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·gelöst· Gartenaufschüttung,, Änderung der Grundhöhe in OÖ

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  •  Eeeee
23.11. - 29.11.2021
5 Antworten | 4 Autoren 5
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Hallo, vielleicht kann mir jemand Auskunft geben.
Hab mein Grundstück mit Haus 2014 gekauft das linke Grundstück neben meinem wurde 5 Jahre später verkauft war damals 10 cm tiefer als mein Gartenniveau, nun bauten wir mit neuen Nachbern eine Schallsteingartenmauer. Ohne unser Wissen schüttete er seinen Garten auf insgesamt ca 1m. Nun ist er deutlich höher als vorher und kann immer in meinen Grund einsehen. Die vorher erwähnte Mauer war bei Baubeginn 175cm hoch von seiner Seite noch höher (185cm) durch durch auf seiner Seite die aufgeschüttete Erde ist die Mauer nun aber nur ca 85 cm hoch. Ist das zulässig? Darf man sein Gartenniveau so stark ändern ohne Absprache mit dem Nachbarn des angrenzenden Grundstücks? Bitte um Antwort Lg

  •  Muecke
24.11.2021  (#1)
vielleicht hilft dir das hier weiter:

https://www.energiesparhaus.at/forum-ooestuetzmauer-auf-eigenem-grund-fuer-niveauausg-im-nachhinein-erlaubt/54290


zitat..
_ulat_ schrieb:

Angenommen der Bebauungsplan sagt hier nichts gegenteiliges aus, ist das grds. möglich. 
Stützmauern und freistehende Mauern mit einer Höhe von mehr als 1,50 Meter über dem jeweils tiefer gelegenen Gelände, sowie Stützmauern mit einer aufgesetzten Einfriedung mit einer Gesamthöhe von mehr als 2,50 Meter über dem jeweils tiefer gelegenen Gelände sind bauanzeigepflichtig. Nachbarn haben hier baurechtlich kein Mitspracherecht.
Für reine Stützmauern besteht auch keine gesetzliche Höhenbeschränkung, diese kann grds. so hoch sein, wie es dein "Stütz-Zweck" eben erfordert.

LG



LG


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  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
27.11.2021  (#2)
Die Geländeveränderung bis 1.5m ist in OÖ bewilligungsfrei, demzufolge erlaubt 

Ich würde eher Angst haben um die Mauer, das es die Umdruck und dann in deinem Garten liegt, eine sichtschutzmauer ist was anderes als eine Stützmauer

Bzw die frage ist wem gehört die Mauer, ihm dir oder euch (auf wessen Grundstück steht sie)

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  •  Eeeee
28.11.2021  (#3)
Hallo danke für die Antwort, ich wusste nicht das man 1.5 m aufschütten darf und er dadurch gemütlich in mein Grundstück einsehen kann.
Es war als Sichtschutz angedacht (da beide Grundstücke vom Niveau fast gleich waren) aber es wurde eine Stützmauer, die auf der Grundstücksgrenze gemeinsam errichtet und bezahlt wurde. Von meiner Seite kann mann durch den Raibputz viele Risse sehen, diese entstanden ziemlich schnell und sind vom Boden bis zur Abdeckung sichtbar. 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.11.2021  (#4)

zitat..
Eeeee schrieb: aber es wurde eine Stützmauer, die auf der Grundstücksgrenze gemeinsam errichtet und bezahlt wurde.

Irgendwas versteh ich da nicht: eine 185cm hohe "Stützmauer", um (ursprünglich) 10cm!! Niveauunterschied abzustützen ???????

zitat..
Eeeee schrieb: Es war als Sichtschutz angedacht (da beide Grundstücke vom Niveau fast gleich waren)

Also was jetzt?? Ganz einfach eine frei stehende Mauer oder wirklich eine "Stützmauer"??? Bei einer Stützmauer gibt es in der Regel auf einer Seite ein deutlich höheres Niveau als auf der anderen Seite - sie is ja dazu da, etwas "abzustützen".

zitat..
Eeeee schrieb: Von meiner Seite kann mann durch den Raibputz viele Risse sehen, diese entstanden ziemlich schnell

Na dann habt ihr (gemeinsam) einen Pfusch gebaut - jedenfalls keine technisch einwandfreie "Stützmauer".

zitat..
Eeeee schrieb: und er dadurch gemütlich in mein Grundstück einsehen kann.

Du musst dich von dem Gedanken lösen, dass es irgendwo ein Recht darauf gibt, dass niemand in dein Grundstück einsehen kann!!!!

zitat..
Eeeee schrieb: eine Stützmauer, die auf der Grundstücksgrenze gemeinsam errichtet und bezahlt wurde.

Ich versteh nicht, dass man das heute noch immer macht. Sowas schreit förmlich nach Problemen - wenn nicht sofort, dann jedenfalls irgendwann später.

Und: Ihr habt für diese Mauer gemeinsam eine Bauanzeige bei der Baubehörde eingebracht und der Bauanzeige eine Beschreibung für eine "Stützmauer" sowie einen Lageplan vorgelegt, der zeigt, dass diese Mauer direkt auf der Grenze steht - also halb/halb auf beiden Grundstücken??? 



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  •  Eeeee
29.11.2021  (#5)
Hallo Karl 10
Wie habe ich oben geschrieben,,, 
Es war eine "" "Sichtschutz" "geplant , und eine Schutz wegen Hunden,,, nicht Stützmauer,,, ich habe keine Ahnung da er aufgeschüttet 1m höhe von gesamte Höhe 185cm,,,wann wisse ich da ist eine Stützmauer ich lasse nicht auf mitte grundgrenze bauen,,,, Dann kann er machen auf seine grundgrenze,,, nicht auf mitte,,, Dies Sichtschutz Mauer hat keine Norme für Stützmauer,,, zuerst Fundamentstreifen 50x50cm,,,und Mitte 20cm Schalstein,,,,,, können Sie jetzt vorstellen für was geht,, und linke Seite Mauer hat Druck bis 1m Höhe,,, und meine rechte Seite von Mauer ist gesamte Höhe 185cm frei von Druck... 

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