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JA, dürft ihr. Nein, ist es nicht. Wird das Carport aber so ausgestaltet, dass es ein Gebäude ist, dann heißt das nicht mehr "Carport", sondern "Garage". Und eine Garage (=Nebengebäude) ist im seitlichen Bauwich bei gekuppelter Bauweise nicht zulässig (siehe oben zitierte Gesetzesstelle). |
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Super, vielen Dank für deine rasche Antwort! 😊👍🏻 |
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ich hatte das selbe Problem in St. Pölten. andere Nachbarn haben dann aber trotzdem ne Garage im Bauwich aufgestellt - haben irgendwie ne Ausnahmegenehmigung bekommen. |
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Sogar Garage 😮😎 |
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Die Bauordnung kennt diesbezüglich keine Ausnahme. Du musst da schon nähere Infos geben, was da genau und warum passiert ist? |
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Muss wohl früher erlaubt gewesen sein, kenne einige Häuser in Nö wo die Garage direkt an der Grenze im seitlichen Bauwich steht. |
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Kenn ich auch - allerdings bei der offenen Bauweise ;) Aber gibt für die gekuppelte Bauweise ja auch "legale Ausnahmen" wenns laut Bebauungsplan erlaubt ist. Oder mehrere Häuser stehen auf einem großen Grundstück nebeneinander, dann könnte es auch diesen Anschein erwecken, z.B. bei Bauträgerprojekten aber das ist zu sehr Offtopic. Kenne auch so einen ähnlichen Fall wie bei euch. Offene Bauweise - in linkem Bauwich ein Nebengebäude - im rechtem Bauwich ein Carport. Der Besitzer musste dann im Auftrag der Gemeinde die Deckung des Carports entfernen - Autos stehen jetzt unter einer Pergola... Die Umstände in diesem konkreten Fall sind mir aber leider nicht bekannt, vielleicht gab es spezielle Regelungen im Bebauungsplan ect. Manchmal mangelt es aber auch an der fachlichen Kompetenz der Gemeinde. |
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Auch bei der gekuppelten Bauweise?? Nein! War schon seit ewiger Zeit gesetzlich nicht erlaubt. Bei offener Bauweise darf es ja sein!!! Nein! Ein Bebauungsplan kann immer nur Spielräume ausnutzen, die die Bauordnung offen lässt. Dass bei der gekuppelten Bauweise der Bauwich frei von Nebengebäuden bleiben MUSS, steht klar und ohne Regelungsmöglichkeit im Gesetz. Das kann ein Bebauungsplan nicht außer Kraft setzen bzw. overrulen. Da wäre er gesetzwidrig (könnte im Einzelfall bei der Prüfung aber übersehen worden sein). Richtig: es könnte den "Anschein" erwecken. Ist aber tatsächlich kein seitlicher Bauwich. Auf einer Seite Garage, auf der anderen Carport war lange Zeit zulässig, dann kurze Zeit von Jänner 2015 bis Juli 2017 war das (zusätzliche) Carport auf der anderen Seite nicht zulässig und seit 2017 geht wieder beides. Er könnte jetzt auf die Pergola also wieder ein Dach drauf geben!! Wie wahr!!!! |
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Danke für deine Korrektur Karl! War in Gedanken schon bei der Garage im vorderen Bauwich. Da wird dieser Spielraum in der Bauordnung ja offen gelassen -->"wenn der Bebauungsplan dies ausdrücklich erlaubt" Ok gut zu wissen - Danke! |
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Zumindest seit 1976 dürfte es nicht mehr erlaubt sein, davor lassen die Regelungen durchaus Spielrsum zu, wie ich meine . |
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Abgesehen davon, dass ich jetzt nicht weiß, was genau da jetzt deiner Meinung seit 1976 nicht erlaubt sein soll, kann man die Gesetzeslage mit so einem pauschalen kurzen Statement keinesfalls richtig/vollständig wiedergeben (weder damals, noch heute). Bringt also nichts, sowas so zu schreiben. Damit kann niemand was anfangen. |
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Vielen Dank für eure Nachrichten! 😀 |