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Grundstückskauf - worauf achten?

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  •  Foxy
7.4.2014 - 12.8.2015
25 Antworten 25
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Hallo!

Ich bin neu hier und lese schon eine Zeit lang mit. Sehr informatives Forum. :)

Wir haben ein Grundstück in NÖ in Aussicht und gehen morgen zur Gemeinde.

Welche Dinge sollte man beachten/erfragen?

- Bebauungsplan
- ob ev. Altlasten vorhanden sind
- Bodenbeschaffenheit
- Vermessungsdetails? Bekommt man diese bei der Gemeinde? Das Grundstück wurde erst vor kurzem in Bauland umgewidmet.
- Grundbuchseintrag prüfen
- Welche Kosten fallen für Aufschließung an

Gibt es sonst noch etwas Wichtiges, worauf wir achten sollten?

Vielen Dank für eure Antworten.
Für uns ist das alles noch neu und wir sind sehr vorsichtig und möchten nichts falsch machen. :)

LG Foxy

  •  altenberg
  •   Gold-Award
7.4.2014  (#1)
Bei unserer Suche - wurden wir immer auf die erlaubten Dachformen hingewiesen. Wir wollten von vorne herein immer leicht geneigtes Pultdach und das wäre nicht in jeder Gemeinde erlaubt gewesen.

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
7.4.2014  (#2)
-Grundbuchdaten
-Kataster
-Verdachtsflächenkataster
-Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungen
-Planarchiv Stadtgemeinde
-Kanalamt
-Aufschließungsgrad
-Lage: Makro- und Mikro-Standortanalyse mit örtl. Lagebeschreibung u Luftbildaufnahme
- Standortendogene Faktoren, Wohnqualität, Grünreserven
- Pachtverträge, Servitute
- http://www.senderkataster.at/

Der Boden wird idR nirgends erwähnt, am besten von einem Fachfutzi checken lassen; am wichtigsten ist hier eh der Faktor Wasser (wie tief ist Grundwasser, gibt es Quellen usw.) und die Neigung des Grundstücks.

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  •  altenberg
  •   Gold-Award
7.4.2014  (#3)
noch was: - Möglicher Internetzugang - falls wichtig. Da ein gscheiter Zugang nicht überall vorhanden/möglich ist.

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  •  samoth
  •   Gold-Award
7.4.2014  (#4)
Zufahrt? Über Gemeindestraße oder private Zufahrt zu errichten?

Im Kaufvertrag unbedingt die völlige Lastenfreiheit und die Freiheit von jeglicher Kontamination festhalten lassen.

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  •  Foxy
7.4.2014  (#5)
Danke - Danke für eure Antworten.

Ich werde im morgigen Gespräch versuchen so viele Infos wie möglich diesbez. zu bekommen und schreibe dann ggf. nochmals.

Vermutlich werdet ihr zukünftig mehr von mir lesen. ;)


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  •  dyarne
7.4.2014  (#6)

zitat..
Foxy schrieb: Gibt es sonst noch etwas Wichtiges, worauf wir achten sollten?

eigung/platz für erdwärmekollektor ... emoji

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  •  altenberg
  •   Gold-Award
7.4.2014  (#7)
Tiefenbohrung, falls gewünscht - ist nicht überall erlaubt.

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
7.4.2014  (#8)
wg. den Bodenverhältnissen: ein Gespräch mit den Nachbarn und deren Erfahrungen bringt auch viel.

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  •  gerhard_pichler
8.4.2014  (#9)
Leitungen - Gehen Strom/Gas/Wasser/... -Leitungen über's Grundstück?
Hab Bekannte die erst nach dem Kauf draufgekommen sind, dass eine 10KV-Stromleitung übers Grundstück geht.

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  •  sir_rws
8.4.2014  (#10)
Prüfen wie das Grundstück beschattet wird im Tagesverlauf (im Sommer wie im Winter). Ich habe das mit Google-Sketchup gemacht - einfach die relevanten Nachbarhäuser nachgebaut...

Hörprobe vor Ort - gibt es bellende Hunde, Bauernhof, Industrie, Verkehr, etc.

Kleines Detail: Mit dem Verkäufer ausmachen dass die Notarkosten für die Kaufabwicklung geteilt werden - dafür ruhig EUR 500,- auf den Kaufpreis draufschlagen (bei uns wars so dass sich einige Dinge rausgestellt haben welche alle im Bereich des Verkäufers lagen, welche die Notarkosten von ursprünglich EUR 800,- auf über EUR 3.000,- getrieben haben!)

