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Grundverletzung durch Baufirma

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  •  firas1
5.11. - 10.11.2020
38 Antworten | 13 Autoren 38
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Hallo,

hier eine kurze Erklärung des Problems:

Auf der Rückseite unseres Haus (ist eine Doppelhaushälfte) verlauft der Weg von den Garagen zu den Häusern. Neben dem Weg ist die Gartenmauer und gleichzeitig die Grundgrenze.
Jetzt hat den Grund hinter unserem Haus eine Wohnbaufirma gekauft und das bestehende Haus weggerissen.
Statt dem Haus werden 12 Wohnungen gebaut.
Die Wohnungen bekommen eine Tiefgarage, weshalb relativ tief und auch nahe zu unserem Grund gegraben werden muss.
Vor Baubeginn kam die Baufirma auf uns zu und wollte eine Genehmigung, damit sie unter unseren Grund (unter dem Weg und unter die Garagen) ankern dürfen.
Da dies für uns keinen Vorteil hätte haben wir die Genehmigung nicht erteilt.
Lt. Baufirma ist das aber auch kein Problem, da auch auf dem eigenen Grund geankert werden kann, allerdings mit etwas mehr Aufwand.
Soweit so gut..
Jetzt ca. 3 Wochen nach Baubeginn (bereits alles Ausgegraben und geankert) ist auf dem Nachbargrund alles nachgerutscht und die alten Ankerungen abgerissen - jetzt hat die Baufirmer kurzerhand unter unseren Grund geankert?!

Was können/sollen wir hier jetzt machen?
LG

  •  chrismo
  •   Gold-Award
7.11.2020  (#21)
Ich will das Verhalten der Baufirma nicht verteidigen - sowas kann und sollte man anders regeln - aber ich frage mich, was halt jetzt im nachhinein ein Streit bringen soll, den  ihr wahrscheinlich verliert und am Ende habt ihr genauso einen Kran über dem Grundstück, und Anker im Boden, aber dafür Zeit, Geld und Nerven für einen (Rechts-)Streit verschwendet.

Das mit dem Kran sollte sich doch schnell regeln lassen, wenn man den Kranführer direkt bittet, doch den Ausleger woanders zu "parken". Dazu braucht man keinen Anwalt...

Die Anker scheinen essentiell zu sein - wie du ja selbst geschrieben hast - bei dem schlechten Boden. Das wird dann auch ein Geologe so sehen und ob die Genehmigung im nachhinein oder davor gegeben wird, ändert dann nichts daran, dass diese gemacht werden müssen.

Oder anders gefragt, was wäre die Alternative? Ihr werdet ja auch nicht wollen, dass nach dem nächsten Starkregen Teile eures Weges/Garage in die Baugrube abgerutscht sind.




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  •  Flipo81
  •   Bronze-Award
7.11.2020  (#22)
Mit nen Kran hatten wir auch, ist ungut, bei starkem Wind hat man ein ungutes Gefühl. Jedoch ist es egal wie dieser geparkt wird, da er sich ja beim nächsten kleinen Wind sowieso ausrichtet.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
8.11.2020  (#23)

zitat..
Tomo8 schrieb: Eigentümer der Nachbarliegenschaften sind verpflichtet, die anlässlich einer Bauführung oder In-standsetzung notwendigen Sicherungsmaßnahmen, wie z.B. Pölzungen auf ihrer Liegenschaft zu gestatten.

Jo, aber das ist eine temporäre Sache.

zitat..
BAULEItEr schrieb: Aber ohne jetzt auf Gesetzte einzugehen.

Die sind aber relevant.
Unter anderem auch der §364b:
"Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, daß der Boden oder das Gebäude des Nachbars die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, daß der Besitzer des Grundstückes für eine genügende anderweitige Befestigung Vorsorge trifft."

zitat..
BAULEItEr schrieb: Was wäre wenn es umgekehrt wäre, und der Wohnbau schon da wäre und der Häuslbauer für sein Haus keinen Keller errichten kann weil der Bauträger Hangsicherungen untersagt.

Dann könntens halt den Keller oder die Tiefgarage nicht so dicht an die Grundgrenze bauen.


zitat..
firas1 schrieb: Bezüglich dem Kran - das mit dem Freischalten stimmt, allerdings steht dieser ohne Wind etc. jedes mal über unserem Haus - sprich er wird benützt und dann über unserem Haus geparkt. 
Und auch das wieder ohne Genehmigung der Gemeinde/Baubehörde!

