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@gdfe Das verlinkte Urteil betrifft aber inhaltlich was anderes. 1. sind das keine Nachbarn u 2. Ist dort baulich bzw aufgrund der eigenen Bepflanzung sowieso Schatten. Was aber drinnen steht ist, dass es dann problematisch wird wenn man zur Mittagszeit im Sommer das Licht einschalten muss. |
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Bleiben wir bitte beim Thema Hecke? Zusammenfassend: Hecke ist auf meiner Südseite. 1. Ein wenig Schnittgut fällt auf Nachbars Seite: muss ich das gesetzl. verpflichtend wegräumen? 2. Bin ich verantwortlich für Schäden am Maschendrahtzaun, wenn ich Richtung Nachbar NICHT schneide und das Geäst durch den MDZ auf sein Grundstück rüberwächst und ihn dabei eventuell beschädigt? |
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Hab jetzt nicht alles durchgelesen aber ist es wirklich so das ich dafür zuständig bin wenn der Baum/Strauch/Hecke vom Nachbarn auf mein Grundstück wächst?? Also das kann ich mir nicht vorstellen. Dann muss er halt seine Hecke weiter nach innen setzen damit er von der anderen Seite drankommt.. |
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Bäume!=Hecke...... |
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Es ist egal, ob´s ein Baum oder eine Hecke ist. Bei der Hecke ist´s noch einfacher, dass der Nachbar sie heckenschonend auf seiner Seite zurückstutzt. Das kann ich echt nicht nachvollziehen, dass man sich ned mal die 30 Sekunden Zeit nimmt, um 1 1/2 Seiten nachzulesen, um dann die gleiche Frage zu stellen, die 5 Beiträge vorher beantwortet wurde... @speeedy wurde eh schon beides mal mit Ja beantwortet. siehe auch hier https://www.trend.at/recht/nachbarn-rechte oder hier (https://www.rechtsanwaeltin-maringer.at/des-nachbarn-hecke/) Du bist auf jeden Fall mit verantwortlich und mußt dann zumindest die hälfte des Schadens vom Zaun zahlen. 2 |
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@gdfde Wo steht, deiner Meinung nach, dass man das Schnittgut, welches auf das Nachbargrundstück fällt, wegräumen muss? |
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Naja, eigentlich sagt mir das der Hausverstand, dass der Verursacher dafür verantwortlich ist. Gegen Blätter/Äste, die der Wind rüberweht, kannst nix machen, wenn aber der Nachbar das zb. durch Schneiden verursacht, dann ist es auch seine Verantwortung, den Abfall wieder wegzuräumen. |
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Rechtlich ist es aus meiner Sicht nicht festgelegt, dass ich den Grünschnitt, der durch das Schneiden meiner Hecke/Bäume auf das Nachbargrundstück fällt, wegräumen muss. Auch wenn der Nachbar das möchte. Dazu müsste ja, zumindest in den meisten Fällen, das Nachbargrundstück betreten werden und dazu kann mich der Nachbar schon gar nicht zwingen, dass ich sein Grundstück betrete. Durch das Betreten, wenn es auch zunächst vom Nachbarn gewünscht ist, könnten wieder ganz andere Probleme entstehen. |
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Es ist aber rechtlich festgelegt, dass du die Hecke zum Nachbarn rüber nicht schneiden mußt und der Nachbar das selbst machen kann. Wenn du Schmutz am Nachbargrundstück verursachst, mußt ihn auch wegräumen oder dafür sorgen, dass er nicht anfällt (zb. durch Abdecken, Absaugen, Auffangen). Stell dir vor, du hast dort einen Pool oder eine Terasse und dann den ganzen Dreck bei dir. Oder anders gefragt, wie kommst du drauf bzw. wo steht das geschrieben, dass es erlaubt ist? |
