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·gelöst· Hühnerstall im Bauland Wohngebiet NÖ [NÖ]

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  •  Linni
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
2.1. - 8.1.2021
82 Antworten | 15 Autoren 82
9
91
Liebe Leute!

ist das so richtig?
Wie ich verstanden habe, KANN die Gemeinde einen Hühnerstall im BW bewilligen, wenn sie die Hühnerhaltung als ortsüblich ansieht. 
Ist dem so? Oder kann gegen eine etwaige Baubewilligung ein Nachbar beim Bauamt (?) Beschwerde einlegen? 
Hühner gelten vor dem Tierschutzgesetz als Haustiere, habe ich gesehen (Paragraf 4 Z2). Aber es muss dennoch ortsüblich sein, oder?

Und: Wie sieht ein mobiler Hühnerstall aus? Muss ich dafür einen Stellplatz bewilligt bekommen?

Danke im Voraus!!
lg

  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.1.2021  (#21)
Danke @Ghamor für die links.
Der ggst. Eintrag auf der Homepage dieses privaten Raumplanungsbüros ist leider inhaltlich falsch. Das ist sehr schade, noch dazu wo dieses Büro in Nö weit verbreitet tätig ist. Unter diesem Homepageeintrag wird als Quelle ein Artikel in der "NÖ GEMEINDE" - einem Fachblatt des NÖ Gemeindevertreterverbandes - Ausgabe Oktober 2018 zitiert. Liest man diesen Artikel wird die Sache noch trauriger, denn in der NÖ GEMEINDE steht das so überhaupt nicht drinnen!

Schon sehr peinlich, wenn hier vom Raumplanungsbüro das Raumordnungsgesetz falsch zitiert wird. Sie schreiben wörtlich:

zitat..
 lt. NÖ ROG dient es (gemeint: das Bauland-Wohngebiet) für Gebäude, welche „…keine das örtlich zumutbare Ausmaß übersteigende Lärm- oder Geruchsbelästigung sowie sonstige schädliche Einwirkung auf die Umgebung verursachen.

Tatsächlich steht im Raumordnungsgesetz beim Bauland-Wohngebiet, dass es bestimmt ist für
- Wohngebäude
- die dem täglichen bedarf der dort wohnenden Bevölkerung dienenden Gebäude
- sowie für Betriebe, welche keine das örtlich zumutbare Ausmaß übersteigende Lärm- oder Geruchsbelästigung sowie sonstige schädliche Einwirkung auf die Umgebung verursachen.

Das Kriterium der "örtlichen Zumutbarkeit" bezieht sich somit ausschließlich auf "Betriebe" im Bauland-Wohngebiet.

Für den Fall der hier diskutierten Anlagen zur Hühnerhaltung bietet das Bauland-Wohngebiet somit generell keinen Platz (und kommt es auf eine Zumutbarkeitsprüfung somit nicht an), denn:
1. handelt es sich beim Hühnerstall (bzw. Hühnerwagen) nicht um ein Wohngebäude
2. handelt es sich dabei nicht um ein dem täglichen Bedarf dienendes Gebäude (es ist eindeutig ausjudiziert, dass man unter "täglichem Bedarf der im Wohngebiet wohnenden Bevölkerung" NICHT die Eigenversorgung mit Eiern, Milch, Käse udgl. verstehen darf und
3. ist die Hühnerhaltung, wie sie hier diskutiert wird, keinesfalls ein "BETRIEB".

Logischer weise bedeutet das somit zwangsläufig: eine Bewilligung für eine Anlage zum Zwecke der Hühnerhaltung (egal, ob Bauwerk oder Fahrzeug) kommt schon generell wegen Unvereinbarkeit mit der Widmung Bauland-Wohngebiet nicht in Frage. Da ist sonst nichts mehr zu prüfen!

Noch was: man muss beim Begriff "Haustier" vorsichtig sein und unterscheiden:
Mit der im Bauland-Wohngebiet zulässigen "üblichen Haustierhaltung" sind in korrekter Bezeichnung "Heimtiere" gemeint. Also Hund, Katze, Wellensittich usw. Diese Tiere leben "im Haushalt" mit, haben keine eigenen Stallungen außerhalb des Wohnhauses und werden daher landläufig auch als "Haustiere" bezeichnet. Die sind somit im Begriff "Wohngebäude" zu subsumieren.
Davon sind die ebenfalls oft oberflächlich als Haustiere bezeichneten domestizierten Nutztiere zu unterscheiden, wie Rind, Schwein, Geflügel usw. Die haben nichts mit einer Wohnnutzung zu tun.


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  •  taliesin
3.1.2021  (#22)
Jetzt muss ich nochmal nachhaken, ist das in OÖ auch so? Ich hoffe jetzt kommen dann nicht der Reihe nach alle Bundesländer emoji

Wir haben über Jahre Hühner und Enten gehalten, aber jetzt seit 5 Jahren nicht mehr, weil der Zaun zum Teil fehlt. Jedoch immer ohne Hahn, um sich eben mit keinem anzulegen.

