« Heizung, Lüftung, Klima  |

heizen wie im Energieausweis angegeben?

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  Gast K
31.10.2008 - 8.1.2009
20 Antworten 20
20
wir haben im Energieausweis angegeben, dass wir mit Erdwaerme heizen wollen, wuerden jetzt jedoch gerne eine Pelletsheizung nehmen.
bin ich auf Grund des Energieausweises nun verpflichtet mit Erdwaerme zu heizen, bzw. werde ich beim Ansuchen der Wohnbaufoerderung Probleme bekommen????
Wir haben gerader erst den Bauplan eingereicht und wuerden erst in ein paar Wochen fuer die WBF ansuchen!
Bitte daher um rasche Antwort!!!

  •  lize
31.10.2008  (#1)
ich weiß es zwar jetzt nicht... genau, aber ich kann mir das echt nicht vorstellen! Dann könnte ich ja genauso sagen: Im Energieausweis steht 20 cm Vollwärmeschutz, ich mach aber doch keinen, im Energiesausweis stehne 3-fach-verglaste Fenster, ich mach jetzt aber doch lieber andere...

Ich glaub für die Wohnbauförderung ist der Energieausweis schon zwingend auszuführen! Machst halt einfach einen neuen... die Welt kostet der ja auch nicht...

1
  •  Hitcher
31.10.2008  (#2)
Kommt drauf an - Ob du eine Wohnbauförderung bekommst ist nicht von den Angaben im Energieausweis abhängig sondern von den Förderrichtlinien deines Bundeslandes. In Wien zB werden keine Gebäude gefördert mit Stromdirekt- oder Ölheizung, Gas wird nur gefördert wenn du ein Gasbrennwertgerät benutzt. Bei Pellets wirds wohl keine Probleme geben. Der Nachweis ist mit Rechnungen und Montageprotokollen zu erbringen, nicht mit Behauptungen im Energieausweis oder Einreichplan.

Weder der Energieausweis noch der Einreichplan zwingen dich zu einer Heizungsform. Du müsstest sie bei beiden nicht einmal unbedingt angeben, schon gar nicht mußt du dich daran halten.

1
  •  ENB
1.11.2008  (#3)
@Hitcher - Da im Energieausweis der Endenergiebedarf,darin ist auch die Energie für den Betrieb des Heizsystems enthalten,ausgewisen wird,kann man nicht einfach ein anderes Heizsystem verwenden.Beim einbau einer anderen Heizung ist darum bei der Baubehörde anzusuchen (Planänderung).Der Energieausweis ist ein Bestandteil des Baugesetzes und wird bei nichteinhaltung der OIB Richtlinien auch dementsprechend geahndet werden.

1


  •  Baxter
1.11.2008  (#4)
moment - der energieausweis ist teil des baugesetzes, sprich der Bauordnung? Also zumindest in NÖ ist dies nicht der Fall, siehe §18 un 19 der NÖ BO. Das Aufstellen einer Wärmepumpe bedarf keiner Genehmigung der Baubehörde laut §17.

Was mit der Förderung passiert steht auf einem anderen Blatt.

1
  •  Hitcher
1.11.2008  (#5)
Hmmm - @ENB: Ich bin mir nicht sicher was du meinst: Der Energieausweis ist nicht Teil der Bauordnung, zumindest nicht für Wien. Die Wiener Bauordnung schreibt zwar vor, daß Räume beheizbar sein müssen aber welche Heizform verwendet werden muß ist für Einfamilienhäuser nicht vorgeschrieben, daher auch nicht meldepflichtig.

Meines Wissens schreiben auch die OIB-Richtlinien nicht zwingend eine Beschreibung der Heizanlage vor.

Deshalb nochmal: Ob eine Wohnbauförderung genehmigt wird hängt von den Förderrichtlinien ab, im Fall Wien vom Wohnbauföderungsgesetz. Dort erst wird genau geregelt, welche Inhalte des Energieausweises für die Förderung wichtig sind.

1
  •  ENB
1.11.2008  (#6)
Inhalt des Energieausweises für Wohngebäude - Der Energieausweis hat folgende Informationen zu enthalten:
a)Heizwärmebedarf des Gebäudes und der Vergleich zu Referenzwerten.
b)Heiztechnik-Energiebedarf des Gebäudes.
c) Endenergiebedarf des Gebäudes.
d) Empfehlung von Maßnahmen-ausgenommen bei Neubau,deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und Technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist.

Die OIB-Richtlinie-6 wurde zur Harmonisierung,Bautechnischer Vorschriften der einzelnen Länder,von Expertengruppen erarbeitet. http://www.oib.or.at/veroeff.htm#richtlinien

In Wien ist die OIB-Richtlinie seit 12 Juli 2008 inkraftgetreten, und in NÖ ist das Inkrafttreten der OIB-Richtlinie am 01 Jan 2009 geplant.

