Wir planen, im Wohnbereich unseres Hauses den Disano Vinylboden von Haro zu verlegen.
Laut Haro ist dieser geeignet für Fußbodenheizung, aber darf nicht verklebt werden. Und jetzt kommt's: Die ÖNORM verlangt, dass auf einer Fußbodenheizung der Boden immer verklebt wird.
Der Bodenleger steigt aus der Haftung aus, wenn er das nicht ÖNORM-konform ausführen darf.
Was also tun?
Hatte jemand das Problem schon und hat eine Lösung?
Ach ja, Haro gibt sich da für's erste auch ahnungslos.
Danke
glider307
Gesamten Text anzeigen