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Ich würde zu 3 tendieren, wobei die Mängel aufgelistet und die Höhe der einbehaltenen Summe inkl Fristsetzung zur Nachbesserung festgehalten werden sollten. Anscheinend habt ihr ein gutes Verhältnis zum GU, der sollte hier erfahrungsgemäß auch keine Manderln machen |
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danke Bautech für deine Rückmeldung.... ich hab auch fast gedacht, dass wir nicht sagen können Übergabe erst nach Behebung alle Mängel weil wir schon eingezogen sind...nur wenn gezetzlich die Schlussrechnung und andere offene Rechnungen mit der Übergabe fällig wird dann ist es ein Problem. Ok, wir müssen unbedingt dann bei der Übergabe darauf bestehen, dass wir ein Teil der Rechnung einbehalten. Wobei ich keine Ahnung habe wie viel Einbehalt.....für den Dachboden muss an einigen Plätzen die Fassade samt EPS ausgechnitten und Lüftungsgitter eingebaut werden anschließend den Schimmel auf die Rauschalbretter entfernt werden. wieviel kann man für diese Arbeit einbehalten? kann mir jemand dabei helfen? 2000 euro? falls die das doch nicht oder nicht villständig erledigen und ich eine andere Firma dafür beauftrage. |
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Ich würde einfach die Schlussrechnung und die nicht bezahlte Rechnung zurückhalten, das dürfen auch gerne 10000€ sein. #Ist ja nicht nur ein Schönheitsfehler, mit Schimmel ist das schon ein grober Mangel. Über 2000€ lachen die sich doch schlapp und verschieben die Beseitigung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Das ist doch kein Druckmittel... |
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Warum möchten die jetzt die Übergabe machen? Was bringt ihnen das? Warum möchten die nicht warten bis alles fertig ist? Macht für mich als Außenstehender den Eindruck als wäre das der erste Schritt sich davonstehlen zu wollen... Ich würde in Eurer Situation keinesfalls einstimmen, eine Hausübernahme zu machen. Im Gegenteil, für alle Mängel genügend Geld zurückhalten und ihnen klar machen, dass ihr die Hausübernahme erst machen werdet, wenn alle Mängel beseitigt wurden. Weiterer Vorteil für Euch, wenn ihr die Übernahme später macht, ist dass eventuell auch bis dahin, neue Mängel noch abgearbeitet werden müssen. Der Umstand dass ihr in das halbfertige Haus eingezogen seid ändert aus meiner Sicht nichts. Ihr seid ja eingezogen, weil beim Bau extreme Verzögerungen aufgetreten sind. Wer hat die verschuldet? Ihr wahrscheinlich nicht. Eigentlich müßte der GU dafür Euch ja auch eine Entschädigung zahlen, oder? Ihr wohnt schließlich schon lange in einem mangelhaften, unfertigen Haus. Natürlich sollte man den Bogen nicht übertrapazieren und jetzt zum Streiten anfangen. Aber, laßt Euch nicht für dumm verkaufen oder einlullen. Zur Höhe der Rückhaltung - ist, glaube ich, gesetzlich geregelt. Ich glaube bis zu 5% Haftrückerlass (der Gesamtsumme) kannst Du einbehalten und erst nach drei Jahren zurückzahlen, falls bis dahin keine neuen Mängel am Bau aufgetreten sind! ... die niedrige Schlussrechnung von 1800 Euro macht meiner Meinung nach schon Sinn... für den GU! Den darauf kann er wahrscheinlich leicht verzichten... das ist kein Druckmittel für ihn. |
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Hallo zhh2016, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Hausübergabe mit GU trotz Mängel? |
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Der Haftrücklass ist im Vorfeld vertraglich zu vereinbaren, den kann der Auftraggeber nicht einfach einseitig ausrufen. |
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vielen dank für eure Antwort. k.A. die möchten anscheinend das Risiko von dem Gebäude und Grund auf uns rüberkommt ( ist meine Vermutung) der Bauleiter sagt ( im Vertrag ist nicht vereinbart, dass Ihr drin Wohnt ohne Abnahme). für ihn ist anscheinend die Mängel kein Grund dafür die Abnahme zu verschiweben solange wir sie protokolieren. ich bin mir aber nicht sicher, ob wir überhaupt das Recht dazu haben die Übergabe zu verzögern/verschieben weil wir drin wohnen. Natürlich die Verzögerung ist durch sie und ihre Subfirmen verursacht und noch dazu auch die Arbeiten nicht richtig und fachgerecht erledigt. das ist auch meine Gedanke gewesen, wenn die Firma auf die Übergabe besteht dann werden wir die noch offenen Rechnungen behalten bis alles erledigt ist ....die werden sich sicher dagegen wehren. Sie haben die Fassadenmangel wegen dem Wetter verschoben...aber sie können die Fassaden schneiden und Lüftungsgitter einbauen jetzt schon erledigen oder muss das auch bei plusgrade erledigt werden? |
