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Baurecht ist Landessache, also wie immer, welches Bundesland? |
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burgenland |
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Im Burgenland gehe ich davon aus, dass es zu Handläufe, nur die Anforderung aus der OIB-Richtlinie 4 "Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit" http://www.oib.or.at/veroeff.htm#richtlinien gibt.
3.2.2 Bei Gebäudetreppen mit mehr als 3 Stufen müssen in einer Höhe von 90 bis 100 cm auf beiden Seiten Handläufe angebracht werden. Bei Wohnungs- und Nebentreppen genügt ein Handlauf auf einer Seite. |
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