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Grundstückskauf - worauf achten?

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  •  Foxy
7.4.2014 - 12.8.2015
25 Antworten 25
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Hallo!

Ich bin neu hier und lese schon eine Zeit lang mit. Sehr informatives Forum. :)

Wir haben ein Grundstück in NÖ in Aussicht und gehen morgen zur Gemeinde.

Welche Dinge sollte man beachten/erfragen?

- Bebauungsplan
- ob ev. Altlasten vorhanden sind
- Bodenbeschaffenheit
- Vermessungsdetails? Bekommt man diese bei der Gemeinde? Das Grundstück wurde erst vor kurzem in Bauland umgewidmet.
- Grundbuchseintrag prüfen
- Welche Kosten fallen für Aufschließung an

Gibt es sonst noch etwas Wichtiges, worauf wir achten sollten?

Vielen Dank für eure Antworten.
Für uns ist das alles noch neu und wir sind sehr vorsichtig und möchten nichts falsch machen. :)

LG Foxy

  •  Foxy
11.8.2015  (#21)

zitat..
Executer schrieb: Bei mir war es vor 2 Jahren so dass für die Grunderwerbssteuer der Kaufpreis herangezogen wurde und nicht der Einheitswert. Würde mich fast wundern wenn das jetzt anders wäre.


Mittlerweile haben wir das Grundstück gekauft.
Für die Grunderwerbssteuer wurde auch bei uns der Kaufpreis herangezogen, nicht der Einheitswert. (möglicherweise ist diese Info ja für noch jemanden interessant in Zukunft...)

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Hallo Foxy,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Grundstückskauf - worauf achten?

  •  Richard3007
11.8.2015  (#22)
Es ist definitiv der Kaufpreis, wie soll der Staat den sonst die Immobilienertragssteuer berechnen?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.8.2015  (#23)

zitat..
Richard3007 schrieb: wie soll der Staat den sonst die Immobilienertragssteuer berechnen?

Da hat aber das Eine mit dem Anderen nichts zu tun!
Im Grunderwerbsteuergesetz ist halt geregelt, dass Bemessungsgrundlage für die Steuer in der Regel das "Entgelt" ist. Bei Transaktionen im sogenannten "begünstigten Personenkreis" ist es der dreifache Einheitswert. Das Grunderwersteuergesetz hat keine Verbindung zur Immobilienertragsteuer. Diese ist im Einkommenssteuergesetz geregelt und da gehts um Veräußerungsgewinne, also die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Veräußerungserlös (was wiederum nichts mit der Grunderwerbsteuer und deren Bemessungsgrundlage zu tun hat)

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.8.2015  (#24)

zitat..
Foxy schrieb: Die Aufschließung muss innerhalb der 1. fünf Jahre ab Kauf bezahlt und gemacht werden, weil es ein Baugrund ist (keine Wertanlage).

Hab diesen Beitrag bisher übersehen und daher erst jetzt meine Reaktion.
Das was du da schreibst ergibt keinerlei Sinn, hat keine gesetzliche Grundlage und bleibt völlig unklar! Wie macht man eine Aufschließung?? Ich fürchte, du hast da was falsch verstanden bzw. verwendest falsche Begriffe!
Oben hast du gesagt, es gibt keinen Bauzwang. Wenn du nicht bauen musst, was genau muss dann mit oder auf dem grundstück passieren??
Ob und wann eine Aufschließungsabgabe zu bezahlen ist regelt das Gesetz genau im Detail. Da steht nirgendwo etwas von 5 Jahren! Gehts eigentlich um was anderes?

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  •  Foxy
12.8.2015  (#25)
@ Karl,

Ich war im Vorjahr, als ich das geschrieben hab, noch ganz neu auf dem Gebiet. Und bin auch jetzt noch eine Laie. ;) Sorry für falsche Ausdrucksweise. Mittlerweile wissen wir mehr.

JA, wir haben einen Bauzwang (innerhalb von 5 Jahren, was ok ist, wir wollen sowieso bauen).



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