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Hat keiner von euch ein Tipp? |
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Ich versuche es mal.
zu 1) Nein. Wenn ich das richtig im Kopf habe, dann darf ein Nebengebäude im seitlichen Bauwich max. 3m Höhe haben. Und eine Garage fällt darunter. Musst mit der Baubehörde reden. Ich hatte schon einen Fall, wo man erst ab dem neuen Gelände gemessen hatte und dadurch ging sich eine höhere Garage aus. zu 2) Kann dir dabei leider nicht helfen. zu 3) Ja, Nebengebäude zählt dazu. Du bebaust ja ein Grundstück damit. |
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wir hatten in oö die gleiche situation. die 3m beziehen sich auf deinen fertigen boden in der garage... |
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Zu den Fragen: zu 1: In NÖ kommts auf die Gebäudehöhe an. Die wird für jede einzelne Gebäudefront getrennt ermittelt (bei herkömmlichen Gebäuden mit 4 Wänden somit 4 mal). Keine der Gebäudefronten darf die Höhe von 3 m überschreiten. Errechnet wird die Gebäudehöhe wie folgt: man ermittelt die Fläche der Front und dividiert sie durch die Breite, daraus erhält man eine mittlere Höhe. Bezugspunkt für die Flächenberechnung sind nach oben der Verschnitt der Dachhaut mit der aufgehenden Wand und nach unten der Verschnitt der Wand mit dem bestehenden oder bewilligten Gelände. Solltest du die Garage zur Straße hin direkt an der Straßenfluchtlinie errichten wollen, dann - und nur dann - zählt an dieser Seite das Straßenniveau als Bezugslinie; bleibst du hinter der Straßenfluchtlinie, dann ist das dortige Gelände maßgeblich. Zu beachten ist folgende Ausnahmebestimmung: Bei einer HAnglage darf hangabwärts die max. Gebäudehöhe von 3m entsprechend dem Geländeniveauunterschied überschritten werden, wenn die Belichtung von zulässigen Hauptfenstern beim Nachbar nicht beeinträchtigt werden (muss man sich im Einzelfall also genauer anschauen) zu 2: Die Frage - besser gesagt: der Hintergrund zu dieser Frage ist mir nicht ganz klar. Deine Situation hat auch nichts mit den Maschinenschuppen der BAuern zu tun. Hier gehts um die Frage, was man in einem Bauwich errichten darf und das sind NEBENGEBÄUDE. Die genaue Nutzung (ob Garage oder Abstellraum oder Geräteraum oder...) ist für diese Frage nicht von Bedeutung. Ein NEBENGEBÄUDE muss halt es sein, d.h. seiner Art und dem Verwendungszeck nach dem Hauptgebäude untergeordnet, nicht größer als 100m², oberirdisch nur max. 1 Geschoß und ohne Aufenthaltsraum. zu 3: Wurde schon gesagt. Jedes GEBÄUDE zählt zur Bebauungsdichte. Gibts für dein Grundstück überhaupt eine festgelegte Bebauungsdichte?? Nur dann ist das nämlich ein Thema. |
Aber nicht in NÖ!!
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.@Karl10: darf die Garage höher als 3m gebaut werden, wenn das Nachbargrundstück auch mir gehört? (ich beeinträchtige damit keinen)
Bzw. wenn die Garage ein Niveauunterschied von -30cm zum Wohnhaus hat, darf ich auf 3,30m mit der Garage gehen? Oder hab ich das falsch verstanden? |
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Wem das Nachbargrundstück gehört ist völlig wurscht!! Ich habe weiter oben sehr genau erklärt, wie die Gebäudehöhe ermittelt wird - bitte nochmal lesen!! Steht da irgendwas davon, dass es vom Niveau des Hauptgebäudes abhängt?? wie kommst auf das?? Bezugspunkt bzw. Bezugsniveau ist das GELÄNDE wo die Mauern des Nebengebäudes stehen - entweder das bestehende (Ur-)Gelände oder ein später davon abweichendes baubehördlich bewilligtes Gelände. Und bei 3m ist Schluss!! (ausgenommen die Hanglagenregelung - siehe oben) |
Ja, hast offensichtlich flasch verstanden. ||
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ok danke...
Im Falle eines Flachdaches darf dann die Höhe gemessen von der Traufenhöhe zur fertigen Fußbodenoberkante nicht größer als 3m sein. (http://www.energiesparhaus.at/forum/18161) Wo liegt bei einem Flachdach die Traufenhöhe? Attikaoberkante oder der Dachhaut (EPDM-Folie)? Gibt es hier eine Definition in der NÖ-Bauordnung? Danke |
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http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblNO/LRNI_2014036/LRNI_2014036.pdf |
Nun schon zum 3. Mal: auf die fertige Fussbodenoberkante kommts (in NÖ!!) nicht an vergiss diesen Thread. Da gehts um Oberösterreich. in NÖ ist es anders. Attikaoberkante! Wobei es in NÖ nicht auf die "Traufenhöhe", sondern auf die "Gebäudehöhe" ankommt! JA. Im §53 der NÖ Bauordnung sind da im gesetzestext schöne anschauliche Grafiken für die verschiedenen Varianten eingefügt