Das mit dem Kran wird sich nicht vermeiden lassen.
Wenn ich mir richtig erinnere, dann muß das aber vorher schriftlich bei euch angefragt werden und wenn ihr nicht zustimmt, kanns die Baubehörde dann beauftragen, wenns keine andere Möglichkeit gibt.


zitat..
chrismo schrieb: Oder anders gefragt, was wäre die Alternative? Ihr werdet ja auch nicht wollen, dass nach dem nächsten Starkregen Teile eures Weges/Garage in die Baugrube abgerutscht sind.

Eine Alternative wäre zb., dass sie Tiefgarage nicht so knapp an das Nachbargrundstück bauen.
Oder dass sie das andersweitig absichern, zb. durch eine Stützmauer (auf ihrem eigenen Grundstück).

@firas1:
Wenn euch das tatsächlich so stört und ihr den Anker unter eurem Grundstück unbedingt weghaben wollt, dann würde ich euch empfehlen, schriftlich bei der Baufirma darauf hinzuweisen und einen Rückbau zu fordern.

Andernfalls bleibt eh nur mehr die Möglichkeit einer Besitzstörungs- und Unterlassungsklage.
Diese muß aber binnen 30 Tage ab Kenntnis der Besitzstörung eingebracht werden, d.h. da rennt die Zeit gegen euch.







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  •  chrismo
  •   Gold-Award
8.11.2020  (#24)

zitat..
gdfde schrieb: Jo, aber das ist eine temporäre Sache.


Wie gesagt, gibt das Salzburger Baurecht eindeutig das Recht, das Nachbargrundstück auch dauerhaft zu nutzen - unter bestimmten Voraussetzungen. Ich habe den genauen Wortlaut reinkopiert.

Wenn man mal nach Tiefgarage, Baustopp sucht, kommt man u.a. folgendes Urteil, wo ebenfalls jemand erfolglos gegen eine Unterfangung auf seinem Baugrund Beschwerde eingelegt hat: 
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_NI_20171109_LVwG_AV_804_001
_2017_00/LVWGT_NI_20171109_LVwG_AV_804_001_2017_00.html

Bin gespannt was hier rauskommt, so klar wie manche sehe ich die Rechtslage nicht auf Seite des TE.


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  •  BAULEItEr
8.11.2020  (#25)

zitat..
gdfde schrieb: "Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, daß der Boden oder das Gebäude des Nachbars die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, daß der Besitzer des Grundstückes für eine genügende anderweitige Befestigung Vorsorge trifft."

Das ist ja der Sinn der Baugrubensicherung, verstehe ich nicht was meinst du?

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  •  BAULEItEr
8.11.2020  (#26)

zitat..
gdfde schrieb: Eine Alternative wäre zb., dass sie Tiefgarage nicht so knapp an das Nachbargrundstück bauen.
Oder dass sie das andersweitig absichern, zb. durch eine Stützmauer (auf ihrem eigenen Grundstück).

Ja richtig eine Alternative, aber nicht mehr.
Wenn die Tiefgarage so genehmigt wurde hat er das Recht sie so zu bauen, und der Nachbar hat einen Baugrubensicherung zu dulten.

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  •  BAULEItEr
8.11.2020  (#27)

zitat..
gdfde schrieb: Andernfalls bleibt eh nur mehr die Möglichkeit einer Besitzstörungs- und Unterlassungsklage.

In welcher Art und Weise wird hier der Besitz gestört oder beeinträchtigt?

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
8.11.2020  (#28)

zitat..
BAULEItEr schrieb: Das ist ja der Sinn der Baugrubensicherung, verstehe ich nicht was meinst du?

Anscheinend wurde die aber nicht so wie geplant durchgeführt oder generell falsch geplant.

zitat..
BAULEItEr schrieb: Wenn die Tiefgarage so genehmigt wurde hat er das Recht sie so zu bauen, und der Nachbar hat einen Baugrubensicherung zu dulten.

Sie wurde ja so nicht genehmigt, siehe Eingangspost von firas1:

zitat..
firas1 schrieb: Vor Baubeginn kam die Baufirma auf uns zu und wollte eine Genehmigung, damit sie unter unseren Grund (unter dem Weg und unter die Garagen) ankern dürfen.
Da dies für uns keinen Vorteil hätte haben wir die Genehmigung nicht erteilt.
Lt. Baufirma ist das aber auch kein Problem, da auch auf dem eigenen Grund geankert werden kann



zitat..
BAULEItEr schrieb: In welcher Art und Weise wird hier der Besitz gestört oder beeinträchtigt?

In dem der Anker permanent am Nachbargrundstück platziert ist, was so nicht vorgesehen und genehmigt war.

