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Also aus meiner Laienhaften Ansicht musst du auf seiner Seite gar nix machen: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/stoerungen_durch_nachbarn/Seite.3190040.html Ich würde das so deuten, dass dein Nachbar selbst verantwortlich ist, falls irgendwas auf seine Seite rüberwächst. Das würde ich persönlich erst Recht annehmen, wenn KLEINE Mengen Schnittgut auf den Grund des Nachbarn fallen (der kann sich ja auch nicht beschweren, wenn die Hecke auf sein Grundstück ablaubt zB) |
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Wir hatten auch eine Lebendehecke. 50m Thuje... 2,5m hoch.... Dann bin ich auf das gestoßen " https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/stoerungen_durch_nachbarn/Seite.3190050.html " Heißt ich bin eigentlich für diese Seite vom Zaun nicht zuständig. Hab den Zaun ausreißen lassen und den Nachbarn gesagt er muss einen eigentlich einen Zaun machen. Thema erledigt, alle glücklich. |
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Willkommen im Club Ja klar. Wenn du die Hecke schneidest und das fällt auf sein Grundstück, mußt du es auch wieder entfernen. Umgekehrt mußt du aber nicht dafür sorgen, dass nix rüberwächst, dann darf der Nachbar deine Hecke/Bäume auf seiner Seite selbst zurückschneiden und das Schnittgut dann auch entsorgen (d.h. er darfs dir dann nicht übern Zaun zurück auf dein Grundstück schmeissen). Ja, wenn deine Hecke seinen Zaun zerstört, mußt du ihm das Ersetzen. Da gibts zahlreiche Urteile (zb. auch, wenn Kletterpflanzen an der Mauer vom Nachbarn hochklettern und die Fassade beschädigen), die sehr ähnlich sind. Du darfst auch nicht einfach so auf sein Grundstück, um die Hecke zu schneiden. Das müßtest entsprechend vorher ankündigen. |
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das glaub ich wohl nicht, weil wenn mein nachbar seine tujen schneidet, "DARF" er die teile die bei uns aufs grundstück fallen, nicht auf unserem grundstück entfernen ohne unsere erlaubnis darf niemand unser gründstück betreten und bei uns hat er einen maschendrahtzaun aufgestellt, weil seine hunde sonst ja überall hin laufen und rüberwachsen darf es, wir dürfen seinen überwuchs bei uns schneiden und bei uns entsorgen in der praxis (sehn uns regelmäßig.... gutes einvernehmen...) entschuldigt er sich, dass war rübergefallen ist, und bittet um entsorgung |
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Jop, nix anderes hab ich hier geschrieben: Ja, und wenn DEINE Hecke den Zaun/Mauer oder was auch immer zerstört, bist du in der Pflicht. |
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ich lese das anders - wenn ich meine hecke schneide, und es fällt etwas auf SEINE seite, muß ich das keinesfalls entfernen - wie auch oder sind wir da jetzt nicht auf der gleichen seite des zauns`? 😊 und zu dem thema zaun, hecke und schneiden gibts jede menge gerichtsurteile und rechtsprechung - im falle des falles den RA fragen |
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Sehr interessante Auffassungen, danke! Bitte gerne weiter diskutieren 😊 |
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In dem man´s auffängt, oder wenn das nicht möglich ist, ihn um Zutritt auf sein Grundstück bittet. Falls er dagegen ist, muß er die Hecke auf seiner Seite eben selbst schneiden. Du hast ja keine Pflicht, die Hecke, die zum Nachbar rüberwächst, auf der Nachbarseite zu schneiden...das ist sein Problem. |
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Hat es dann nicht mal was in die Richtung gegeben?: wenn man eine Hecke haben will und der andere nicht, muss man soviel Abstand halten, damit man sie schneiden kann ohne den Grund vom Nachbarn zu betreten? Finde ich zumindest fair wenn ich ohne meiner Zustimmung die Hecke vor die Nase gesetzt bekomme... |
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Nein, sonst gäbe es ja die "Problematik" von dem Thread nicht. Das ist alles andere als fair. Du kannst auf deinem Grundstück einpflanzen was du möchtest und umgekehrt gilt das gleiche für deinen Nachbarn... Wäre ja noch schöner, wenn ich den Nachbarn um erlaubnis fragen muß, welche Pflanzen ich auf meinem Grundstück haben darf. |
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Hast du da Beispiele? zum Threadstart: ich kenne auch nur die gelisteten Links oben, dass du nicht auf sein Grundstück darfst/musst, um zurückzuschneiden, das wäre ja Besitzstörung. Umgekehrt ist er berechtigt deine Hecke bis auf die Grenze zurückzuschneiden und muss dich nicht um Erlaubnis fragen. Auf seiner Seite des Grundstücks kann er machen was er will. Rechtlich darfst du dein Schnittgut aber nicht auf seinem Grundstück entsorgen. Halte ich bei Heckenschnitten - je nachdem wie breit der Abstand ist - manchmal für unmöglich. Am besten ihr lasst eine Mauer errichten, dann gibts da kein Thema mehr. |
