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JA. Aber das steht ja wohl sehr eindeutig und klar in dem von dir zitierten Gesetzestext! Oder nicht? warum "oder"? EINE Gerätehütte und EIN Gewächshaus sind frei UND jede weitere Hütte braucht eine Baubewilligung. Steht jedenfalls nichts in der BAuordnung, daher nach allgemeinder Lebenserfahrung und Hausverstand beurteilen! Und dabei halt immer beim Namensursprung bleiben: ist also ein "Haus" in dem was "wächst" - und man meint damit immer Pflanzen. Und NUR das ist gemeint, und keine andere Nutzung zwischendurch! |
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Hallo Karl, vielen Dank für deine Antworten. |
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Eine Frage habe ich noch dazu, die Gemeinde hat mir (weil ich die auch gefragt habe) noch dazu geschrieben, dass wenn Brandgefahr ausgeht mind 1,5m von der Grundgrenze Abstand gehalten werden muss. Unter welchen Bedinungen trifft das zu? Wenn ich im Gartenhaus meinen Benzinrasenmäher stehen habe und den Benzin dazu? Oder schon wenn ich eine Steckdose/Licht in der Hütte habe? Oder verstehe ich das überhaupt komplett falsch? |
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Leider falsch. Die Hütte ist bewilligungs- und anzeigefrei, d.h. das geht die Gemeinde nichts an und hat nichts mit der Bauordnung (und baurechtlichen Regeln) zu tun. |
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Dankeschön! |
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Also kurz zusammengefasst: Ein Geräteschuppen und ein Glashaus sind bewilligungsfrei (-> So werde ich es auch machen) natürlich unter Berücksichtigung der erlaubten Größe/Höhe. Wenn ich jetzt theoretisch einen 2. Geräteschuppen haben möchte brauch ich eine Baubewilligung. Wenn dieser Schuppen bewilligt wird muss ich mich an eventuelle Abstände wegen Brandgefahr halten aber nur bei dem bewilligungspflichtigen Geräteschuppen auch wenn der andere bewilligungsfreie vom Aufbau und Inhalt her ident ist? Oder habe ich jetzt wo einen Denkfehler? |
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Nein, genau so ist es. |