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Geschoßflächenzahl?

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  •  --peter--
25.10. - 27.10.2011
4 Antworten 4
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Ich habe folgende Frage:
Zählt ein nicht ausgebauter Dachraum zur Geschoßfläche?

Ich habe ein Grundstück mit 545m²; GFZ 0,5 = Max verbaubare Geschoßfläche: 272,5
Die Aussenmaße des bestehenden Baukörpers sind: 10x11,07=110,7 in 2 Etagen = 220,7
Ich dürfte nun das Objekt um 52,2m²Außenmass erweitern.
Meine Frage: Darf ich nun das Objekt um 50m² Wfl (ausgebautes DG) erweitern UND um zB. 30m² (unausgebautes) Dachgeschoß?

  •  ekndeg
  •   Silber-Award
25.10.2011  (#1)
du bist aus deutschland??? - aus wikipedia:

zitat..
Die Geschossflächenzahl (BauNVO, § 20 ), abgekürzt GFZ, gibt das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der baulichen Anlagen auf einem Grundstück zu der Fläche des Baugrundstücks an. Die GFZ ist eine Zahl und wird mit ein oder zwei Dezimalstellen angegeben. Zu beachten ist, dass die GFZ nicht aus der Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau) berechnet werden darf, sondern nur aus den Geschossflächen aller Vollgeschosse gemäß § 20 BauNVO (Außenmaße der Gebäude).


ein dachgeschoß ist kein vollgeschoß....
je nach BO BO [Bauordnung/Baugesetz] wird geregelt ob und wie halbkeller und DG in die berechnung aufzunehmen sind.

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  •  --peter--
25.10.2011  (#2)
Nein es gilt OÖ Baurecht - Es sollte österreichisches (besser: oberösterreichisches) Baurecht gelten.

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  •  ekndeg
  •   Silber-Award
27.10.2011  (#3)
aus einer verordnung - der gemeinde leonding

zitat..
http://www.leonding.at/index.php?id=743

Die Neuplanungs- bzw. Änderungsabsicht betrifft die Aufnahme folgender Festlegungen als schriftliche Ergänzung in diese Bebauungspläne:

Der ausgebaute Dachraum und bei Untergeschossen die Nutzfläche für Wohnzwecke werden in die Gesamtgeschossfläche zur Berechnung der Geschossflächenzahl (GFZ) eingerechnet.

Im Reinen Wohngebiet, Wohngebiet und Dorfgebiet dürfen lediglich Gebäude mit maximal zwei Wohneinheiten je Bauplatz, ausgenommen in Bebauungsplangebieten ab drei zulässigen Vollgeschossen, errichtet werden.

Die Grundflächenzahl ist mit max. 60% der Geschossflächenzahl begrenzt. Zur Berechnung der Grundflächenzahl wird die bebaute Fläche von sämtlichen baulichen Anlagen herangezogen. Weiters werden bei der Berechnung private Aufschließungsstraßen von der Nettobauplatzgröße in Abzug gebracht.

Die Geschossflächenzahl beträgt bei offener Bauweise und maximal 2 Vollgeschossen 0,5 sofern in den Bebauungsplänen keine geringere Dichte angegeben ist. Bei verdichteter Flachbauweise darf die maximale Geschossflächenzahl 0,55 betragen.


daraus geht hervor, wird der dachboden und keller nicht ausgebaut, was meines erachtens ein sehr dehn barer begriff ist, werden die entsprechenden flächen nicht in der GFZ berücksichtigt.

das gilt jetzt für leonding, wie das in deiner gemeinde geregelt ist wäre gesondert zu erfragen.

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  •  --peter--
27.10.2011  (#4)
das passt dann eh genau....weil ich darf nach Leondiger Bauordnung bauen....
Besten DANK!

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