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Grundbuch - Schenkung - Erbe

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  •  Prometheus
20.3. - 23.3.2023
4 Antworten | 3 Autoren 4
4
Hallo an Alle,

habe zu dem Thema zwar schon einige Beiträge gesehen aber die gingen meist in eine andere Richtung. Ich habe mich auch schon vom Notar und Anwalt beraten lassen, aber 2 unterschiedliche Aussagen erhalten.

Nun zu eigentlichen Thematik.
Die Ausgangslage ist:
Ehepartner A bringt in die Ehe ein Grundstück ein und will mit Ehepartner B ein Haus darauf bauen. Dafür nehmen sich die Ehepartner einen gemeinsamen Kredit bzw. sichern diese auch jeweils mit einer Lebensversicherung ab. Ehepartner A bleibt 100% im Grundbuch.

Szenario 1: - Keine Kinder und gegenseitiges Testament:

Da ist die Situation recht einfach. Stirbt A bekommt B alles. Stirbt B bekommt A alles.

Szenario 2 - Minderjährige Kinder und gegenseitiges Testament:
Hier ist die Situation so, Stirb A, bekommt B 2/3 und die Kinder 1/3 in Cash oder Anteile am Haus. Stirbt B, gibt es nichts zu erben.

Jetzt kommt immer wieder das Thema auf, wenn man gemeinsam Haus baut, soll man dem anderen 50% überschreiben. Damit wäre dann der Anteil der Kinder auf 1/3 von der Hälfte reduziert. Diese Info kam auch vom Notar bzw. Anwalt.
Jetzt habe ich aber gelesen, da dieser Übertrag von 50% eine Schenkung ist, diese Schenkungen an Pflichteilsberechtigte Lebenslang eingerechnet werden. Wenn diese wieder in die Berechnung des Erbes einfließen, bringt das ja nichts. (Geht hier nicht um Scheidung, da ist das wieder ein anderes Thema mit den 50%)

Siehe hier:
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https://www.pm-anwaelte.at/de/publikationen/paragraphen-mehr/nr-1-februar-2016/pflichtteilsrecht-wurde-neu-geregelt
Schenkungen vorab
Damit ein Pflichtteilsberechtigter nicht durch Schenkung zu Lebzeiten um seinen Anspruch gebracht werden kann, werden für die Berechnung eines Pflichtteilsanspruches gewisse Vermögenstransfers, die jemand vom Verstorbenen schon zu Lebzeiten oder auf den Todesfall erhalten hat, in die Berechnung mit einbezogen. Im Gesetz ist genau definiert, welche Vermögenstransfers zur Erbmasse dazu gerechnet werden müssen.
Leistungen, die ein Pflichtteilsberechtigter erhalten hat, werden immer mit eingerechnet.
Grundsätzlich muss sich ein Pflichtteilsberechtigter, der schon zu Lebzeiten vom Erblasser etwas bekommen hat, dies auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen. Nur wenn der Verstorbene dies letztwillig verfügt oder dies mit dem Pflichtteilsberechtigten vereinbart hat, werden solche Leistungen nicht angerechnet.
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Also die Frage ist, hat das irgendwer elegant gelöst oder Infos dazu erhalten wie man verhindern kann, dass minderjährige Kinder dazu führen das man im schlimmsten Fall das Haus verkaufen muss, da die Immobilie sehr gut abgesichert ist und ein hoher Pflichtteil für die Kinder entsteht.  So wie im nachfolgenden Artikel erwähnt:
https://www.derstandard.at/story/2000136836964/minderjaehrige-erben-rechtliche-ansprueche-und-modelle
Habe ein paar Sachen gefunden wie: Eigentümergemeinschaft, Eigentümerpartnerschaft(geht das überhaupt bei einem Haus?), Vorerbe/Nacherbe, Schenkung bei Tod usw... aber irgendwie bin ich daraus nicht schlau geworden.
Würde mich über Erfahrungen zu dem Thema freuen.
 

  •  Bungi
  •   Bronze-Award
20.3.2023  (#1)
Dein Szenario 1 stimmt so nicht ganz. Stirbt A dann bekommt B nicht alles , da A sicher auch noch Erben wie Eltern oder Geschwister hat.

Szenario 2 stimmt so nur wenn du das Kind via Testament auf den Pflichtteil setzt.

Aus meiner Sicht hat deine Situation nichts mit einer Schenkung zu tun. Dieses von dir so genannte "überschreiben" hat, so finde ich, nichts mit einer Schenkung zu tun, wenn du das von vorn herein so planst. Aber das müsste der Anwalt dir schon so erklärt haben.

my 50 Cent

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  •  Prometheus
20.3.2023  (#2)
Vielleicht war es nicht klar ausgedrückt.
Szenario 1: Testament gegenseitig Alleinerbe (somit kein Anspruch für Eltern und Geschwister)
Szenario 2: Testament als Alleinerbe noch aufrecht, Alleinerbe ist aber hinfällig da Kind Pflichtteil bekommt. Wie beschrieben aber Ehepartner 2/3.


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  •  stefano
  •   Bronze-Award
21.3.2023  (#3)
Als Ehepartner B würde ich keinen Kredit unterschreiben wenn ich nicht im Grundbuch stehe.

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  •  Prometheus
23.3.2023  (#4)

zitat..
stefano schrieb:

Als Ehepartner B würde ich keinen Kredit unterschreiben wenn ich nicht im Grundbuch stehe.

Das war aber nicht die Frage. Außerdem hat es ja auch Vorteile für Ehepartner A, er muss die gemeinsamen Kinder nicht auszahlen im Erbfall.

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