Aber wie gesagt, auch von anderen Usern hier.
Die Sache ist zwar ärgerlich und sicherlich nicht ok, wie´s abgelaufen ist, aber ob sich der Aufwand lohnt, das gerichtlich einzuklagen, sei mal dahingestellt.

Andererseits ist esn aber firas1´s Recht, wenn er das aus welchen Gründen auch immer so nicht haben möchte.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
8.11.2020  (#29)
Du vermischt da zwei Sachen. Das eine ist die Tiefgarage, das andere sind die Anker. Solange TG und Anker nicht direkt verbunden sind, also die Anker keine statische Funktion für die TG selbst haben, sind sie komplett getrennt voneinander zu betrachten (steht auch so im Urteil, das ich verlinkt habe). Und der TE hat nirgends geschrieben, dass die TG jetzt anders gebaut wird als genehmigt.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
8.11.2020  (#30)

zitat..
chrismo schrieb: Das eine ist die Tiefgarage, das andere sind die Anker. Solange TG und Anker nicht direkt verbunden sind, also die Anker keine statische Funktion für die TG selbst haben, sind sie komplett getrennt voneinander zu betrachten

ja eh.
Trotzdem geht das nicht, dass man einfach und ohne Zustimmung u.ä. Anker am Nachbargrundstück platziert.

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  •  xilinx
9.11.2020  (#31)

zitat..
chrismo schrieb:
__________________

Habe jetzt mal das  Salzburger Baupolizeigesetz durchgesucht und da findet man das auch unter §14(2):

.... für Maßnahmen zur Erhaltung eines bestehenden Baues oder zur Wahrung seiner Funktion unumgänglich notwendig erscheint, die Eigentümer, Besitzer und Inhaber ...

Genau lesen - gilt nur für bestehende Baue
lg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
9.11.2020  (#32)

zitat..
firas1 schrieb: Was können/sollen wir hier jetzt machen?

Das war die ursprüngliche Frage.
Jetzt habt ihr 31 Beiträge geschrieben, aber keine Antwort auf diese Frage!

Faktum ist: es gab keine Zustimmung des Eigentümers zum Benützen des seines Nachbargrundes. Somit hätte der Bauherr einen Antrag bei der Baubehörde stellen müssen, dass diese mit  Bescheid Umfang, Zeitpunkt und Dauer der unbedingt notwendigen Fremdgrundinanspruchnahme festlegt und dem Nachbarn zur Duldung vorschreibt.
Diesen Antrag hat´s nicht gegeben, somit auch kein Verfahren und keinen Bescheid von der Baubehörde, so wie es das Baupolizeigesetz vorsieht. Somit blieb auch die im Baurecht vorgesehene Frage der Entschädigung für diese Inanspruchnahme ungeklärt bzw. offen.

So, das ist die Ausgangssituation und jetzt war die Frage, was man da tun kann/soll, das heißt welche Rechte hat der Betroffene und wie könnte er zu seinem Recht kommen?
Dazu hätte er gern eine Antwort!

Aus meiner Sicht gibt es da 2 Ansätze für eine Benatowrtung:
eine baurechtliche Seite und eine zivilrechtliche.

- Baurechtlich stellt sich die Frage, was hier das Baurecht vorsieht, wenn jemand die vorgesehene Bewilligung für die Grundinanspruchnahme nicht einholt und es ganz einfach ohne Bewilligung tut? Das sollte man mal beantworten!!
- Baurechtlich ist weiters auch relevant, ob man den auf Basis der baurechtlichen Bewilligung für die Grundinanspruchnahme vorgesehenen Entschädigungsanspruch auch dann geltend machen kann, wenn es diese Bewilligung (wie hier) nicht gibt?
- Und dann ist noch die Frage, was man in dieser Situation rein zivilrechtlich machen kann?

Das wären etwas detaillierter aufgeschlüsselt die Fragen, auf die sich der Threadersteller eine Antwort erwarten würde, oder nicht?

Und: der Hinweis auf § 14 Abs. 2 Salzburger Baupolizeigesetz gibt für den hier vorliegenden Sachverhalt nichts her. Es geht hier um § 6!

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  •  firas1
9.11.2020  (#33)
Hallo Karl10,

vielen Dank für deine Antwort!
Genau, das wären meine Fragen gewesen - leider bin ich nach diesen etlichen Antworten noch nicht wirklich schlauer geworden, was ich hier machen kann/soll außer evtl. klagen?
Gibt es hier Erfahrungswerte um welche Summe es sich hierbei handeln kann?

