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·gelöst· Hühnerstall im Bauland Wohngebiet NÖ [NÖ]

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  •  Linni
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
2.1. - 8.1.2021
82 Antworten | 15 Autoren 82
9
91
Liebe Leute!

ist das so richtig?
Wie ich verstanden habe, KANN die Gemeinde einen Hühnerstall im BW bewilligen, wenn sie die Hühnerhaltung als ortsüblich ansieht. 
Ist dem so? Oder kann gegen eine etwaige Baubewilligung ein Nachbar beim Bauamt (?) Beschwerde einlegen? 
Hühner gelten vor dem Tierschutzgesetz als Haustiere, habe ich gesehen (Paragraf 4 Z2). Aber es muss dennoch ortsüblich sein, oder?

Und: Wie sieht ein mobiler Hühnerstall aus? Muss ich dafür einen Stellplatz bewilligt bekommen?

Danke im Voraus!!
lg

  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.1.2021  (#1)

zitat..
Linni schrieb: Wie ich verstanden habe, KANN die Gemeinde einen Hühnerstall im BW bewilligen, wenn sie die Hühnerhaltung als ortsüblich ansieht.

NEIN! Ein HühnerSTALL steht im Widerspruch mit der Widmungsart Bauland-Wohngebiet. Das hat nichts mit "ortsüblich" zu tun! Da braucht auch nichts weiter geprüft werden.

zitat..
Linni schrieb: Wie sieht ein mobiler Hühnerstall aus

Ein "mobiler Hühnerstall" braucht eine Bauanzeige. Da is genau so die Übereinstimmung mit der Flächenwidmung zu prüfen. Geht daher also auch nicht im Bauland-Wohngebiet!

zitat..
Linni schrieb: Hühner gelten vor dem Tierschutzgesetz als Haustiere,

Dazu zählen aber auch Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, sogar Kamele, Büffel und noch viele andere mehr. Diese Defintion hat keine Bedeutung für die hier maßgebliche Frage der Widmungsübereinstimmung eines Bauvorhabens im Bauland-Wohngebiet gem. NÖ Raumordnungsgesetz!

PS: bist ganz schön hartnäckig auf der Suche nach einer (legalen) Möglichkeit irgendwelche Viecherl zu halten 😅

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  •  passra
  •   Silber-Award
2.1.2021  (#2)
Was verstehst du den unter "Hühnerstall"? Wenn ich so ein kleines Gartenhaus aufstelle und da drin 6 Hühner halte, brauch ich doch keine Genehmigung.
Bei 500 Hühner sieht es dann schon anders aus...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.1.2021  (#3)

zitat..
passra schrieb: Wenn ich so ein kleines Gartenhaus aufstelle und da drin 6 Hühner halte, brauch ich doch keine Genehmigung.

Da liegst du falsch! Jedenfalls bezogen auf NÖ!

Wenn du im Gartenhaus 6 Hühner hältst, dann ist es kein Gartenhaus mehr, sondern ein (Hühner)Stall. Was sonst sollte es dann sein?

Was ein "Stall" ist? Muss man das wirklich erklären? Es reicht dafür, was man so im "allgemeinen Sprachgebrauch" drunter versteht.
Hier einige Bespiele (die sich gering unterscheiden, aber alle dasselbe meinen):
- ein hauptsächlich zum Aufenthalt von Vieh bestimmter Raum/Gebäude ( es wird jetzt hoffentlich niemand bzweifeln, dass es sich bei Hühnern um "Vieh" handelt!)
- ein zur Unterbringung von Haustieren dienendes Gebäude (was alles unter Haustier fällt sihe oben)
- geschlossener Raum, Gebäude(teil), in dem Vieh untergebracht ist

Nirgendwo gibt es da eine Beschränkung auf eine bestimmte Größe!

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  •  Linni
2.1.2021  (#4)

zitat..

PS: bist ganz schön hartnäckig auf der Suche nach einer (legalen) Möglichkeit irgendwelche Viecherl zu halten 😅

Du hast dir das gut gemerkt und mich durchschaut ;))

Aber... ich dachte, wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, dann komme ich nicht ins Baurecht? Wie "mobil" müsste denn dann der Stall sein?


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  •  schurlmaster
2.1.2021  (#5)


2021/202101025815.jpg
für sowas inkl Huhn Brauch ich eine Genehmigung ? 


