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ansprüche kann man 3 jahre geltend machensollte sie aber auch beweisen können. de facto wirst ja ein übergabeprotokoll haben, in welchem zustand du die wohnung übergeben hast. wenn nicht: auch dann muss der vermieter beweisen.
den sachverhalt kann man so ned beurteilen, vertrag = ? es empfiehlt sich, den vertrag anhand der ak-studie zu den gängigsten gesetzwidrigen klauseln http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d7/Vertragsbestimmungen_in_Wohnungsmietvertraegen.pdf genau und im detail zu checken. die "broschüre" http://www.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=29&IP=16278&AD=2927 ist zwar umfangreich, aber ein gutes nachschlagewerk. |
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Übergabeprotokol gibt es keins.
Haben die wohnung nicht einmal ausmalen müssen da die neuen mieter sie so übernehmen wollten. Kaution haben wir nicht zurück bekommen dafür zahlten wir die letzten monate keine miete. Es war eine genossenschaftwohnung das heißt wir waren ja eigentlch in untermiete. Seh ich das richtig?? Genossenschaft - vermieterin - und dann wir ?????? |
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Blöde Frage...aber ich würde mal bei der Genossenschaft nachfragen, ob´s überhaupt erlaubt ist, die Wohnung in Untermiete weiter zu geben.
Wenn die Genossenschaft mit Fördermitteln errichtet wurde, ist das nicht erlaubt. Viele Genossenschaften schließen auch das weitervermieten aus. |
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