LG

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  •  BAULEItEr
9.11.2020  (#34)


zitat..
Karl10 schrieb: Jetzt habt ihr 31 Beiträge geschrieben, aber keine Antwort auf diese Frage!

zitat..
firas1 schrieb: Vor Baubeginn kam die Baufirma auf uns zu und wollte eine Genehmigung, damit sie unter unseren Grund (unter dem Weg und unter die Garagen) ankern dürfen.
Da dies für uns keinen Vorteil hätte haben wir die Genehmigung nicht erteilt.

Naja wenn mann  einen Threat so eröffnet, ist es halt schwierig hier Sympathien dem TE gegenüber zu entwickeln, und daher wurde hier vermutlich auch nicht mehr intensiv in Richtung böse Baufirma gedacht sondern eher in Richtung unguter Bauverzögerer.
Für mich persönlich ist halt dieser eine Satz sehr einwirkend, und sagt sehr viel aus.
Ist vielleicht aber auch einfach nut etwas arrogant (vielleicht ungewollt) formuliert.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
9.11.2020  (#35)

zitat..
BAULEItEr schrieb: Naja wenn mann  einen Threat so eröffnet, ist es halt schwierig hier Sympathien dem TE gegenüber zu entwickeln, und daher wurde hier vermutlich auch nicht mehr intensiv in Richtung böse Baufirma gedacht sondern eher in Richtung unguter Bauverzögerer.

Wir sind hier im Baurechtsforum.
Das hat nix mit Sympathien, Verzögerern, bös und gut, arrogant oder sonst was zu tun.
Sondern mit Rechten und Pflichten.

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  •  firas1
10.11.2020  (#36)

zitat..
BAULEItEr schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Karl10: Jetzt habt ihr 31 Beiträge geschrieben, aber keine Antwort auf diese Frage!
__________________
Im Beitrag zitiert von firas1: Vor Baubeginn kam die Baufirma auf uns zu und wollte eine Genehmigung, damit sie unter unseren Grund (unter dem Weg und unter die Garagen) ankern dürfen.
Da dies für uns keinen Vorteil hätte haben wir die Genehmigung nicht erteilt.

Naja wenn mann  einen Threat so eröffnet, ist es halt schwierig hier Sympathien dem TE gegenüber zu entwickeln, und daher wurde hier vermutlich auch nicht mehr intensiv in Richtung böse Baufirma gedacht sondern eher in Richtung unguter Bauverzögerer.
Für mich persönlich ist halt dieser eine Satz sehr einwirkend, und sagt sehr viel aus.
Ist vielleicht aber auch einfach nut etwas arrogant (vielleicht ungewollt) formuliert.

Naja - ich würde gerne wissen wer hier auf so was einwilligen würde, wenn man nichts davon hat? Ich bin jetzt zwar kein Profi, aber zieht das nicht evtl. eine Entwertung des Grundstücks uws nach sich? Immerhin sind jetzt unter unserem Grund 16 große Betoninjektionen inkl. Eisenstangen, welche lt. Baufirma kaum bis gar nicht entfernt werden können...
Sollten wir hier selbst mal etwas umbauen bzw. graben wollen stehen diese ja dann natürlich im Weg..

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  •  Cleudi
  •   Gold-Award
10.11.2020  (#37)

zitat..
firas1 schrieb: Naja - ich würde gerne wissen wer hier auf so was einwilligen würde, wenn man nichts davon hat?

Es macht ein Unterschied - für MICH - ob jemand die Genehmigung verweigert weil er
 • keinen Vorteil für sich sieht (wie du schriebst)
 • einen eventuellen Nachteil für sich befürchtet (was du nun ergänzt hast)

Ersters klingt einfach nur unsympatisch - Recht hin oder her, zweiteres ist nachvollziehbar und kann geklärt werden.

Und um deine Frage zu beantworten: ich würde einwilligen wenn ich keinen Nachteil für mich befürchten muss. Wenn welche im Raum stehen klären und je nachdem über Entschädigung oder Alternativen sprechen. Durch's Reden kommen die Leute zamm, steht auch im BauRECHT Forum X mal.

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
10.11.2020  (#38)

zitat..
firas1 schrieb: ....jetzt hat die Baufirmer kurzerhand unter unseren Grund geankert?!


Das Fragezeichen lässt mich auf eine Unsicherheit schließen.
Erst solltes du abklären ob das zweifelsfrei zutrifft, und später auch noch beweisbar ist, bevor du weitere Schritte überlegst.

zitat..
Karl10 schrieb: Diesen Antrag hat´s nicht gegeben, somit auch kein Verfahren und keinen Bescheid von der Baubehörde, so wie es das Baupolizeigesetz vorsieht.


Bei Gefahr im Verzug könnte der Antrag auch nachträglich gestellt worden sein, und noch laufen.


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