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  •  Linni
2.1.2021  (#6)
Karl, möchtest du nicht einen Tipp abgeben, wie sich die Haltung von Hühnern (ja, und damit meine ich die Unterbringung...) im Bauland Wohngebiet realisieren ließe? 
Grünland lf hätte ich auch noch anzubieten! 😂


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  •  Ghamor
  •   Bronze-Award
2.1.2021  (#7)
das Thema wurde schonmal diskutiert:
https://www.energiesparhaus.at/forum-huehnerhaltung-wohngebiet/48890_1

Fazit, wie Karl10 hier auch teilweise schon geschrieben hat:
Im Wohngebiet darf man keinen Stall bauen. Ohne Stall kannst du keine Hühner halten.
Bei den ganzen Urteilen, die man bei Streitereien hierzu findet, muss man sich immer anschauen, worum es denn eigentlich geht - meistens wäre der Stall von der Widmung her eh erlaubt, aber die Nachbarn beschweren sich über den "Lärm". Dann kann man anfangen, über "Ortsüblichkeit" zu diskutieren. Wenn von vornherein der Stall schon nicht erlaubt ist, braucht man gar nicht weiter zu diskutieren.

zitat..
passra schrieb: Was verstehst du den unter "Hühnerstall"? Wenn ich so ein kleines Gartenhaus aufstelle und da drin 6 Hühner halte, brauch ich doch keine Genehmigung.
Bei 500 Hühner sieht es dann schon anders aus...

Dann hast du kein Gartenhaus gebaut, sondern einen Stall, denn du hältst Tiere drin.
Oder hast du dann Hühner, aber "keinen" Stall? Dann müsste man schauen, ob das laut TSchG erlaubt ist.

@Linni hier müsstest du mal klarstellen, warum du fragst. Willst du dich vorher informieren, oder hast du schon einen Nachbarn, der hier Probleme macht?

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  •  Linni
2.1.2021  (#8)
Mich vorab informieren. Nicht, dass es dann nachher ungut für alle wird. Nachbarn angrenzend gibt es derzeit nur einen, der die Idee gut fände, aber man weiß ja nie, wo sich der berühmte Kläger verstecken könnte - oder ob die Gemeinde selber hinterfragt, was man da im Garten macht. 

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  •  Ghamor
  •   Bronze-Award
2.1.2021  (#9)

zitat..
Linni schrieb: Mich vorab informieren. Nicht, dass es dann nachher ungut für alle wird. Nachbarn angrenzend gibt es derzeit nur einen, der die Idee gut fände, aber man weiß ja nie, wo sich der berühmte Kläger verstecken könnte - oder ob die Gemeinde selber hinterfragt, was man da im Garten macht.

Dann bau eine "Gartenhütte" und halte Hühner. Wenn da ein Nachbar bis jetzt betroffen ist und der nix dagegen hat, wirds kaum ein Problem geben. Es wird auch selten Gemeinden geben, denen so fad ist, dass sie da von selbst tätig werden. Sowas muss ja auch erstmal auffallen.

Man sollte ned zu viele Nachbarschaftsstreits im TV schauen - so häufig ist die Art Mensch, die man dort sieht, auch wieder nicht. 




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  •  Linni
2.1.2021  (#10)
Gartenhüttengröße müsste es gar nicht haben. Dachte an einen Verschlag mit 1-1,5m2 auf Stelzen. 

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  •  passra
  •   Silber-Award
2.1.2021  (#11)
1m²??? für 1 Huhn vielleicht...
Da solltest du mal ein gutes Buch zu dem Thema lesen, was GLÜCKLICHE, artgerecht gehaltene Hühner für Ansprüche haben...😉
Schau dir mal das obige Bild an, in sowas hält man dann so um die 4-5 Hühner...dazu dann noch einen Auslauf...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.1.2021  (#12)
Habs eh schon öfter bei solchen Diskussionen geschrieben und wiederhol mich:
Die persönlichen Erfahrungen, die persönlichen Verhältnisse und die persönlichen Einschätzungen jedes Einzelnen hier mit diesem Thema sind eben nur persönliche, d.h rein subjektive Einschätzungen und Meinungen. Kann natürlich jeder hier anbringen. Die Frage ist, was diese subjektiven Einschätzungen jetzt für die konkrete (und ebenfalls für sich subjektive Einzelsituation) von Linni mit halbwegs Garantie bringen kann? Das (gemeint: die Risokoeinschätzung) kann nur Linni selbst machen , also im Sinne von "wo kein Kläger, da kein Richter", "wer soll sich da schon aufregen?", "die Baubehörde wird wohl wegen der paar Hühner nicht tätig werden", "haben die nichts Besseres zu tun?" usw.
ICH verfolge in diesem Forum stets das Ziel, über die objektiv geltende Gesetzeslage zu informieren. Was dann jemand damit macht, d.h. wie er seine spezielle Einzelsituation und wie er das "Risiko" einschätzt ist dann jedem seine persönliche subjektive Sache. Es soll nur keiner kommen, man hätte etwas nicht gewußt.

