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Gekuppelte Bauweise - Carport im seitlichen Bauwich

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  •  Aniram
11.1. - 20.1.2019
12 Antworten | 5 Autoren 12
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Hallo! 

Wir machen uns Gedanken zur Grundrissgestaltung vor dem Planungstermin und da wäre es wichtig zu wissen, ob wir bei gekuppelten Bauweise im seitlichen Bauwich zumindest ein Carport bauen dürfen. Ist ein Carport per Definition ein Gebäude, wie unten angeführt?

Grundstück liegt in Nö. 


§ 51

Bauwerke im Bauwich

(2) Im seitlichen und hinteren Bauwich dürfen Nebengebäude und -teile sowie oberirdische bauliche Anlagen, deren Verwendung der von Gebäuden gleicht, errichtet werden...

(3) Bei der gekuppelten und der einseitig offenen Bebauungsweise muss der seitliche Bauwich, bei der offenen Bebauungsweise, ausgenommen bei Eckbauplätzen, ein seitlicher Bauwich von Nebengebäuden und oberirdischen baulichen Anlagen, deren Verwendung der von Gebäuden gleicht, freigehalten werden.

Vielen Dank vorab, falls das wer weiß, bzw das gleiche Problem hatte!
lg 

  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.1.2019  (#1)

zitat..
Aniram schrieb: ob wir bei gekuppelten Bauweise im seitlichen Bauwich zumindest ein Carport bauen dürfen.


JA, dürft ihr.

zitat..
Aniram schrieb: Ist ein Carport per Definition ein Gebäude,


Nein, ist es nicht. Wird das Carport aber so ausgestaltet, dass es ein Gebäude ist, dann heißt das nicht mehr "Carport", sondern "Garage". Und eine Garage (=Nebengebäude) ist im seitlichen Bauwich bei gekuppelter Bauweise nicht zulässig (siehe oben zitierte Gesetzesstelle).

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  •  Aniram
12.1.2019  (#2)
Super, vielen Dank für deine rasche Antwort! 😊👍🏻

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  •  SchnoederWohnen
  •   Bronze-Award
13.1.2019  (#3)
ich hatte das selbe Problem in St. Pölten. andere Nachbarn haben dann aber trotzdem ne Garage im Bauwich aufgestellt - haben irgendwie ne Ausnahmegenehmigung bekommen. 

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  •  Aniram
13.1.2019  (#4)
Sogar Garage 😮😎 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.1.2019  (#5)

zitat..
SchnoederWohnen schrieb: haben irgendwie ne Ausnahmegenehmigung bekommen. 


Die Bauordnung kennt diesbezüglich keine Ausnahme. Du musst da schon nähere Infos geben, was da genau und warum passiert ist?

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  •  ema2412
14.1.2019  (#6)
Muss wohl früher erlaubt gewesen sein, kenne einige Häuser in Nö wo die Garage direkt an der Grenze im seitlichen Bauwich steht.

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  •  ProjectX
14.1.2019  (#7)

zitat..
ema2412 schrieb: Muss wohl früher erlaubt gewesen sein, kenne einige Häuser in Nö wo die Garage direkt an der Grenze im seitlichen Bauwich steht.


Kenn ich auch - allerdings bei der offenen Bauweise ;)
Aber gibt für die gekuppelte Bauweise ja auch "legale Ausnahmen" wenns laut Bebauungsplan erlaubt ist.
Oder mehrere Häuser stehen auf einem großen Grundstück nebeneinander, dann könnte es auch diesen Anschein erwecken, z.B. bei Bauträgerprojekten aber das ist zu sehr Offtopic.

Kenne auch so einen ähnlichen Fall wie bei euch. Offene Bauweise - in linkem Bauwich ein Nebengebäude -  im rechtem Bauwich ein Carport.
Der Besitzer musste dann im Auftrag der Gemeinde die Deckung des Carports entfernen - Autos stehen jetzt unter einer Pergola...
Die Umstände in diesem konkreten Fall sind mir aber leider nicht bekannt, vielleicht gab es spezielle Regelungen im Bebauungsplan ect. Manchmal mangelt es aber auch an der fachlichen Kompetenz der Gemeinde.


