Hallo!
Folgende Frage: anhand von welchem Niveau wird die Gebäudehöhe zur Berechnung des Abstandes zur Grundstücksgrenze berechnet? Vom neu geplanten Niveau oder vom Bestandsniveau?
Hintergrund: ich möchte ein EFH mit Flachdach bei einer Hanglage bauen und das Gelände soll auf unsrem Grund verändert werden (Anschüttung).
Auszug NÖ-Bauordnung:
"§ 50Bauwich (1) Der seitliche und hintere Bauwich müssen, wenn sie nicht in den nachfolgenden Bestimmungen anders geregelt sind, der halben Gebäudehöhe (§ 53) der jeweiligen, der Grundstücksgrenze zugewandten Gebäudefronten der Hauptgebäude entsprechen.
Die seitlichen und hinteren Bauwiche müssen mindestens 3 m betragen, außer die Mindestbreite ist in einem Bebauungsplan durch Baufluchtlinien anders festgelegt."
Daraus geht für mich nicht hervor, welches Niveau verwendet wird.
lg
bauwesen
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