Und jetzt wieder zur Sache:

zitat..
schurlmaster schrieb: für sowas inkl Huhn Brauch ich eine Genehmigung ?

ja, is eine "bauliche Anlage" und solche sind in NÖ bewilligungspflichtig.

zitat..
Linni schrieb: Karl, möchtest du nicht einen Tipp abgeben, wie sich die Haltung von Hühnern (ja, und damit meine ich die Unterbringung...) im Bauland Wohngebiet realisieren ließe?

Nein, will bzw. kann ich nicht. Ganz einfach deshalb, weil es dann, wenn man es "ordentlich" machen will, ohne Baubewilligung nur schwer gehen wird. Dazu muss man auch wissen, dass die Hühnerhaltung ja auch bei der Bezirkshauptmannschaft zu melden ist und von den Amtstieräzten zu überprüfen ist. Da gehts 1. um Tierschutz (Mindestmaße für Stallflächen, Sitzstangen, Legenester, Größe und Gestaltung von Auslaufflächen usw. ) und 2. um die Vorbeugung der Themen Geflügelpest und Vogelgrippe. 

Ein reines Wohngebiet ist halt mal nicht für eine Tierhaltung gedacht. Dafür gibts das "Bauland-Agrargebiet". Da hat man diesbezüglich große "Freiheiten". Es sagt ja niemand, dass man nirgendwo Tiere halten darf. Es is aber auch nicht so, dass es jeder individuell dort darf, wo er persönlich es grad will. Wenn man (Nutz-)Tiere und nicht nur Heimtiere (Hund, Katze, Wellensittich.....) halten will, dann müsste man halt ins "Bauland-Agrargebiet" gehen.

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  •  Linni
3.1.2021  (#13)

zitat..
passra schrieb: 1m²??? für 1 Huhn vielleicht...
Da solltest du mal ein gutes Buch zu dem Thema lesen, was GLÜCKLICHE, artgerecht gehaltene Hühner für Ansprüche haben...😉
Schau dir mal das obige Bild an, in sowas hält man dann so um die 4-5 Hühner...dazu dann noch einen Auslauf...

1. Bevor du dich hier künstlich aufregst: Die 1. Tierhalteverordnung ist da sehr klar, was die Bewegungsfreiheit betrifft, da gibt's kein von-bis. Auf 1m2 Stall dürfen 7 Hühner. 
2. Du weißt weder, wie viele Hühnee ich auf 1,5m2 unterbringen zu gedenke. 
3. Ist der von dir genannte Stall, wo du 4-5 reinsetzen möchtest, sicher nicht größer als 1,5m2. 
4. Hühner mögen es kuschelig, sie würden sich auch auf 10m2 zusammen setzen in der Nacht. Stichwort Fluchttiere...
5. Ist der Stall natürlich nur Schlafstall, und wir haben einen großen Auslauf. Hab ich irgendwo erwähnt, dass ich eine reine Stallhaltung beabsichtigen würde??

6. Geht das hier am Thema vorbei, und ich habe außerdem das Gefühl, dass DU dich mirror den Haltebedingungen noch nie auseinander gesetzt hast. 


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  •  Linni
3.1.2021  (#14)
ICH verfolge in diesem Forum stets das Ziel, über die objektiv geltende Gesetzeslage zu informieren. Was dann jemand damit macht, d.h. wie er seine spezielle Einzelsituation und wie er das "Risiko" einschätzt ist dann jedem seine persönliche subjektive Sache. Es soll nur keiner kommen, man hätte etwas nicht gewußt.

zitat..

Und jetzt wieder zur Sache:
__________________
Im B
__________________
Im Beitrag zitiert von Linni: Karl, möchtest du nicht einen Tipp abgeben, wie sich die Haltung von Hühnern (ja, und damit meine ich die Unterbringung...) im Bauland Wohngebiet realisieren ließe?

