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hier ist noch zu klären - in welchem bundesland deine garage steht...denn das regelt jedes land für sich selbst in der entsprechenden bauordnung.
bezüglich deinem nachbarn...da fallen mir zwei grunde ein: a) er hat illegal gebaut und es wird dann eh mal zum abreissen, wenn wer drauf kommt b) er hat seine garage schon so lange, dass zum damaligen zeitpunkt der errichtung andere gesetze gültig waren, glt als bestand und ist so und bleibt so. so long sheep |
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man muss bis zur Traufe 3m haben. Ist bei uns im Bgld. zb so. Wir haben daher auch ein Satteldach eingereicht. Und im Plan sind in der Ansicht die 3m vom Boden bis zur Traufe http://de.wikipedia.org/wiki/Dachtraufe#Traufh.C3.B6he eingezeichnet.
Dein Nachbar hat die Garage sicher schon länger, Gesetze ändern sich einfach. LG ThinkAbout |
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Der nachbar hat voriges jahr erst gebaut ubd bei einem zweiten ist es auch so
baue in nö |
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und wann hat er die einreichung gemacht? das kann schon im jahr 2005 gewesen sein.
Laut NÖ Bauordnung wurde der §51 Bauwerke im Bauwich am 26.12.2007 geändert. http://www.bauordnung.at/oesterreich/niederoesterreich/niederoesterreich_bauordnung_paragraph_51.php |
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in OÖ - Unser Nachbar hat auch seine Garage auf 1m auf unsere Grundstücksgrenze gebaut. Vom Urgelände hat er über einem Meter mittels Schalsteine aufgemauert und dann 2,75m die Garage gebaut mit Flachdach. Lt. Gemeinde gilt die Grenze 3 m bis zur Traufenhöhe ab fertigen Fußbodenaufbau. Mir ist das zwar nicht ganz klar, aber wird wohl so sein. Zähl |
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.bleiben wir in NÖ - alles andere hilft für diesen Fall ja nicht wirklich weiter.
Erste Frage: Gibt es einen Bebauungsplan und wenn ja, welche Bebauungsweise ist darin für dein Grundstück festgelegt?? (und das selbe auch für die Nachbargrundstücke festgelegt?) |