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  •  Foxy
8.4.2014  (#11)
Danke.. - .. für eure Antworten!

Die Infos die wir heute bekommen haben zwecks Bebauungsplan usw., sind großteils positiv für uns.

Flächenkollektoren oder Tiefenborung erlaubt.

Ob Leitungen durchs Grundstück gehen, werde ich erfragen, danke für den Tipp @ Gerhard. Kann ich mir aber eher nicht vorstellen.

Hörprobe und "Sonnenprobe" zu verschieden Tages- und Jahreszeiten ist positiv verlaufen. Super sonniges Grundstück zu allen Jahreszeiten.

Das könnte sich aber ändern, da es noch keine direkten Nachbarn gibt. Vor allem der zukünftige Nachbar südwestlich von uns macht mir Sorgen. Der könnte theoretisch so bauen, dass wir fast keine Sonne mehr im Garten hätten... :(

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  •  sir_rws
8.4.2014  (#12)
Kann der zukünftige Nachbar auch so bauen dass ihr nur wenig beeinträchtigt seid? Ohne exorbitantem Mehraufwand oder sehr ungünstiger Lage des Hauses am Grundstück...
Überlegt Euch vielleicht wo und wie ihr ein Haus auf dieses Nachbargrundstück stellen würdet.


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  •  Foxy
16.4.2014  (#13)
Grunderwerbssteuer = 3,5 % der Bemessungsgrundlage.
Die Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis, nehme ich an. Oder?

Was habt ihr denn so im Schnitt beim Grundstückskauf für den Notar bezahlt?
Danke!

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  •  ma2412
  •   Gold-Award
16.4.2014  (#14)
.

zitat..
Foxy schrieb: Die Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis, nehme ich an. Oder?


Nein - Bemessungsgrundlage ist der Einheitswert.
Einheitswert ist vereinfacht gesagt ein rechnerischer Wert der Finanz, welcher erheblich unter dem wirklichen Wert (Verkehrswert) liegt.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991072.html



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  •  Foxy
16.4.2014  (#15)
Das beruhigt mich, danke ma2412.

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  •  sharknz
16.4.2014  (#16)
Ein weiterer Punkt der möglicherweise beachtet werden sollte:
Gibt es eine Bauverpflichtung, z.B. innerhalb von 5 Jahren?
Muss bei der Gemeinde eine Kaution dafür hinterlegt werden, die im Falle der Nichteinhaltung der Bauverpflichtung weg ist?

Solche Späßchen sind zumindest bei uns (Kärnten)recht häufig anzutreffen.

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  •  Foxy
16.4.2014  (#17)
Man muss innerhalb von 5 Jahren aufschließen.
Von einer Bauverpflichtung oder Kaution hat die Gemeinde nichts gesagt.
Werde aber nochmals nachfragen, danke für den Tipp.

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  •  Executer
  •   Bronze-Award
2.5.2014  (#18)
Bei mir war es vor 2 Jahren so dass für die Grunderwerbssteuer der Kaufpreis herangezogen wurde und nicht der Einheitswert. Würde mich fast wundern wenn das jetzt anders wäre.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.5.2014  (#19)

zitat..
Foxy schrieb: Man muss innerhalb von 5 Jahren aufschließen.

Das musst erklären, was da genau damit gemeint sein soll??? Was verstehst
unter "aufschließen"???

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  •  Foxy
3.5.2014  (#20)
Die Aufschließung muss innerhalb der 1. fünf Jahre ab Kauf bezahlt und gemacht werden, weil es ein Baugrund ist (keine Wertanlage).

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  •  Foxy
11.8.2015  (#21)

zitat..
Executer schrieb: Bei mir war es vor 2 Jahren so dass für die Grunderwerbssteuer der Kaufpreis herangezogen wurde und nicht der Einheitswert. Würde mich fast wundern wenn das jetzt anders wäre.


Mittlerweile haben wir das Grundstück gekauft.
Für die Grunderwerbssteuer wurde auch bei uns der Kaufpreis herangezogen, nicht der Einheitswert. (möglicherweise ist diese Info ja für noch jemanden interessant in Zukunft...)

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Hallo Foxy,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Grundstückskauf - worauf achten?

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