Nein, will bzw. kann ich nicht. Ganz einfach deshalb, weil es dann, wenn man es "ordentlich" machen will, ohne Baubewilligung nur schwer gehen wird. Dazu muss man auch wissen, dass die Hühnerhaltung ja auch bei der Bezirkshauptmannschaft zu melden ist und von den Amtstieräzten zu überprüfen ist. Da gehts 1. um Tierschutz (Mindestmaße für Stallflächen, Sitzstangen, Legenester, Größe und Gestaltung von Auslaufflächen usw. ) und 2. um die Vorbeugung der Themen Geflügelpest und Vogelgrippe. 

Ein reines Wohngebiet ist halt mal nicht für eine Tierhaltung gedacht. Dafür gibts das "Bauland-Agrargebiet". Da hat man diesbezüglich große "Freiheiten". Es sagt ja niemand, dass man nirgendwo Tiere halten darf. Es is aber auch nicht so, dass es jeder individuell dort darf, wo er persönlich es grad will. Wenn man (Nutz-)Tiere und nicht nur Heimtiere (Hund, Katze, Wellensittich.....) halten will, dann müsste man halt ins "Bauland-Agrargebiet" gehen.

Genau deshalb frage ich ja auch hier nach. Momentan gibt's nur einen Nachbarn, aber auf zwei Seiten werden wohl in den nächsten Jahren noch welche dazu kommen und ich möchte keinen Ärger bzw die Tiere "entfernen" müssen.
Dass die Tiere beim VIS gemeldet werden müssen, weiß ich ;) 

Aber um nochmal auf meine Frage zurück zu kommen, wie müsste ein mobiler Stall sein, um als Fahrzeug deklariert zu sein? Tatsächlich ein Anhänger zB? Oder reicht ein Stall auf Rädern? Der wäre aber dennoch ja anzeigepflichtig, hab ich verstanden..?!




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  •  DeletedUser002
3.1.2021  (#15)

zitat..
Linni schrieb: Oder reicht ein Stall auf Rädern?

Oder ein Boot, welches die Funktion eines Hühnerstalls erfüllt, im Pool/Gartenteich.
Vielleicht gelten schwimmende Objekte nicht als Bauwerke. 

Aber selbst diese unwahrscheinliche Lösung würde nicht vor ev. Ärger mit Nachbarn schützen.

Wobei ich beim Vergleich "Heimtier Hund" und "Nutztier Huhn" dem Huhn den Vorzug geben würde:
Hunde erachte ich als lärmender, schmutziger (Kot/Urin auf öffentlichem Grund) und gefährlicher als Hühner.

Lg Martin


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  •  Linni
3.1.2021  (#16)
Ah. Hab grade eine Erklärung gefunden:
"Eine präzisierende Auskunft des AdTLR definiert den Begriff „mobil“ als auf öffentlichen Straßen über größere Entfernung hinweg und mit für den Straßenverkehr zugelassenen Anhängern. Dies ist im gegenständlichen Fall nicht gegeben. Ohne entsprechende Flächenwidmung ist eine Bewilligung nicht erreichbar."


Und weiter:
"
Eine der Änderungen betrifft die Aufstellung mobiler Hühnerställe: diese ist künftig anzeigepflichtig (§ 15 Abs. 1 Z. 2b NÖ BO 2014 LGBl. 53/2018), es sind also entsprechende Unterlagen einzureichen und (zumindest) die sechswöchige Prüffrist der Baubehörde (§ 15 Abs. 3 und 4 NÖ BO 2014 LGBl. 53/2018) abzuwarten, bevor die Errichtung durchgeführt werden darf.
Der Gesetzgeber ermöglicht damit der Baubehörde, in den Sachverhalt der Hühnerhaltung in Wohngebieten einzugreifen, indem sie gegebenenfalls entscheidet, dass das Bauvorhaben nicht der Flächenwidmung entspricht. Lt. NÖ Raumordnungsgesetz 2014 ist das Bauland-Agrargebiet für Bauwerke, die „… und der sonstigen Tierhaltung, die über die übliche Haltung von Haustieren hinausgeht, bestimmt sind“ vorgesehen. Im Umkehrschluss ist im Bauland-Wohngebiet die Haltung von Haustieren „im üblichen Ausmaß“ gestattet, lt. NÖ ROG dient es für Gebäude, welche „…keine das örtlich zumutbare Ausmaß übersteigende Lärm- oder Geruchsbelästigung sowie sonstige schädliche Einwirkung auf die Umgebung verursachen.“ – die Entscheidung darüber, wie viele Hühner nun ein übliches Ausmaß darstellen bzw. ein örtlich zumutbares Ausmaß an Lärm- oder Geruchsbelästigung verursachen, obliegt nun eben der örtlichen Baubehörde. Die Haltung von Hühnern in Wohngebieten ist seit längerem Anlass für Nachbarschaftsstreitigkeiten und beschäftigt zwischenzeitlich auch die Höchstgerichte.
Es können aber noch weitere Rechtsmaterien zur Anwendung kommen; so stehen Nachbarn, die sich in ihrer Ruhe gestört fühlen, u.a. zivilrechtliche und verwaltungsstrafrechtliche Schritte offen."

