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Das muss dir dein Bauführer sagen können. Wir haben die Haushöhe in Nachhinein geändert als auch Fenster Flächen... Bei ubs wurden die Änderungen nachgereicht, erst aber bei der Fertigstellungsanzeige, von der Gemeinde genehmigt und ca. 100 Euro Abgabe an Gemeinde noch einmal bezahlt. Bei uns OÖ |
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Danke für den Hinweis, wir haben deshalb unseren Einreichplan jetzt präventiv noch um 10cm angepasst :) |
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Wenn die fertige Wand mit 0 cm Toleranz am Bauchwich bist - davon mal abgesehen, dass es nicht clever ist, so knapp wo dranzubauen - musst du es genau so ausführen, damit du die 3 m nicht unterschreitest. Das kannst du aber überhaupt nicht vergleichen. Weil die Haushöhe in deinem Fall genehmigungsfähig war, hast du es nochmal ändern können. Eine Unterschreitung des Bauwichs ist hier aber nicht genehmigungsfähig. Das Thema würde besser in das Baurechtforum passen @energiesparhaus. |
Ja, das ist ein Problem. ||
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Eventuell umsetzbar wenn du zusätzlich auch ne Dämmung vorsiehst, weil damit dürftest du in den 3m bauwich bauen. Aber nur als nachträgliche Sanierung aber da anders eingereicht eventuell möglich - natürlich ohne Gewähr. |
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Nein kann man nicht. Könnte ja jeder einfach mal ne schlanke konstruktion Einreichen, und dann sagen brauch doch eine andere Konstruktion. Die 8 cm must schon innen Holen nicht außen. |