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Hausbau Planung - Deadlines für Baustart 03.2021

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  •  speckulazius
25.12. - 26.12.2020
8 Antworten | 4 Autoren 8
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Hallo,

meine Frau & Ich planen ein 140m² Holzhaus mit Keller in OÖ. Rund um den Jahreswechsel werden wir den Baugrund-Kauf (ca. 850m²) abschließen. WIr haben schon ziemlich konkrete Vorstellungen von unserem Haus und der späteren Nutzung. Geplant ist unter anderem eine Regenwasserzisterne und ein RGK RGK [Ringgrabenkollektor] für die WP WP [Wärmepumpe].

Wir würden gerne im März 2021 die Bagger auffahren lassen. Jetzt geht es darum bis wann wir die einzelnen Punkte wie:
 •  Einreichplan
 •  Energieausweis
 •  Einreichung
 •  Angebotsausschreibung
 •  Bauverhandlung
 •  Baubescheid
 •  Vergabe
 •  Finanzierung
 •  Detailpläne Elektro & Sanitär
 •  Erdarbeiten  

erledigt haben sollten? Wie sind da die Erfahrungswerte? Wie lange braucht die Gmeinde für die Bewilligung usw. Ist unser Plan in Zeiten von Corona überhaupt noch realistisch? Wir sind für jeden Rat dankbar.

Ich möchte für die einzelnen Punkte gerne Deadlines für uns definieren, damit wir uns nicht verzetteln und hoffentlich im Frühjahr 2021 wirklich starten können.

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
25.12.2020  (#1)
Also sinnvollerweise muss man sagen ihr seit bereits viel zu spät dran.

Habt ihr einen Entwurf?

Ich denke die meisten Baumeister sind bereits fürs Frühjahr verplant um Weihnachten herum. Wenn du halbwegs annehmbare Preise willst, müsstest du längst Offerten angefordert haben.
Wenn noch kein Einreichplan und nix da ist würde ich mal um ein Jahr verschieben wenn möglich.

Habt ihr wenigstens schon einen fertigen Entwurf?

Wir haben vom ersten Entwurf bis zur Einreichung ein knappes Jahr, und rechnen von Einreichung bis Baubeginn nochmal 5-6 Monate für Genehmigung,  Detailplanung etc.

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  •  speckulazius
25.12.2020  (#2)
Ohje, zu schnell auf Sende geklickt. Es war natürlich Frühjar 2022 gemeint 😬

Schande über mich.

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  •  BAULEItEr
25.12.2020  (#3)

zitat..
speckulazius schrieb: Ohje, zu schnell auf Sende geklickt. Es war natürlich Frühjar 2022 gemeint 😬

Schade und ich hab mich schon eingeschossen 🤠

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
25.12.2020  (#4)
Na das geht sich schon aus.

Dann würde ich rückwärts rechnen.
Bei Baustart im März 2022 würde ich sagen bis spätestens Weihnachten sollte die Vergabe Erdarbeiten und Rohbau abgeschlossen sein.
Wenn man den Firmen 4 Wochen Zeit für die Offerte gibt muss somit Mitte November 2021 das Leistungsverzeichnis fertig sein. Dann sollte man also circa im Oktober die Genehmigung zurückerhalten haben, und somit geschätzt 3 Monate davor einreichen, sprich Juli/August 2021 (aber da die Ferien nicht ganz unterschätzen).

Für den Einreichplan müssen Energieausweis und Baugrundgutachten sinnvollerweise fertig sein. 

Ich würde sagen bis April einen soliden Entwurf zum Einreichplan, dann diesem Geologen und Bauphysiker geben und dann bis Juni den Einreichplan überarbeiten und fertig machen, dann seit ihr gut unterwegs.


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  •  speckulazius
25.12.2020  (#5)
Danke, damit können wir etwas anfangen! 🤗

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
25.12.2020  (#6)
Da darf dann aber wirklich nicht mehr viel schiefgehen,  also nicht trödeln :)

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  •  mattmein
  •   Bronze-Award
26.12.2020  (#7)

zitat..
MalcolmX schrieb: Für den Einreichplan müssen Energieausweis und Baugrundgutachten sinnvollerweise fertig sein. 

Warum genau? Die Bauordnung schreibt es ja meines Wissens nicht vor.

Hab nie ein Bodengutachten machen lassen, wusste aber auch durch die tiefe Nachbarbaugrube und unseren Brunnen ziemlich genau was uns erwartet, wär also rausgeschmissenes Geld gewesen.


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
26.12.2020  (#8)
Ja das hängt natürlich davon ab.
Bei uns waren da keine sinnvollen Informationen zu holen und wir haben den Geologen ohnehin für die Beantragung der Tiefenbohrung gebraucht (das ist recht streng im Burgenland).
Ausserdem bin ich da mehr so der Typ Kontrollfreak und weiss gerne im Vorhinein wie tief fundiert werden muss (Bodenplatte), wie die Versickerung genau funktioniert (bei uns kommt die sickerfähige Schicht erst bei 4m Tiefe) usw.

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