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Mittlerweile haben wir das Grundstück gekauft. Für die Grunderwerbssteuer wurde auch bei uns der Kaufpreis herangezogen, nicht der Einheitswert. (möglicherweise ist diese Info ja für noch jemanden interessant in Zukunft...) |
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Hallo Foxy, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Grundstückskauf - worauf achten? |
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Es ist definitiv der Kaufpreis, wie soll der Staat den sonst die Immobilienertragssteuer berechnen? |
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Im Grunderwerbsteuergesetz ist halt geregelt, dass Bemessungsgrundlage für die Steuer in der Regel das "Entgelt" ist. Bei Transaktionen im sogenannten "begünstigten Personenkreis" ist es der dreifache Einheitswert. Das Grunderwersteuergesetz hat keine Verbindung zur Immobilienertragsteuer. Diese ist im Einkommenssteuergesetz geregelt und da gehts um Veräußerungsgewinne, also die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Veräußerungserlös (was wiederum nichts mit der Grunderwerbsteuer und deren Bemessungsgrundlage zu tun hat) |
Da hat aber das Eine mit dem Anderen nichts zu tun!
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Das was du da schreibst ergibt keinerlei Sinn, hat keine gesetzliche Grundlage und bleibt völlig unklar! Wie macht man eine Aufschließung?? Ich fürchte, du hast da was falsch verstanden bzw. verwendest falsche Begriffe! Oben hast du gesagt, es gibt keinen Bauzwang. Wenn du nicht bauen musst, was genau muss dann mit oder auf dem grundstück passieren?? Ob und wann eine Aufschließungsabgabe zu bezahlen ist regelt das Gesetz genau im Detail. Da steht nirgendwo etwas von 5 Jahren! Gehts eigentlich um was anderes? |
Hab diesen Beitrag bisher übersehen und daher erst jetzt meine Reaktion.
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@ Karl,
Ich war im Vorjahr, als ich das geschrieben hab, noch ganz neu auf dem Gebiet. Und bin auch jetzt noch eine Laie. ;) Sorry für falsche Ausdrucksweise. Mittlerweile wissen wir mehr. JA, wir haben einen Bauzwang (innerhalb von 5 Jahren, was ok ist, wir wollen sowieso bauen). |