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Erstmal ist für baurechtliche Fragen das Bundesland wichtig, also bitte angeben. Wofür sind die Anker? Geht es nur darum, dass kein Grund mehr abrutscht, also quasi eine Baugrubensicherung, oder werden die Anker für das Bauvorhaben selbst benötigt, also übernehmen sie eine statische Funktion für die Tiefgarage? Ich glaube das ist in dem Fall nämlich relevant, weil ersteres uU erlaubt ist (also Anker zu setzen, die nur dazu dienen damit nichts einstürzt oder z.B. eure Mauer nicht beschädigt wird), letzteres aber auf jeden Fall ohne eure Zustimmung verboten ist. Ich denke, das musst du genauer beschreiben, bevor man hier was sagen kann. |
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Das Bundesland wäre Salzburg. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke der Hauptgrund ist dass sie die Tiefgarage so nah wie möglich zu unserem Grund setzen können. Die Tiefgarage kommt 2m weit zu unserem Grund, und der Untergrund ist ziemlich schlecht (viel Schotter etc.). Das war allerdings bereits vor Baubeginn bekannt und wurde auch immer wieder angesprochen, woraufhin die Baufirma immer wieder bestätigt hat, dass die Anker nach unten auf dem eigenen Grund ausreichend sind.. Was mir auch noch eingefallen ist - die Baufirma wollte bei der Bauverhandlung eine Unterschrift, dass der Kran über unseren Grund schwänken und "parken" darf. Diese haben wir nicht erteilt und jetzt steht der Kran einfach so jeden Tag und auch ziemlich oft die ganze Nacht über unserem Haus... Darf so etwas sein? Wenn nein, was kann man hier noch machen? |
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hier ist das ganz gut Zusammengefasst: https://www.bauforum.at/bauzeitung/benuetzung-von-nachbargrundstuecken-52012 Musst du halt in der Salzburger BO BO [Bauordnung/Baugesetz] nachlesen und ggf. auch nachfragen, was im speziellen bewilligt wurde In Wien ist es z.B. so, dass das mit Kran auch von der Baubehörde bewilligt bekommen kann, auch wenn der Nachbar nicht zustimmt. ....aber trotz allem: Frag mal bei der Baufirma nach - es ist aus meiner Erfahrung besser das mal zuerst im Dialog zu lösen. |
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Vielen Dank für die Info! Im Dialog lösen stelle ich mir unter diesem Sachverhalt schon etwas schwierig vor.. es wurde ja alles genau besprochen, nur haltet sich die Firma scheinbar an keinerlei Regeln... Das mit dem Kran wäre ja noch vertretbar gewesen, allerdings das Bohren von 18 Ankern à 3m unter unseren Grund (wohlgemerkt lauft irgendwo da auch unser Kanal und unsere Stromleitung) ist finde ich wirklich nicht mehr verzeihbar... Lt. einem Herren auf der Baustelle lassen sich die Anker auch nur noch sehr schwer bis gar nicht mehr entfernen?! |
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Was genau meinst du mit Anker? Pilotierungen? Ein Foto wäre hilfreich. |
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Sind folgende Anker: - diese werden mit Betoninjektionen in den Boden geschlagen |
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ich bin jetzt kein Jurist - aber wenn es keine rechtliche Grundlage dafür gab euren Grund zu benutzen (wie gesagt kann das Bauamt das glaube ich, auch wenn es von euch keine Zustimmung gibt, erlauben) - dann würde ich zu einem Anwalt gehen und eine Klage einbringen vor allem auch um Mögliche Schäden auf eurem Grund zu eruieren (Wie schon geschrieben Kanal/Strom z.B.). Wenn es sich um Besitzstörung handelt muss das glaube ich innerhalb 30 Tagen geschehen Da fallen mir aber noch viele andere Gründe ein: Was wenn ihr z.B. mal in der Zukunft was unterirdisch machen wollt, und die Anker dann im Weg sind. ...btw. ist es glaube ich völlig irrelevant ob man diese Anker noch rausbekommen kann oder nicht - Wenn es unrechtmäßig passiert ist, muss der vorherige Zustand wiederhergestellt werden. Aber auf jeden Fall eine ungute Situation, wenn die eigenen Rechte einfach ignoriert werden - aber dann muss man sich auf die Beine stellen. Und ja stimmt - auf Dialog Basis wird da nicht mehr viele gehen, Baufirma hat ja quasi schon Fakten geschaffen. |