@Hitcher,das mit der Förderung ist ja klar,aber wenn du das ,im Energieausweis angeführte Heizsystem änderst,dann musst du das auch im Energieauswei nachbessern,und das wird die Baubehörde prüfen.Der Energieausweis ist(wird)vorraussetzung für die Erteilung einer Baubewilligung.

1
  •  Baxter
1.11.2008  (#7)
bitte den link - von enb genau lesen:

Die Erklärung einer rechtlichen Verbindlichkeit der OIB-Richtlinien ist den Ländern vorbehalten.

Und der 1.1.2009 ist nur mal ein geplantes Datum.

1
  •  ENB
1.11.2008  (#8)
Aber die Richtlinie wird eingeführt! - Daten des Inkrafttretens der OIB-Richtlinien in den einzelnen Bundesländern:

Burgenland 1. Juli 2008
Kärnten - 20. Februar 2008
Niederösterreich - 1. Jänner 2009*
Oberösterreich - 1. Jänner 2009*
Salzburg - 1. Jänner 2009*
Steiermark - 5. Juli 2008
Tirol 1. Jänner 2008
Vorarlberg 1. Jänner 2008
Wien 12. Juli 2008


1
  •  bokkolina
1.11.2008  (#9)
hmmm - danke erst mal fuer die zahlreichen Antworten.

wir werden in Kaernten bauen, mal soviel dazu. wenn ich es dann schaffe bis zum 20.Feb alles zu erledigen, sollte ich keine Probleme haben, habe ich das richtig verstanden?

trotzdem ein theoretisches Bsp.:
Bauherr gibt an mit Erdwaerme heizen zu wollen, holt aber keine
weiteren Erkundigungen ein.
Er sucht fuer die Baugenehmigung an und holt in der Zwischenzeit Kostenvoranschlaege usw. ein. Dabei stellt sich heraus das die Leitungen nicht flaechendeckend verlegt werden koennen und die Tiefenbohrung zu teuer kommt. Entscheidung: anderes Heizsystem. Ist er dann sozusagen selbst Schuld, wenn er dann einen neuen Energieausweis machen muss und muss dann wirklich um eine Planaenderung bei der Baubehoerde angesucht werden?


1
  •  Baxter
1.11.2008  (#10)
Die Daten der Einführung sind schön und gut, aber es muss keine Rechtskraft aus den Richtlinien erwachsen, denn dies ist den Ländern vorbehalten. In NÖ würde dies eine Änderung der NÖ BO erfordern. Diese ist seit 1996 unverändert und ich lass mich gerne überraschen ob es mit 1.1.2009 eine neue Version geben wird.

Zum theoretischen Bsp. Das hängt ganz davon ab wie die Richtlinien dann wirklich ins Gesetz übernommen werden. Richtlinien alleine sind keine verpfl. gesetzliche Norm.



1
  •  ENB
1.11.2008  (#11)
Bundesgesetzblatt für die Republik Östr. - 137.Bundesgesetz über die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf und bei der In-Bestandsgabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten (Energieausweis-Vorlage-Gesetz-EAVG)
Auch NÖ wird hier keine Ausnahme sein.Den Ländern ist nur die Umsetzung vorbehalten.Die Länder sind verpflichtet diese Richtlinie (2002/91/EG , Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden)raschest umzusetzen.

Energieausweis-Vorlagegesetz-EAVG
(NR:GP XXII RV 1182 AB 1531 S.153.)
[CELEX-Nr.:32002L0091]

Ob es NÖ schaffen wird dies bis 1 Jan 2009 umzusetzen kann ich auch nicht sagen.Tirol und Vorarlberg haben es auf jeden Fall schon am 1 Jan 2008 geschaft.Warscheinlich wird im Westen etwas schneller gearbeitet.



1
  •  Baxter
1.11.2008  (#12)
richtig - bei Verkauf oder In-Bestand-Gabe (zb. Vermietung). Also so etwas wie du auch schon beim Kauf einer Waschmaschine oder Kühlschrankes bekommst. Im Bundesgesetz steht aber nix davon das die Baubehörde im Zuge eines Bewilligungsverfahren einen Energieauswei von mir benötigt. Ich brauche einen um mein Häusl mal verkaufen zu können, aber nicht beim Bauen (zumindest net nach diesem Bundesgesetz).

1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo Gast K,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: heizen wie im Energieausweis angegeben?

  •  beratung-bau.at
2.11.2008  (#13)
Änderung Energieausweis - 1. Energieausweise können bei Veränderungen neu ausgestellt werden.
2. In der Wohnbauförderung war bislang (z.B. Wien u. NÖ) nur der Heizwärmebedarf ( und nicht der Endenergiebedarf, in dem das Heizungssystem eine Rolle spielt) gefragt.
3. Probleme mit der Förderung könnte es nur dann geben, wenn durch die Änderung des Heizsystemes Förderrichtlinien oder eine auf das Heizsystem bezogene Förderung berührt würden.