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Richtig. Wenn man Schmutz verursacht, ob man das Grünzeug jetzt schneiden muss oder nicht, dann muss man diesen auch wegräumen. So komplex ist das doch nicht. Aber: Wenn ich dem Nachbarn schon anbiete, das für ihn zu erledigen, obwohl ich nicht muss, und er mich dann beim Zutritt zur Beseitigung häkelt, dann wars das mit dem Entgegenkommen und er darf selbst schneiden. Richtig. Das ABGB §422 sagt: "...eines fremden Baumes oder einer anderen fremden Pflanze..." |
Danke für den Link zur Rechtsanwältin. Bis jetzt habe ich das Thema noch nicht so detailliert aufgeschlüsselt zu lesen bekommen, vor allem die Grenzen der Zumutbarkeit und Ortsüblichkeit. ||
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Wenn man die Fakten und die rechtliche Situation, vor allem in Hinblick auf den Ausgangsthread betrachtet, sieht die Lage so aus: Ein Nachbar schneidet an der Grundstücksgrenze seine Hecke. Lt. Gesetz muss er das nicht machen, darf er aber trotzdem, da es seine Hecke ist. Die Arbeiten werden unter größter Sorgfalt durchgeführt aber es lässt sich trotzdem nicht verhindern, dass (geringe) Teile des Grünschnitts auf das Nachbargrundstück fallen. Der Nachbar kann mich in diesem Fall nicht zwingen, sein Grundstück zu betreten und das wegzuräumen. Das steht in keinem Gesetz. Was anzudenken wäre, ist vielleicht eine Besitzstörungsklage. Wobei dies auch fraglich ist (Nutzung muss beeinträchtigt sein etc.). Das ist aus meiner Sicht die rein rechtliche Betrachtung. Was sich gehört bzw. was man will ist was anderes... Bzgl. Bsp Pool: Natürlich möchte man keinen Schmutz im Pool, aber man möchte vielleicht generell keine 2-3 Meter hohe Hecke des Nachbarn im Nahbereich des Pools. Rechtlich ist es aber trotzdem erlaubt.... 1 |
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Ich versteh mittlerweile diese Diskussion nicht mehr...ein wenig logisches Denken und Hausverstand vorausgesetzt. zb. du streichst auf deiner Seite die Hausmauer zum Nachbarn...dann mußt auch dafür Sorge tragen, dass du den Garten/Terasse vom Nachbarn nicht ankleckerst. d.h. du mußt dafür sorgen, dass der Nachbar mit deiner Aktion (egal ob das jetzt Grünschnitt oder sonst was ist) beeinträchtigt ist. Eh nicht. Aber du darfst durch deine Aktionen nicht das Nachbargrundstück beeinträchtigen und mußt deshalb dafür sorgen, dass es dazu nicht kommt. eh, aber es zählt nicht, was du möchtest, sondern was rechtlich erlaubt ist. Es steht jedem frei, sein Grundstück so zu nutzen, wie er es will (natürlich im gesetzlichen Rahmen). Aber es ist nicht erlaubt, dass du durch deine Aktionen den Nachbar beeinflußt. |
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@gdfde Bitte genau meinen Text lesen... |
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Hausverstand != Rechtliches Können und Dürfen Es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Ob es moralisch oder logisch ist, ist eine andere Frage. Wie oben geschrieben, wenn Schnittgut trotz Sorgfalt unbeabsichtigt auf des Nachbars Grundstück fällt, wird dir niemand was tun können. Wenn du absichtlich dein Schnittgut auf dem Nachbargrundstück entledigst, wird er sehr wohl was dagegen tun können. Es entsteht ihm ja ein Schaden. Der Nachbar darf nicht deine Pflanze schädigen. (Fachgerechtes Zurückschneiden ist kein Schädigen.) Wenn deine Pflanze sein Eigentum schädigt, kann er dich auffordern, dies zu unterlassen. Kommst du dem nicht nach, kann er sich an die schadlos halten. Meines Erachtens kann der Threadersteller die Hecke wachsen lassen, ohne sich darum zu kümmern. Erst wenn erkennnbar ist, dass die Pflanze zu Schäden führt, muss er handeln. Wenn dann bei fachgerechter Pflege Schnittgut aufs Nachbargrundstück fällt und sich dies nicht vermeiden lässt, muss er es nicht wegräumen. |