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Was genau ist da jetzt auf eurem Grundstück? Die Betonflucht? |
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In welcher Tiefe wurde bei dir geankert? Natürlich kannst du rechtliche Schritte einleiten.... Nachdem der Nachbargrund bereits nachgerutscht ist, wird es höchswahrscheinlich auf Gefahr im Verzug hinauslaufen. Die Baufirma wird den Urzustand, soweit wie möglich wieder herstellen müssen. Der Schadeneratz wird sich in Grenzen halten, und außer Ärger und Spesen nix gewesen..... |
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Verstehe ich dass richtig? Nur weil ihr (glaubt) keinen Vorteil an einer Hangsicherung zu haben, habt ihr der Baufirma untersagt euer Haus zu sichern. Was stört euch an diesen Ankern welche euer Haus schützen soll? (Leitungen kann man ja vorab erheben) Also mich persönlich würden ein paar Eisenstangen unter meinem Haus weniger Kopfzerbrechen machen, wie die Sicherung meines Hauses. |
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@chrismo Na ja da wahr wenigstens der Wille da. So schaut's dann ohne Hangsicherung aus: |
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Also die Vorgehensweise der Baufirma war sicher Mist. Aber wenn die Behörden es genehmigt haben (also auch den Abstand der Tiefgarage zum eigenen Grundstück) würde ich auch lieber mit den Ankern leben statt so ein herumgemurkse mitzumachen. Natürlich muss da entsprechend geprüft werden ob Werkleitungen im Weg sind odgl. |
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Das Haus hat den ersten Hangrutsch nicht lange überlebt, so ging es weiter: (so genug off-topic ) |
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Sorry, das ist Opfer-Täter Umkehr. Wenn der Nachbar ein Haus bauen möchte, dann hat er das so zu tun, dass er das alleine zustande bringt und die Nachbargrundstücke und Bauwerke nicht in Mitleidenschaft zieht. |
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Ganz so einfach ist es leider nicht. Eigentümer der Nachbarliegenschaften sind verpflichtet, die anlässlich einer Bauführung oder In-standsetzung notwendigen Sicherungsmaßnahmen, wie z.B. Pölzungen auf ihrer Liegenschaft zu gestatten. Dies muss natürlich im Vorhinein vereinbart werden aber selbst wenn der Nachbar nicht zustimmt kann schlussendlich die Behörde ein solches Vorgehen erlauben. Bei einen Kran kann ebenfalls nur verhindert werden das Lasten über ein fremdes Grundstück gehoben werden dürfen. Wenn der Kran außer Betrieb ist muss er frei drehbar sein damit er sich bei starkem Wind in Windrichtung dreht und somit weniger Windwiderstand bietet. Ansonsten würde er einfach umfallen. Prinzipiell verstehe ich auch nicht warum man sich hier als Anwohner immer querstellt. Man kann das bvh damit sowieso nicht verhindern. Und es wird dadurch eher langwieriger und man hat länger probleme. Zu den Anker wäre whs zu erwähnen das es natürlich ziehbare systeme gibt, jedoch wird dies im Normalfall Recht schwierig sein dies durchzuführen wenn dort ein Gebäude steht. 1 |