1
  •  gdfde
3.11.2008  (#14)
Einreichplan - ich würde da vorsichtig sein, wenn du im Einreichplan eine andere Heizung angibst, als dann eingebaut wird.
Gerade bei einer Pelletsheizung werden dir von der Baubehörde div. Vorschriften gemacht, wie du das zu machen hast (Kamin, Rauchfangkehrer, Lagerraum, etc.) und die auch einzuhalten sind.

Ich seh da Probleme auf dich zukommen, seitens der Behörde (unabhängig von der WBF).

1
  •  bokkolina
4.11.2008  (#15)
neuer Energieausweis - wir hatten gestern unseren ersten Termin mit einer Baufirma. Uns wurde erklaert, dass nach ansehen unseres "Energieausweises", anscheinend eine sehr inkompetente Person dahinter war. Wir werden jetzt einen neuen Ausweis machen lassen, der Hand und Fuss hat (was weiss man leider als Laie schon?) und werden dann gleich die Pelletsheizung mitreingeben. Lieber jetzt ein paar hundert Euro mehr zahlen, als dann das Maleur perfekt haben.
Danke noch mals, fuer Eure Antworten!

1
  •  mex
4.11.2008  (#16)
Energieausweis - Hallo bokkolina!

Ich hatte das selbe Problem. Hab zuerst Wärmepumpe geplant und jetzt mach ich eine Pelletsanlage. ABER:
- in meinem Energieausweis steht nix von einer Heizungsanlage! Meines Wissens geht's ja nur darum unter NEZ NEZ [Nutzheiz-Energie-Kennzahl] 50 zu sein, für eine WBF. Was ich allerdings machen musste, war ein Einreichplan der Heizungsanlage für die Gemeinde. Ich musste dafür um eine Baubewilligung ansuchen! (Hatte aber das Glück keine Bauverhandlung machen zu müssen) Kosten: 35€, Ausweis: 0€

Ich bin in OÖ zuhause und hab alles Ende 2007 eingereicht.

lg mex

1
  •  leonard
4.11.2008  (#17)
dein berechner - braucht doch nur im programm ein anderes heizsystem auswählen, gegebenenfalls ändert sich deine punkteanzahl für die öko-stufe ein wenig. die ganze überarbeitung dauert max 10 minuten. danach schnell ausdrucken und rein zu den zuständigen behörden, so flexibel müssen diese sein...wenn sie eh noch nicht angefangen haben deine förderungen zu berechnen.

1
  •  ENB
5.1.2009  (#18)
@Baxter - Bitte schau dir diesen Link genau an,denn der Energieausweis ist auch in NÖ eine Voraussetzung für eine Baubewilligung. http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=440611&DstID=951

1
  •  pointi001
7.1.2009  (#19)
@all - 1. Es steht sehrwohl im Energieausweis, welche Art der Wärmeerzeugung ich verwende, denn falls mit WP WP [Wärmepumpe] bekommst zumindest in NÖ weniger Förderungspunkte (statt 25 für Pellets nur 12 für monovalente WP WP [Wärmepumpe]) und ausserdem musst bei WP WP [Wärmepumpe] ein Abnahmeprotokoll nachreichen, damit du diese Förderung auch ausbezahlt bekommst.
2. Musst bei der Baubeschreibung auch angeben, wie du deine Wärme erzeugen willst und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen angeben (WP ob WW WW [Warmwasser] oder Flächenkollektoren, Tiefenbohrung) bei Pellets mit Lagerstätte, Kamin usw.)
ich würde den Energieausweis anpassen lassen und natürlich auch die Baubehörde 1 (=Gemeinde) mal vorab informieren, was die brauchen für eine Änderung!!!

1
  •  ENB
8.1.2009  (#20)
Energieausweis - Der Energieausweis ist nach dem Energieausweisvorlagegesetz nur durch dafür validierte Berechnungsprogramme zu erstellen.In dem Energieausweis wird der Heizwärmebedarf aber auch der Endenergiebedarf ausgewiesen.Darin ist auch der Heiztechnikenergiebedarf enthalten.Wenn man nachträglich sein Heizsystem ändert,wird sich daher auch der Heiztechnikenergiebedarf ändern.Aus diesem Grund,hat man daher jede Änderung auch im Energieausweis nachzubessern und natürlich auch der Baubehörde mitzuteilen.
Da aber einige Gemeinden mit der Umsetzung noch nicht ganz vertraut sind,werden manche Gemeinden strenger kontrollieren und manche wehniger streng.

Früher wurde der Energieausweis ausschließlich für die Förderung benötigt.Energieausweisvorlagegesetz hat aber nichts mit den Förderungen zu tun.Darum muss man die beiden Sachen immer getrennt betrachten.Das Energieausweisvorlagegesetz wurde ausschließlich für eine Energetische Bewertung eines Gebäudes eingeführt.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Kanal Entlüftung