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Meines Wissens muss der Schnitt aber "Baumschonend" sein. Hier ist dann auch viel Interpretation dabei. Ich hatte bei meinem Grundstück die Diskussion, dass ca. 50% einer Baumkrone auf meinem Grundstück war (Stamm ca. 1 Meter von der GG beim Nachbarn). Wenn ich den radikal an der GG zurückgeschnitten hätte, wäre der Baum sicher eingegangen. Wir konnten uns dann glücklicherweise ohne große Diskussion einigen. |
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Meines Wissens nach ist das gesetzlich egal. Wenn die Krone auf meiner Seite ist, dann darf ich sie auch köpfen. @Karl10's Abgang hier wird wieder schmerzlich bewusst... |
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es kommt immer drauf an, auf welcher Himmelsrichtung man selbst liegt, pflanzt man an seiner eigenen Südseite eine Hecke und lässt sie 4 Meter hoch wachsen wird der Nachbar nichts sagen können, pflanzt du jedoch an deiner Nordseite wird sich der Nachbar sehr wohl erwehren können, weil er dann sehr viel Licht einbüßt |
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Nein, muss er nicht sein. Rechtlich vollkommen egal. Alles, was exakt auf der Grundgrenze ist, kann er schneiden. Was wiederum nicht geht: Äste ziehen, dann schneiden. Somit könnte es sein, dass der Ast nicht exakt auf der Grundgrenze geschnitten wird, sondern dahinter. Und damit rechtlich nicht erlaubt. Hatten das Thema vor 3 Jahren in der alten Nachbarschaft |
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Ich liebe meine Nachbarn 🙃 |
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zb. hier, da gehts zwar um die Wurzeln eines Baumes, ist aber ähnlich. https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20131119_OGH0002_0100OB00047_13D0000_000&ResultFunctionToken=03229d65-a3b7-40d3-8fcf-5ed9564d1635&Position=1&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=False&SucheNachText=True&GZ=10Ob47%2f13d&VonDatum=&BisDatum=15.01.2014&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte= Es muß baumschonend und fachgerecht sein...wenn der Baum danach trotzdem eingeht, ist´s auch ok. Das stimmt so nicht, schon gar nicht wegen einer 4 Meter hohen Hecke. Maßgebend ist, ob die Hecke zeitlich und räumlich überwiegend zu einem gänzlichen Sonnenlichtentzug in Haus, Terrasse und Garten führen...was ich in diesem Beispiel bezweifel. |
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Na das wäre schön, wenn deine Ansicht stimmen würde - stimmt jedoch bestimmt nicht. 😬 Leider. Wenn du hier konkrete Fälle nennen kannst, bei denen ein Urteil so ausging, wie du es beschreibst, dann bitte her damit, damit ich meinen Nachbarn mit seinem Ungetum, welches unser Grundstück ab dem Nachmittag abschattet, damit konfronieren kann (Baum 13m hoch, 6 m breit). Plus einiges anderes, was er gepflanzt hat, was uns Schatten, Unmengen an Laub und Schmutz beschert. |
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Das kannst vergessen, es gibt da viel krassere Urteile...zb. 55 Fichtenbäume mit einer Höhe von 22 Metern an der Grundstücksgrenze und die Klage wurde auch abgewiesen (https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20070131_OGH0002_0080OB00099_06A0000_000&Suchworte=RS0121873) Wenn du "erst ab Nachmittag" Schatten hast, und das nicht überall, hast überhaupt keine Chance. |
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ich bin mir ziemlich sicher, dass du hier falsch liegst - was auf meine grundgrenze wächst, darf ich nutzen, aber nicht vorbehaltlos schneiden (obst....früchte, blumen....) bin mir sicher, hierzu gerade "am schauplatz" fälle präsentiert wurden, weil obstbäume 10 cm neben der grundgrenze natürlich sich ausbreiten, und wen du dem baum auf deiner seite schneidest ihm ja die hälft fehlt und dann fällt der um und ich schneide den aus bösartigkeit natürlicih genau wenn er mitten im saft steht, und wird dann hoffentlich kaputt das darfst als nachbar nicht! |
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@gdfe Das verlinkte Urteil betrifft aber inhaltlich was anderes. 1. sind das keine Nachbarn u 2. Ist dort baulich bzw aufgrund der eigenen Bepflanzung sowieso Schatten. Was aber drinnen steht ist, dass es dann problematisch wird wenn man zur Mittagszeit im Sommer das Licht einschalten muss. |
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