Also kommt es anscheinend bei der Bewilligung dieser Bauanzeige doch auf die Zumutbarkeit und die Ortsüblichkeit an!?


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.1.2021  (#17)
Ah, sorry, hab wegen dem "mobil" die Antwort zwar im Kopf gedacht, aber dann vergessen auch zu schreiben.
Zuerst: der Thread im obigen link von @Ghamor passt inhaltlich hinsichtlich meiner Aussagen für NÖ zum damaligen Zeitpunkt! Allerdings hat sich danach die Gesetzeslage in NÖ wesentlich geändert.
Die immer wieder auftretenden Streitereien insbesondere wegen der zunehmenden kleinen Hühnerhaltungen in den Wohngebieten haben den Gesetzgeber in NÖ ( im gegensatz zu anderen Bundesländern) dazu veranlasst, nunmehr das Schlupfloch mit Hühnerställen in Form eines Fahrzeuges dem baurechtlichen Regime zu unterwerfen (Novelle 2018)!
Das hat zur Folge, dass ein Hühnerstall nicht nur, wenn er ein Bauwerk ist, sondern auch wenn er "mobil" ist und als Fahrzeug ausgebildet wird und somit nicht als Bauwerk gilt, dennoch ein Bauverfahren braucht und einer Prüfung nach allen Regeln des Baurechts unterzogen wird. Die erste Frage dabei ist immer die nach der Übereinstimmung mit der Flächenwidmung.
Und genau das war das Ziel dieser neuen Bestimmung – keine Hühnerhaltung mehr im Bauland-Wohngebiet. Und somit auch keine Diskussionen mehr mit der Baubehörde und mit Nachbarn.
Wo hast den Text her? Wer hat das geschrieben, in welchem Zusammenhang? Der letzte Absatz is jedenfalls großteils falsch! Es geht NICHT um Üblichkeit, Zumutbarkeit und Belästigung! Bauland-Wohngebiet läßt generell Stallungen – egal, ob als Bauwerk oder als mobiler Hühnerstall – nicht zu. Da braucht nichts geprüft zu werden.

Resumee: Keine Hühnerhaltung im Bauland-Wohngebiet in NÖ!
 


1
  •  Ghamor
  •   Bronze-Award
3.1.2021  (#18)
Linni, du zitierst viel Text, kannst du dazu bitte eine Quelle angeben? Dann könnte man einschätzen, wie viel Gewicht diese Interpretation vom Willen des Gesetzgebers hat.

edit: da kam ich Gleichzeitig mit @Karl10 denke mir aber das Gleiche.

Meine persönliche Interpretation des "Willen des Gesetzgebers": Keine Nutztierhaltung im Wohngebiet.
Denn: Der Gesetzgeber sah das Schlupfloch des mobilen Hühnerstalles und hat entschieden, dass bei der Errichtung eines mobilen Hühnerstalles die Baubehörde einzubeziehen ist. Die Baubehörde hat aber keine anderen oder neuen Begründungen zur Verfügung, um den Bau dieses Stalles jetzt plötzlich zu erlauben. Somit war für mich der Wille immer schon: Keine Nutztierhaltung im Wohngebiet.

Was man hier auch klar sagen muss: Wir diskutieren hier Gesetze. 
Das was ich schreibe ist meine Einschätzung was erlaubt ist, und nicht meine Meinung, was erlaubt sein sollte. Ich werde auf meinem Grund sicher mal Hühner halten, außer ich weiß schon vorher, dass da ein Nachbar was dagegen hat. Wenns der Behörde wirklich auffällt und mir entsprechend ein Bescheid zugestellt wird, müssen sie halt wieder weg.

