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Hi Mit ganz viel Glück ists anzeigefrei: https://www.noegemeindebund.at/Erst_bewilligtes_Gartenglueck_ist_echtes_Gartenglueck Ansonsten anzeigepflichtig.... Das mit dem halben Meter zur Grundgrenze könnt eng werden, würd halt amal bei der Gemeinde unverbindlich anfragen..... Viel erfolg!! LG |
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Das hat aber wirklich nichts mit "Glück" oder "Unglück" zu tun. Da gibts eine klare, eindeutige gesetzliche Regelung. Bitte diesen link gleich wieder vergessen - ist veraltet! Auch falsch. Es gibt keine anzeigepflichtige Variante von solche Hütten: entweder Bewilligungspflicht oder überhaupt frei - Bauanzeige gibts nicht. Warum soll es Probleme geben? "Durchbringen" klingt so negativ. Wovor hast du Angst? Ganz einfach Bauplan und Baubeschreibung machen und ein Bauansuchen abgeben. Was ist dein Problem mit dem Baumeister? Für einen Einreichplan wirst einen Baumeister brauchen (zumindest Stempel und Unterschrift). Ja, eindeutig. Kein Problem. Na, dann gib sie doch ab! |
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Hi Also für meine Gerätehütte (2x2m) musste ich a Bauanzeige machen von der Gemeinde aus.... Lg |
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Und kann ich ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben wie eben Gartenhütte 3x4 selbst einreichen - incl. Baubeschreibung und Lageplan incl. Höhen? Baufertigstellungsanzeige vom HAUS und GARAGE ist fertig zum abgeben, hier ist aber die Gartenhütte nicht eingereicht. Von daher würd ich mirs gern selbst bewilligen lassen! |
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Deine Wünsche gehen nur leider nicht. Für den Plan benötigst du einen befugten Planverfasser. Nachdem beim Haus die Gartenhütte nicht "dabei" war, hat auch die Fertigstellung vom Haus nix mit der Gartenhütte zu tun. Sind 2 separate Bauverfahren. Also Haus und Garage wie geplant fertigstellen und neues Bauansuchen für die Hütte. |
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Gartenhaus wäre nur bis 10m2 bewilligungsfrei. Gilt auch nur für das erste errichtete. |
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Hat sie wer beim Gartenhaus aufgeregt? wenn nicht, dann lass es einfach. |
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Nein, niemand aufgeregt..... Aber die Angst ist, dass ich laut tatsächlichem Bau einreiche und dann sagen sie dass die Hütte zu weit an der Grundgrenze stehen würde, zu hoch ist, zu groß ist, problematisch wegen Brandschutz ist usw..... |
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Dann hab ich einen Plan: Ich reiche laut tatsächlicher Hütte (knapp 3x4m) ein. Wenn sie was dagegen haben, sag ich ihnen, dass ich die Hütte baue, aber mit 3x3.3m, sodass sie gerade nicht bewilligungsfrei ist. Diese 3x3.3 Hütte ist dann offiziell eingereicht, tatsächlich aber etwas größer, was hoffentlich nie jemand nachmessen wird |
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Du kannst nicht eine Hütte mit 3x4 einreichen und dann auf einmal sagen, dass du sie nur 3x3,3 machst. Da musst du ja erst recht wieder einen neuen Plan zeichnen... |
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Nein nein. Umgekehrt. Ich reich sie so ein, wie sie jetzt gerade schon steht. Wenn sie so durchgeht, ist's super. Wenn es irgendwelche Einwände gibt wie z.b. zu nahe an der Grundgrenze, usw.....reiche ich eine bewilligungsfreie 3x3.3m Hütte ein, damit zumindest irgendeine Hütte eingereicht ist. |
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Brandschutz: kein Problem da Gartenhütte <15m² Größe: da bewilligungspflichtig (>10m²) muss diese zur bebauten Fläche und dadurch zur Bebauungsdichte (wenn Bebauungsplan) zugerechnet werden und darf diese insgesamt nicht überschreiten (sonst Problem). Anordnung: gegebenenfalls muss beachtet werden, dass je nach Bauweise ein seitlicher Bauwich von (bewilligungspflichtigen) Gebäuden frei bleiben muss (wenn die Gartenhütte dem widerspricht dann Problem). Abstand zur Grundgrenze: wenn Grundgrenze gesichert (Grenzverhandlung / Grenzkatastergrundstück) ist 0,5m kein Problem, ansonsten wäre dies bei 0,5m Abstand zur Grundgrenze für eine Bewilligung erforderlich. Höhe: max. 3m, von Bezugsniveau Ich gehe davon aus, dass der Grundstücksteil wo die Gartenhütte platziert ist als Bauland gewidmet ist, wenn du alles oben stehende als unproblematisch beantworten kannst wirst höchstwahrscheinlich keine Probleme bei einer Einreichung haben, für die bewilligungsfreie Gartenhütte wäre von sämtlichen Punkten nur die Höhe und die Größe entscheidend, sollte ein Punkt gravierend problematisch für die bewilligungfpflichtige Gartenhütte sein, am besten hoffen, dass niemand bemerkt, dass sie >10m² ist |
Wenn du folgende Dinge checkst, weißt du schon sehr gut wie es mit einer bewilligungfähigkeit ausschaut (für Gartenhütte 10,5m²) ||
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Ein bewilligungsfreies Gartenhaus kannst du nicht einreichen. Du stellst sie auf und fertig. Es gibt damit auch keine Auflagen. Sie darf nur nicht größer als 10m2 in der bebauten Fläche sein(also auch Dach überstand). Nachmessen kommt da wohl keiner, wo kein Kläger da kein Richter. Legal wärs auf jeden Fall nicht, eine größere Hütte als kleiner zu verkaufen. |
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Hallo gif0061, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Hilfe: Im Einreichplan Gartenhütte vergessen! |
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Aufpassen mit den Begriffen! So wie du das schreibst, ist es falsch. Die Grenze von 10m² bei den freien Hütten bezieht sich auf die "überbaute" Fläche und nicht auf die "bebaute" Fläche. Bei der Bebauungsdichte wiederum geht es nur um die "bebaute" Fläche und nicht um die "überbaute" Fläche. |
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Danke:) hast natürlich recht. |
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gif0061 schrieb: In Holzbauweise gebaut, Abstand zur Grundgrenze: Halber Meter. Karl 10 schrieb: Kein Problem. Hallo Karl 10, warum ist das ''Kein Problem'' ? Es heißt doch in NÖ 3m Abstand zur Grundgrenze.? |
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Da bist nicht auf dem aktuellen Stand - das is schon längere Zeit her! Und im speziellen Fall gilt die Ausnahmeregelung gem. OIB-RL2, dass an Gebäude mit max. 15m² Bruttogrundfläche keine Anforderungen bezüglich Brandschutz gestellt werden. |
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Bruttogrundfläche heißt ohne Dachüberstand? |
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Ja, aber inkl. Mauern. |
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