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Ja aber nur bei den Gebrüder Grimm. Aber ohne jetzt auf Gesetzte einzugehen. Mann sollte das immer von beiden Seiten sehen. Was wäre wenn es umgekehrt wäre, und der Wohnbau schon da wäre und der Häuslbauer für sein Haus keinen Keller errichten kann weil der Bauträger Hangsicherungen untersagt. Wer sagt das ich auf meinem Grundstück nicht runtergaben darf so weit wie ich will? Was geht mich das Haus von meinem Nachbarn an? Das ist natürlich zünisch, aber sollte ein kleiner Denkanstoß sein. |
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Ja, und genau wegen dem letzten Teil deines Satzes können die Anker OK sein, so wie Tomo8 geschrieben hat: Habe jetzt mal das Salzburger Baupolizeigesetz durchgesucht und da findet man das auch unter §14(2): "Über Antrag des Eigentümers eines Baues kann die Baubehörde, wenn und soweit dies für Maßnahmen zur Erhaltung eines bestehenden Baues oder zur Wahrung seiner Funktion unumgänglich notwendig erscheint, die Eigentümer, Besitzer und Inhaber fremder Liegenschaften mit Ausnahme öffentlicher Verkehrsflächen zur Duldung auch bleibender Inanspruchnahmen verhalten, wenn die Inanspruchnahme geringfügig und der hieraus erwachsende Nachteil unbedeutend ist und wenn das Interesse an der Abwehr dieses Nachteiles erheblich geringer erscheint als das Interesse an der Erhaltung oder Wahrung der Funktion des Baues. " Ob da jetzt die Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind, kann niemand per Ferndiagnose sagen und es hätte auch vorher beantragt werden müssen aber grundsätzlich kann das rechtens sein. Und wie BAULEItEr schreibt ist das auch gut so, wenn man sich mal in die Rolle desjenigen versetzt, der jetzt was am Nachbargrundstück bauen will. |
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Erstmals vielen Dank für die vielen Antworten! Bezüglich Baubehörde: Dies wurde nie genehmigt da ja wie bereits geschrieben die Baufirma immer behauptet hat, sie können die Tiefgarage so nahe zu uns setzen, da die Anker auf deren Grundstück ja ausreichen würden (Anker fast senkrecht in den Boden). Jetzt ist der Fall, dass dies nicht genügt hat und man jetzt einfach ohne uns zu informieren die andere Variante gemacht hat... Somit ist das meines Erachtens nach entweder mutwillig und mit Vorsatz (wir haben den Bauherren mindestens 5x darauf hingewiesen, dass der Untergrund fast nichts herhält, da dieser fast nur aus Schotter bestehtund wir sind keine Profis...) Bezüglich dem Kran - das mit dem Freischalten stimmt, allerdings steht dieser ohne Wind etc. jedes mal über unserem Haus - sprich er wird benützt und dann über unserem Haus geparkt. Und auch das wieder ohne Genehmigung der Gemeinde/Baubehörde! |
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Nachdem es dich stört nimm dir einen Anwalt. Das wird dir niemand hier lösen können. |
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Ich will das Verhalten der Baufirma nicht verteidigen - sowas kann und sollte man anders regeln - aber ich frage mich, was halt jetzt im nachhinein ein Streit bringen soll, den ihr wahrscheinlich verliert und am Ende habt ihr genauso einen Kran über dem Grundstück, und Anker im Boden, aber dafür Zeit, Geld und Nerven für einen (Rechts-)Streit verschwendet. Das mit dem Kran sollte sich doch schnell regeln lassen, wenn man den Kranführer direkt bittet, doch den Ausleger woanders zu "parken". Dazu braucht man keinen Anwalt... Die Anker scheinen essentiell zu sein - wie du ja selbst geschrieben hast - bei dem schlechten Boden. Das wird dann auch ein Geologe so sehen und ob die Genehmigung im nachhinein oder davor gegeben wird, ändert dann nichts daran, dass diese gemacht werden müssen. Oder anders gefragt, was wäre die Alternative? Ihr werdet ja auch nicht wollen, dass nach dem nächsten Starkregen Teile eures Weges/Garage in die Baugrube abgerutscht sind. |