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  •  Linni
3.1.2021  (#19)


2021/20210103562243.png

1
  •  Ghamor
  •   Bronze-Award
3.1.2021  (#20)
Sie wünschen wir spielen:
https://www.raum-planung.at/index.php/2018/10/01/huehnerhaltung-in-wohngebieten/
https://ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Lvwg&Dokumentnummer=LVWGT_TI_20180426_LVwG_2017_39_2648_15_00

Der zweite Text kommt vom Landesverwaltungsgericht Tirol und berücksichtigt die Tiroler Bauordnung, das hilft dir in NÖ nix.

Und die erste Seite ist halt eine Website einer Raumplanungsfirma. Wenn ich die Wahl habe, ob ich der rechtlichen Einschätzung von denen oder Karl10 mehr Glauben schenke, fällt die Wahl klar auf Karl10 :P

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.1.2021  (#21)
Danke @Ghamor für die links.
Der ggst. Eintrag auf der Homepage dieses privaten Raumplanungsbüros ist leider inhaltlich falsch. Das ist sehr schade, noch dazu wo dieses Büro in Nö weit verbreitet tätig ist. Unter diesem Homepageeintrag wird als Quelle ein Artikel in der "NÖ GEMEINDE" - einem Fachblatt des NÖ Gemeindevertreterverbandes - Ausgabe Oktober 2018 zitiert. Liest man diesen Artikel wird die Sache noch trauriger, denn in der NÖ GEMEINDE steht das so überhaupt nicht drinnen!

Schon sehr peinlich, wenn hier vom Raumplanungsbüro das Raumordnungsgesetz falsch zitiert wird. Sie schreiben wörtlich:

zitat..
 lt. NÖ ROG dient es (gemeint: das Bauland-Wohngebiet) für Gebäude, welche „…keine das örtlich zumutbare Ausmaß übersteigende Lärm- oder Geruchsbelästigung sowie sonstige schädliche Einwirkung auf die Umgebung verursachen.

Tatsächlich steht im Raumordnungsgesetz beim Bauland-Wohngebiet, dass es bestimmt ist für
- Wohngebäude
- die dem täglichen bedarf der dort wohnenden Bevölkerung dienenden Gebäude
- sowie für Betriebe, welche keine das örtlich zumutbare Ausmaß übersteigende Lärm- oder Geruchsbelästigung sowie sonstige schädliche Einwirkung auf die Umgebung verursachen.

Das Kriterium der "örtlichen Zumutbarkeit" bezieht sich somit ausschließlich auf "Betriebe" im Bauland-Wohngebiet.

Für den Fall der hier diskutierten Anlagen zur Hühnerhaltung bietet das Bauland-Wohngebiet somit generell keinen Platz (und kommt es auf eine Zumutbarkeitsprüfung somit nicht an), denn:
1. handelt es sich beim Hühnerstall (bzw. Hühnerwagen) nicht um ein Wohngebäude
2. handelt es sich dabei nicht um ein dem täglichen Bedarf dienendes Gebäude (es ist eindeutig ausjudiziert, dass man unter "täglichem Bedarf der im Wohngebiet wohnenden Bevölkerung" NICHT die Eigenversorgung mit Eiern, Milch, Käse udgl. verstehen darf und
3. ist die Hühnerhaltung, wie sie hier diskutiert wird, keinesfalls ein "BETRIEB".

Logischer weise bedeutet das somit zwangsläufig: eine Bewilligung für eine Anlage zum Zwecke der Hühnerhaltung (egal, ob Bauwerk oder Fahrzeug) kommt schon generell wegen Unvereinbarkeit mit der Widmung Bauland-Wohngebiet nicht in Frage. Da ist sonst nichts mehr zu prüfen!

Noch was: man muss beim Begriff "Haustier" vorsichtig sein und unterscheiden:
Mit der im Bauland-Wohngebiet zulässigen "üblichen Haustierhaltung" sind in korrekter Bezeichnung "Heimtiere" gemeint. Also Hund, Katze, Wellensittich usw. Diese Tiere leben "im Haushalt" mit, haben keine eigenen Stallungen außerhalb des Wohnhauses und werden daher landläufig auch als "Haustiere" bezeichnet. Die sind somit im Begriff "Wohngebäude" zu subsumieren.
Davon sind die ebenfalls oft oberflächlich als Haustiere bezeichneten domestizierten Nutztiere zu unterscheiden, wie Rind, Schwein, Geflügel usw. Die haben nichts mit einer Wohnnutzung zu tun.


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