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Woraus leitest du das ab? Bitte um einen Nachweis. Der Nachbar kann dich aber zurecht zwingen, dass du keine Emissionen auf sein Grundstück ablässt. |
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Steht alles in ABGB 364 und 422. Heckenbesitzer muss gar nichts schneiden, schneidet er jedoch nicht und droht der Zaun Schaden anzunehmen, muss er die Hälfte der Kosten übernehmen. Schneidet er, muss er dies rücksichtsvoll tun und schauen, dass der Nachbar nicht beeinträchtigt wird, aber ich finde es ortsüblich dass es unvermeidbar ist, dass etwas Schnittgut rüberfällt. Wenn er rücksichtslos schneidet, dass sämtliches Schnittgut rüberfällt ist dies sicher unzulässig. Wenn jemand deshalb wenig Abstand zur GG beim pflanzen einhält birgt das mehr Pflegeaufwand aufs seiner Seite bzw. mehr Konfliktpotenzial. 3 |
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Fein, vielen Dank, ich glaube, das ist es jetzt, die Hälfte des kaputten MDZ zahl' ich gerne, wenn er es so haben möchte: § 422.Paragraph 422,
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Bei der 80jährigen Nachbarin mit dem gegenseitigen wertschätzenden Verhalten, klingel ich immer nach erledigtem Heckenschnitt an, ob ich bei ihr die hinübergefallenen, abschnittenen Reste entfernen darf. Den andere Nachbarn, die mir gleich nach Grundstückskauf erklärt haben was ich nicht alles zu tun hätte, weil der Vorbesitzer sich darum nicht gekümmert hat, denen habe ich "erlaubt" Pflanzenteile der Hecke, die auf ihren Grund rüberwachsen abzuschneiden. 😆 Wie man in den Wald ruft, so kommt es heraus. 1 |
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Manchmal wohnen im Wald auch sturre Idioten, die keine Diskussion (ausser über §) zulassen. Da nutzt ein freundliches Rufen auch nichts. Schön das wir dazu eine passende Antwort haben. Meine guten Nachbarn (80+) werden auch nicht ewig da sein und sie haben zwei Bäume und wir Sträucher. |
Dann soll sie dir noch lange erhalten bleiben. ||
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Das hamma eh schon durch in dem Thread, deine Nachbarn brauchen nicht dein Einverständnis dafür. Stimmt, aber das wäre ja durchaus ok, man muß ja nicht best friend werden mit den Nachbarn. Schwierig/Problematisch wird´s, wenn keine Gesprächsbasis vorhanden ist und der Nachbar (un)wissentlich im Unrecht ist...und zwar für beide Seiten...Gerichtsverfahren sind für alle Involvierten (ausser Rechtsanwälte und Richter) mühsam und nervenaufreibend. |
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Ihre Mutter ist 104 geworden. Das sind ganz gute Voraussetzungen. Sie bekommt manchmal Marmelade oder Früchte von uns. Wir bekommen manchmal Melanzzani, Vogerlsalat und manchmal eine köstliche Biskuitroulade von ihr. So macht das Spass. Jo eh. So ist der Dialog ungefähr gelaufen: "Baum so hoch,... Hecke so hoch und wächst rüber zu mir..., Vorbesitzer hat ja gar nix getan... faul war der ... meine Paradeiser haben kein Licht... und Hecke ... aber Sonntag ist Sonntagsruhe ..." Meine Reaktion "...gar keine Sorge Frau Nachbarin. Sie dürfen natürlich alles von der Pflanze, das rüberwächst abschneiden." war höflich, aber gemeint war unmissverständlich "Leck mich am A.... ". Als ich dann hinübergeworfene angefaulte Paradeiser auf unseren Grund gefunden habe, die nur von ihr stammen konnten, habe ich ihr einen Brief ins Postkästchen geworfen, dass ich das gesehen und dokumentiert habe und wenn es nochmals vorkommt, dann kommt ein Brief vom Anwalt. Seitdem ist Ruhe. Gruß, aber ohne Plauderei. Damit kann ich gut leben. |
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