« Baurecht  |

Handlauf von Garage in den Keller?

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  tattoorai
8.9. - 9.9.2011
3 Antworten 3
3
Hallo, ist es pflicht das man beim abgang von der garage in den keller (beidseitig mauer) auch einen handlauf haben muss? wer kennt sich da aus, ist das neu oder kommt das auf den prüfer an???
danke

  •  gloitom
  •   Silber-Award
8.9.2011  (#1)
Baurecht ist Landessache, also wie immer, welches Bundesland?

1
  •  tattoorai
8.9.2011  (#2)
burgenland

1
  •  gloitom
  •   Silber-Award
9.9.2011  (#3)
Im Burgenland gehe ich davon aus, dass es zu Handläufe, nur die Anforderung aus der OIB-Richtlinie 4 "Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit" http://www.oib.or.at/veroeff.htm#richtlinien gibt.
3.2.2 Bei Gebäudetreppen mit mehr als 3 Stufen müssen in einer Höhe von 90 bis 100 cm auf beiden Seiten Handläufe angebracht werden. Bei Wohnungs- und Nebentreppen genügt ein Handlauf auf einer Seite.


1


Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Brandschutz Garage OÖ