Hallo, haben uns ein Fertighaus gekauft, Keller in Eigenbau, leider jedoch übersehen das dafür ja auch eine Abnahme nötig ist. Wo bzw. Wer kann diesen im Nachhinein abnehmen? Was kostet das? Problem ist das das Haus schon drauf steht und wir nun gerne einziehen würden jedoch ohne Abnahme keine Genehmigung bei der Gemeinde erhalten. Falls Tips bitte mail rob72@inode.at
Keller ohne Baumeister - 1.)Hallo rob72. Kann nur für NÖ sprechen. Da musst Du vor Baubeginn einen Bauführer der Baubehörde (Bürgermeister) nennen. Tust Du das nicht, begehst Du eine Verwaltungsübertretung. Ich meine, Du solltest Dich so rasch wie möglich um einen Baumeister umsehen, der Dir nachträglich eine Bauführerbescheinigung ausstellt und damit die plan- und bewilligungsgemäße Ausführung Deines Kellers bestätigt und zwar noch bevor die Baubehörde auf die Idee kommt, eine Anzeige gegen Dich zu verfassen.
Keller ohne Baumeister 2. - 2.) Schau mal in Deine Baubewilligung, ob da irgendwas von "Vorlage einer statischen Berechnung" für den Keller steht. Die könnte Dir auch ein Baumeister erstellen, ist nachträglich halt etwas schwierig. Von einem Einzug vor "Freigabe" durch die Gemeinde würd ich ebenfalls abraten. lorenz.
nachträglich - der bauführer haftet mit privatvermögen - wenn dein keller einstürzt - das nachträglich zu bestätigen wird mutig - ich glaube das risiko läßt er sich was kosten - am falschen ort gespart
lgh - geh doch einfach ins lagerhaus und lass dir nen stempel von einer baufirma geben-kostet halt 70 euro und kein schwein schaut sich je den keller an!
Verrate mir mehr darüber - Da wir in einer ähnlichen Situation sind: In unserer Renovierungseuphorie hatten wir auch noch keine Zeit dieses offiziell genehmigen zu lassen. Welche Schritte sind unbedingt erforderlich und vorallem sollten diese kostengünstig sein. Ab welchen Vorhaben sind Genehmigungen beim Umbau notwendig?
in der Wiener Bauordnung - ist klar definiert, welche Bauführungen keine Einreichung benötigen, bzw. wo nur eine Bauanzeige notwendig ist. Ebenso in der NÖ-Bauordnung. Ich nehme an auch in allen anderen bauordnungen. Einzureichen sind üblicher weise Alle Neu- Zu- und Umbauten. Eben ausgenommen Ausnahmen und das sind jeweils ganz viele Punkte.
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