

ein Fenster mit abgeschraubtem Griff würde deine (vermeintlichen) Anforderungen auch erfüllen...

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  •  vollholzolli
  •   Bronze-Award
30.3.2016  (#6)
lt. OIB 3 - 8.3.1 - 8.3.2
Für Garagen mit nicht mehr als 50 m² Nutzfläche gilt die Anforderung gemäß Punkt 8.3.1 als erfüllt,
wenn eine Lüftungsöffnung von mindestens 200 cm
2
Querschnittsfläche pro Stellplatz vorhanden
ist.

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  •  eggerhau
30.3.2016  (#7)
Garagenbelüftung -

zitat..
lt. OIB 3 - 8.3.1, 8.3.2 Für Garagen mit nicht mehr als 50 m² Nutzfläche....

Ergänzend dazu: Die Bauteile von beheizt zu unbeheizter, belüfteter Garage müssen im EA EA [Energieausweis] auch entsprechend berücksichtigt werden.
In diesem Sinne
HDE


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