 


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.1.2019  (#8)

zitat..
ema2412 schrieb: Muss wohl früher erlaubt gewesen sein, kenne einige Häuser in Nö wo die Garage direkt an der Grenze im seitlichen Bauwich steht.


Auch bei der gekuppelten Bauweise?? Nein! War schon seit ewiger Zeit gesetzlich nicht erlaubt.

zitat..
ProjectX schrieb: Kenn ich auch - allerdings bei der offenen Bauweise


Bei offener Bauweise darf es ja sein!!!

zitat..
ProjectX schrieb: Aber gibt für die gekuppelte Bauweise ja auch "legale Ausnahmen" wenns laut Bebauungsplan erlaubt ist.


Nein! Ein Bebauungsplan kann immer nur Spielräume ausnutzen, die die Bauordnung offen lässt. Dass bei der gekuppelten Bauweise der Bauwich frei von Nebengebäuden bleiben MUSS, steht klar und ohne Regelungsmöglichkeit im Gesetz. Das kann ein Bebauungsplan nicht außer Kraft setzen bzw. overrulen. Da wäre er gesetzwidrig (könnte im Einzelfall bei der Prüfung aber übersehen worden sein).

zitat..
ProjectX schrieb: Oder mehrere Häuser stehen auf einem großen Grundstück nebeneinander, dann könnte es auch diesen Anschein erwecken,


Richtig: es könnte den "Anschein" erwecken. Ist aber tatsächlich kein seitlicher Bauwich.

zitat..
ProjectX schrieb: Offene Bauweise - in linkem Bauwich ein Nebengebäude - im rechtem Bauwich ein Carport.
Der Besitzer musste dann im Auftrag der Gemeinde die Deckung des Carports entfernen - Autos stehen jetzt unter einer Pergola...


Auf einer Seite Garage, auf der anderen Carport war lange Zeit zulässig, dann kurze Zeit von Jänner 2015 bis Juli 2017 war das (zusätzliche) Carport auf der anderen Seite nicht zulässig und seit 2017 geht wieder beides. Er könnte jetzt auf die Pergola also wieder ein Dach drauf geben!!

zitat..
ProjectX schrieb: Manchmal mangelt es aber auch an der fachlichen Kompetenz der Gemeinde.


Wie wahr!!!!emoji





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  •  ProjectX
14.1.2019  (#9)

zitat..
Karl10 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von ProjectX: Aber gibt für die gekuppelte Bauweise ja auch "legale Ausnahmen" wenns laut Bebauungsplan erlaubt ist.

Nein! Ein Bebauungsplan kann immer nur Spielräume ausnutzen, die die Bauordnung offen lässt. Dass bei der gekuppelten Bauweise der Bauwich frei von Nebengebäuden bleiben MUSS, steht klar und ohne Regelungsmöglichkeit im Gesetz. Das kann ein Bebauungsplan nicht außer Kraft setzen bzw. overrulen. Da wäre er gesetzwidrig (könnte im Einzelfall bei der Prüfung aber übersehen worden sein).


Danke für deine Korrektur Karl!
War in Gedanken schon bei der Garage im vorderen Bauwich. Da wird dieser Spielraum in der Bauordnung ja offen gelassen -->"wenn der Bebauungsplan dies ausdrücklich erlaubt"

zitat..
Karl10 schrieb: seit 2017 geht wieder beides


Ok gut zu wissen - Danke!

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  •  ema2412
15.1.2019  (#10)
Zumindest seit 1976 dürfte es nicht mehr erlaubt sein, davor lassen die Regelungen durchaus Spielrsum zu, wie ich meine .

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
15.1.2019  (#11)

zitat..
ema2412 schrieb: Zumindest seit 1976 dürfte es nicht mehr erlaubt sein,


Abgesehen davon, dass ich jetzt nicht weiß, was genau da jetzt deiner Meinung seit 1976 nicht erlaubt sein soll, kann man die Gesetzeslage  mit so einem pauschalen kurzen Statement keinesfalls richtig/vollständig wiedergeben (weder damals, noch heute). Bringt also nichts, sowas so zu schreiben. Damit kann niemand was anfangen.


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  •  Aniram
20.1.2019  (#12)
Vielen Dank für eure Nachrichten! 😀

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