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Guten Morgen, hast schon bei der Gemeinde nachgefragt aufgrund welcher rechtlichen Grundlage sie dir das vorschreiben? ich würde zuerst fragen bevor du einen RA bemühst. |
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Hast zusätzlich Abfluss im Keller gemacht wo vorher keiner war? Den dann wird der Keller auch mitgerechnet.
ist das Haus in der Galerie das von dir angesprochene Renovierter Objekt? HA sich durch das Flachdach die WFL verändert? Keine Ahnung ob die Höhe auch dazuzahlt aber er Volumen ist auf alle Fälle mehr da als vorher... Was sagt die Gemeinde zu der Neuberechnung? |
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Hallo zusammen, die Waschküche im Keller ist Abwassertechnisch dazugekommen. War aber bereits vorher ein Kanalanschluß vorhanden, wurde eben nur alles neu gemacht. Die Dachfläche hat sich verkleinert, da vorher ein Giebeldach und jetzt ein Flachdach. Die Haushöhe hat sich im Gesamten etwas verringert (vorher Giebeldach). Im Kellergeschoß, wo sich vorher auch schon eine Toilette befunden hatte, ist ebenfalls 2010 renoviert worden. In der Festsetzung steht bei Zu- oder Umbauten wird eine "Neuberechnung" durchgeführt.... Für mich wäre logisch, bei Zubauten die Neue Fläche(n) nach zu verrechnen. Aber nicht bei einer Renovierung ohne Raumzugewinn ALLES neu zuberechnen. Außerdem fühle ich mich nicht "Gleichbehandelt". Wieso werden nicht auch Andere, die renoviert haben zur Kasse gebeten. Ich denke da wird sich ohne RA nichts machen lassen. Alleine wie man "Umbauten" interpretieren kann... Danke und lg |
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wurde das kellergeschoss ursprünglich mitgerechnet oder nicht? |
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Ui, das weiß ich nicht. Da dies ja über 45 Jahre her ist.
Auch wenn sie nicht mitgerechnet wurde, verstehe ich nicht warum ALLES neuberechnet wird... man sieht übrigens in der Bildergalerie wie es vorher ausgesehen hat. (Giebeldach) lg |
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vl weil du jetzt ein stockwerk zusätzlich mit wasser und kanal ausgestattet hast. |
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es gibt jetzt meiner Meinung nach nur zwei Möglichkeiten..
1; so wie Atma und ich schon erwähnt haben das der Keller jetzt mitgerechnet wird weil eben der Kanal vorher nicht mitgerechnet wurde. Ist bei alten Häusern öfter so weil eben nachträglich gemacht wurde... und oder 2 die Wohnfläche durch die fehlenden Giebel sich erhöht hat. Es gibt da eine Vorgabe für die höhe des Kniestöcken / Dachschrägen wann es zur vollen WFL oder zur eingeschränkten WFL zählt. Habe ich zumindest einmal gelesen und keine Ahnung ob das für ganz AUT gleich gilt... habt ihr einen Bauverhandlung gehabt? Wenn ja ist es einfach. ihr seid den Offiziellen weg gegangen, musste ihr ja auch aber wenn sich die Renovierung auf innen bezieht und niemand damit an die Gemeinde geht fällt es auch nicht auf. habt ihr mit der Gemeinde schon gesprochen? Offiziell weil eben gravierende Änderungen oder eben nur stückweise kleine Veränderungen die max. eine Bauanzeige und nicht Verhandlung benötigt. |
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Ist definitiv so! sobald ein Abfluss egal ob nur für WAMA oder Waschbecken gemacht wird kommt der Keller in voller Fläche dazu und die ganze Situation wird neu berechnet. |
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ok verstehe, und deswegen wird ALLES nach/neuverechnet? Also nicht nur z.B. das Kellergeschoß? Danke |
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@maider187:
Ja Danke, verstehe das. Bauverhandlung ja. Wieso sollte es dann einfach sein? Ja, ich war natürlich bei der Gemeinde. Erklärung war etwas, wie soll ich sagen, am besten hier gar nicht... einfach unüblich. "...weil früher... deswegen..." Ich hätte auch kein Problem gewisse Flächen nachzubezahlen. Aber das gesamte Haus, nein! Der Einspruch muss natürlich begründet werden, und da wäre ein RA oder Notar natürlich schon hilfreich. |
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@atma:
ja, dann müsste aber jeder der z.B. seine Wasserleitungen saniert, und wenns nur 50 cm sind, die komplette Anschlußgebühr nochmal zahlen? |
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hast du eine genaue angabe, wie das berechnet wurde? lass dir das mal geben |
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werde mir das am abend ansehen, habs per Einschreiben bekommen... Auf alle Fälle mal Danke für eure Hilfe! |
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@Fliege93
Wenn du nachträglich in einen Gebäudeteil Wasser einleitest oder den Kanal erweiterst, ändert sich damit die Bemessungsgrundlage. Die Gemeinde muss in diesem Fall eine ergänzende Anschlussgebühr verrechnen. Die Rechtsgrundlage ist die Gemeindegebührenverordnung. Du schreibst allerdings, dass ALLES neu berechnet wurde. Heißt das, dir wurde die volle Anschlussgebühr wie bei einem Neubau verrechnet? Es wäre dann allerdings schon hinterfragenswert, ob das rechtskonform ist. |
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Bitte zitier mal den Bescheid wörtlich, dann werden die verschiedenen Beiträge dazu nicht nur bloße Vermutungen sein. Ebenso nebulos ist das hier: Hast du einen Bescheid oder einen Zahlungsbeleg und eine Berechnungsgrundlage in Händen?? Wie belegst du objektiv "mit Sicherheit"?? |
Ja, das wissen wir aus den bisherigen Infos leider nicht, was das jetzt genau war. Fliege93 schreibt auch "habs per Einschreiben bekommen". Gehts ein bisschen genauer? War das ein Bescheid?? Und wenn es einer war, dann bitte wörtliche Zitate aus dem Bescheid und nicht immer in eigenen Worten irgendwas vernebeln. Ein Bescheid hat einen Spruch, in dem genau steht, was da jetzt vorgeschrieben wird und auf welche Rechtsgrundlage (Paragrafen und Gesetze) sich das stützt. Ein Bescheid hat eine Begründung, in der in der Regeln nachvollziehbar vorgerechnet wird, wie man auf den entsprechenden Betrag kommt.