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Hialso ich kenne sehr viele Kaufverträge wo drauf verzichtet wird, da gibt es so ein "satzerl" vom rechtsanwalt.
ich kenn mich zwar rechtlich zuwenig aus, aber ich denke das wird schon passen vorallem da es sehr viele machen. lg! |
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Wenn der Käufer einverstanden ist, - würde ich in den Raum werfen: "Wo kein Kläger da kein Richter". |
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es wird halt.. - dann von einem Energiestandard ausgegagen, der dem Alter des Objekts entspricht. Macht der neue Eigentümer einen Energieausweis und das Haus ist deutlich schlechter als der Standard (Wer weiß schon was da tatsächlich verbaut wurde), kann der Käufer, so glaube ich gehört zu haben, eine Preisminderung im Nachhinein verlangen... |
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Ich zitiere das Energieausweisvorlagegesetz "§6 Vereinbarungen, die die Vorlagepflicht nach § 3 oder die Rechtsfolge unterlassener Vorlage
nach § 5 ausschließen oder einschränken, sind unwirksam." Meine Erfahrung zeigt, daß die Notare auf dem Energieausweis bestehen. Was spricht gegen den Energieausweis? Ein Vermögen kostet es nicht; man erfährt, was sinnvollererweise saniert werden sollte; und bei einer allfälligen Sanierung braucht man es dann eh ... |
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wenn sowieso die schlechteste energieklasse - rauskommen würde? Das Haus ist 30 Jahre alt! Die Fenster sind noch die alten, die Ölheizung ist auch noch dieselbe! Das Haus wurde auch noch nicht besser isoliert!
Was für Energieklasse wird in diesem Fall angenommen, wenn man auf den Energieausweis verzichtet?? Welche Vorteile hat man in diesem Fall, wenn man trotzdem einen Energieausweis machen lässt? gruß |
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Energieklasse - Ich kenne die Energieklasse eines 50 Jahre alten Hauses, keine Wärmedämmung, Ölheizung 30 Jahre, tw. alte Fenster. In diesem Fall wurde Energieklasse F ermittelt. Vielleicht hilft dir diese Info weiter als Vergleichsbasis. |