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Haftrücklass kannst erst nach vollständiger Bezahlung und Leistungserbringung einbehalten, was hier nicht der Fall ist. Bei noch offenen Leistungen behält man sich den Deckungsrücklaß ein, welcher lt ON B2110 7% betragen darf, also bei Auftragssumme 100k = DRL 7k |
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Ganz klar, Übergabe geht ansich OK, aber nicht über den Tisch ziehen lassen! Das bedeutet: In der Übergabe steht ganz klar drinnen - und ist von der Abnahme ausgenommen - was noch offen ist, was nicht korrekt ausgeführt ist und (im Rahmen des Auftrags ohne zusätzliche Kosten für euch) repariert wird. Dabei die Schäden und Probleme so offen wie möglich beschreiben sowie allfällige Folgefehler/Folgeschäden mit hineinnehmen. Weiters gehört unbedingt eine zweite Übergabe/Freigabe vereinbart wenn das Haus wirklich fertig ist. Dann wird alles abgenommen was jetzt ausgenommen wurde und ihr habt auch gleich die Chance ggf. inzwischen aufgetretene Gewährleistungsschäden gleich zu melden. Bezüglich Kosten würde ich generell - ebenso schriftlich - vereinbaren, dass ihr erst nach der zweiten Abnahme den aktuell offenen Betrag d.h. die zwei kompletten Rechnungen zahlt. Die Schlussrechnung ist witzlos. Für die 1800€ siehst du die Handwerker nie wieder in deinem Leben. D.h. es muss die andere auch komplett offen bleiben. Wenn das die Firma nicht will gibt's noch eine Möglichkeit. Du holst dir eine seriöse Firma die nix mit dem aktuellen Auftragnehmer zu tun hat ins Haus und lässt dir ganz grobe Pauschalpreise für das richten der offenen Punkte geben. Sind diese Preise größer als die offene Summe sollte jedem einleuchten, dass du keinen Cent mehr zahlst. Der aktuelle Schaden ist ja höher als der offene Betrag. Ist der noch offene Betrag (deutlich) höher als das Angebot der Drittfirma kann man reden. Aber selbst dann würde ich nie unter 150% dieser Summe oder 10k gehen. Wie schon geschrieben dürften es rechtlich 7% sein. Da das Volumen wohl in Summe über 140.000 sein wird erreicht ihr sicher einen Wert über 10k. |
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@zhh2016 was steht denn überhaupt in deinem GU-Vertrag? ... ich kann es mir kaum vorstellen daß der keine eigenen AGBs im Vertrag hat, oder wurde die ÖN B 2110 (Original oder angepasst) vereinbart? |
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Wir hatten bei der Übernahme einen unabhängigen Sachverständigen und unseren Anwalt dabei und sind heute froh darüber! Einiges wurde bei Übernahme von den beiden gefunden und natürlich protokolliert. Die Mängel wurden nach und nach behoben (da wohnten wir bereits drin). Erst am vergangenen Freitag waren wieder alle vor Ort und unsere Bedenken, dass die Fensterbänke außen nicht korrekt angebunden sind, haben sich bestätigt. Zusätzlich wurde bei Übernahme die Gewährleistung auf bestimmte Leistungen auf 10 Jahre erhöht (bei versteckten Mängeln sinds lt. Gesetz ja sowieso 30 Jahre). In Summe haben wir dem GU ca. 6% der Gesamtsumme nicht bezahlt, weil div. Leistungen nicht wie gewünscht ausgeführt wurden oder magelhaft sind. Alles natürlich in Abspache mit unserem Anwalt. Uns ist aufgefallen, dass der GU sich echt bemüht hat, aber leider auf die falschen Subs reingefallen ist. Aber das soll nicht unser Problem sein. Alles Gute für euch! |
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nochmals vielen Dank für eure Beiträge und die ausführliche infos... Es hilft einem sehr... wir haben im Vertrag die ÖN B2110 . Tja... die gesamte offene Betrag /Rechnungen sind unter 10000 ... d.h. auf jeden Fall noch nichts zahlen bis alles vollständig erledigt ist.... jetzt ist ganz klar. danke herbiw, das ist ein ganz guter Tip. Ich freue mich für euch, dass ihr so eine gute Unterstüzung bei der Abnahme dabei hattet. Ist es über eure Rechtsschutz gegangen? oder wurden ( der Anwalt und der SV) extra für dieses Zweck beauftragt? |
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Der Anwalt betreut uns bereits längere Zeit und wir haben seine Unterstützung auch bei unserem Bauprojekt in Anspruch genommen. Der unabhängige gerichtlich beeidete SV wurde direkt vom GU beauftragt. Fand ich sehr toll. Im Rechtsschutz sind Bauprojekte nicht mit drin. Das versichert dir keine einizige Rechtsschutzversicherung. Der Anwalt schickt also eine Honorarnote. Jedes Geld ist bei einem Anwalt besser angelegt, wenn Fehler gefunden und Sanierungen eingefordert werden, die sonst nach Jahren teures Geld gekostet hätten. Zudem fordert er alles ein, was uns nach Önorm zusteht und das hat uns schon ein paar Mal den A*sch gerettet. Er hat auch zu Anfang des Projektes die Gegenprüfung aller Verträge und Schriftstücke übernommen, weil unsereins bei dem ganzen Amtsdeutsch ja gar nicht durchblickt |
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Hallo Jacky1905, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. |