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Gartenhütte [NÖ]

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Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  Ge0rg_
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
13.2.2019
7 Antworten | 2 Autoren 7
7
Guten Morgen,

ich würde gerne auf meinem Grundstück Bauland-Wohngebiet 2 Gartenhütten mit je 2,5x2,0m Grundfläche und einer Firsthöhe von 2,51m aufstellen.

In der NÖ Bauordnung steht unter §17, Abs. 8

Bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben

"die Aufstellung jeweils einer Gerätehütte und eines Gewächshauses mit einer überbauten Fläche von jeweils nicht mehr als 10 m² und einer Höhe von nicht mehr als 3 m bei Wohngebäuden mit nicht mehr als 4 Wohnungen und bei Reihenhäusern pro Wohnung auf einem Grundstück im Bauland, ausgenommen Bauland-Sondergebiet, außerhalb von Schutzzonen und außerhalb des vorderen Bauwichs"

Dazu habe ich jetzt 2 Fragen und hoffe dass mir jemand weiter helfen kann.

1. Heißt das, dass ich NUR eine Gerätehütte UND ein Gewächshaus aufstellen DARF, oder müsste ich eine weitere Gerätehütte melden, anzeigen oder bewilligen lassen?

2. Weiß jemand die Definition eines Gewächshauses? Ich mein damit, muss es ein komplettes Glashaus sein, oder wäre es auch ein Gewächshaus wenn z.B. nur das Dach oder ein Teil aus Glas ist und ich darin Pflanzen ziehe?

Hier ist noch der Flächenwidmungsplan :


2019/20190213290380.jpg

Hoffe ich habe alles notwendige angeführt um meine Fragen beantworten zu können.

lg Georg

  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.2.2019  (#1)

zitat..
Ge0rg_ schrieb: Heißt das, dass ich NUR eine Gerätehütte UND ein Gewächshaus aufstellen DARF


JA. Aber das steht ja wohl sehr eindeutig und klar in dem von dir zitierten Gesetzestext! Oder nicht?

zitat..
Ge0rg_ schrieb: [ref]Ge0rg_:52887#52887[/ref]oder müsste ich eine weitere Gerätehütte melden, anzeigen oder bewilligen lassen


warum "oder"?  EINE Gerätehütte und EIN Gewächshaus sind frei  UND jede weitere Hütte braucht eine Baubewilligung.

zitat..
Ge0rg_ schrieb: Weiß jemand die Definition eines Gewächshauses?


Steht jedenfalls nichts in der BAuordnung, daher nach allgemeinder Lebenserfahrung und Hausverstand beurteilen! Und dabei halt immer beim Namensursprung bleiben: ist also ein "Haus" in dem was "wächst" - und man meint damit immer Pflanzen. Und NUR das ist gemeint, und keine andere Nutzung zwischendurch!


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  •  Ge0rg_
13.2.2019  (#2)
Hallo Karl,

vielen Dank für deine Antworten.

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  •  Ge0rg_
13.2.2019  (#3)
Eine Frage habe ich noch dazu,

die Gemeinde hat mir (weil ich die auch gefragt habe) noch dazu geschrieben, dass wenn Brandgefahr ausgeht mind 1,5m von der Grundgrenze Abstand gehalten werden muss.

Unter welchen Bedinungen trifft das zu? Wenn ich im Gartenhaus meinen Benzinrasenmäher stehen habe und den Benzin dazu? Oder schon wenn ich eine Steckdose/Licht in der Hütte habe? Oder verstehe ich das überhaupt komplett falsch?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.2.2019  (#4)

zitat..
Ge0rg_ schrieb:
die Gemeinde hat mir (weil ich die auch gefragt habe) noch dazu geschrieben, dass wenn Brandgefahr ausgeht mind 1,5m von der Grundgrenze Abstand gehalten werden muss.


Leider falsch. Die Hütte ist bewilligungs- und anzeigefrei, d.h. das geht die Gemeinde nichts an und hat nichts mit der Bauordnung (und baurechtlichen Regeln) zu tun.

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  •  Ge0rg_
13.2.2019  (#5)
Dankeschön!

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  •  Ge0rg_
13.2.2019  (#6)
Also kurz zusammengefasst:

Ein Geräteschuppen und ein Glashaus sind bewilligungsfrei (-> So werde ich es auch machen)
natürlich unter Berücksichtigung der erlaubten Größe/Höhe.

Wenn ich jetzt theoretisch einen 2. Geräteschuppen haben möchte brauch ich eine Baubewilligung. Wenn dieser Schuppen bewilligt wird muss ich mich an eventuelle Abstände wegen Brandgefahr halten aber nur bei dem bewilligungspflichtigen Geräteschuppen auch wenn der andere bewilligungsfreie vom Aufbau und Inhalt her ident ist? Oder habe ich jetzt wo einen Denkfehler?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.2.2019  (#7)

zitat..
Ge0rg_ schrieb: Oder habe ich jetzt wo einen Denkfehler?


Nein, genau so ist es.

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