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  •  BAULEItEr
3.1.2021  (#23)

@Karl10 
ich sehe das nicht so, die Behörde hat sehr wohl die Ortsüblichkeit zu prüfen, und kann sich nicht nur an einer Widmung festnageln ob etwas Ortsüblich ist oder nicht.

Was hältst du von diesem Urteil?
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_2015030040_20150909L00/JWT_2015030040_20150909L00.html

Ich würde schon meinen dass unter gewissen Vorraussetzungen eine Bewilligung eines Hühnerstalls möglich wäre und nicht von vornherein  aufgrund der Widmung ausgeschlossen werden darf.


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  •  Ghamor
  •   Bronze-Award
3.1.2021  (#24)

zitat..
BAULEItEr schrieb:
@Karl10 
ich sehe das nicht so, die Behörde hat sehr wohl die Ortsüblichkeit zu prüfen, und kann sich nicht nur an einer Widmung festnageln ob etwas Ortsüblich ist oder nicht.

Was hältst du von diesem Urteil?
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_2015030040_20150909L00/JWT_2015030040_20150909L00.html

Ich würde schon meinen dass unter gewissen Vorraussetzungen eine Bewilligung eines Hühnerstalls möglich wäre und nicht von vornherein  aufgrund der Widmung ausgeschlossen werden darf.

Du vergleichst das Halten von Hühnern mit dem Bau eines Stalles. In dem Gerichtsverfahren ging es um den Lärm von gehaltenen Hühnern, vom Stall steht da kein Wort. Vielleicht wurde da noch die Gesetzeslücke des mobilen Stalls genutzt, weiß man nicht.

Das Argument ist aber, und das hat nichts mit Ortsüblichkeit zu tun und betrifft nur die Bauordnung, dass du im Wohngebiet keinen Stall bauen darfst. Und dann kannst logischerweise auch keine Hühner halten, die einen Stall brauchen.
Siehe:

zitat..
§ 16
Bauland
(1) Das Bauland ist entsprechend den örtlichen Gegebenheiten in folgende Widmungsarten zu gliedern:

1. Wohngebiete, die für Wohngebäude und die dem täglichen Bedarf der dort wohnenden Bevölkerung dienenden Gebäude sowie für Betriebe bestimmt sind, welche in das Ortsbild einer Wohnsiedlung eingeordnet werden können und keine das örtlich zumutbare Ausmaß übersteigende Lärm- oder Geruchsbelästigung sowie sonstige schädliche Einwirkung auf die Umgebung verursachen.[...]

Betrieb ist das keiner, den täglichen Bedarf haben wir auch schon ausgeschlossen also darfst du Wohngebäude für die Bevölkerung bauen. Und wenn du Hühner nicht zur österreichischen Bevölkerung zählst, fällt der Stall flach.

Mit Dingen wie Ortsüblichkeit kann ich mich dann beschäftigen, wenn ich mal grundsätzlich einen Stall bauen dürfte, wie z.B. im Bauland-Agrar.




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  •  BAULEItEr
3.1.2021  (#25)

zitat..
Ghamor schrieb: Du vergleichst das Halten von Hühnern mit dem Bau eines Stalles

Ich vergleiche hier garnichts, ich habe anhand dieses Urteils nur dargelegt, dass der Verweis auf eine Widmung nicht ausreichend für die Beurteilung einer Ortsüblichkeit ist.

zitat..
Ghamor schrieb: Vielleicht wurde da noch die Gesetzeslücke des mobilen Stalls genutzt, weiß man nicht.

Das ist irrelevant, es ging mir nur darum, dass die Widmung alleine keine Argumentation ist.

zitat..
Ghamor schrieb: Das Argument ist aber, und das hat nichts mit Ortsüblichkeit zu tun und betrifft nur die Bauordnung, dass du im Wohngebiet keinen Stall bauen darfst.

Wo steht das?
Niergends!
Im Baugesetz steht nur das der Stall Anzeigepflichtig ist oder?

zitat..
Ghamor schrieb: Betrieb ist das keiner, den täglichen Bedarf haben wir auch schon ausgeschlossen also darfst du Wohngebäude für die Bevölkerung bauen. Und wenn du Hühner nicht zur österreichischen Bevölkerung zählst, fällt der Stall flach. 

Also keine Carports, Pools, Pergolas usw.
Tut mir leid aber wenn hier bauliche Anlagen stehen würde dann wäre ich bei dir,
aber ich verstehe den Text anders.
Deiner Meinung nach dürften hier nur Gebäude gebaut werden, also alles was kein Gebäude ist fällt, Carport, Pool, Pergola zum Beispiel.



1
  •  Ghamor
  •   Bronze-Award
3.1.2021  (#26)

zitat..
BAULEItEr schrieb:
__________________

Im Beitrag zitiert von Ghamor: Das Argument ist aber, und das hat nichts mit Ortsüblichkeit zu tun und betrifft nur die Bauordnung, dass du im Wohngebiet keinen Stall bauen darfst.

Wo steht das?
Niergends!
Im Baugesetz steht nur das der Stall Anzeigepflichtig ist oder?

Im NÖ-Raumordnungsgesetz §16(1), das ich direkt unter meiner von dir zitierten Aussage selbst zitiert habe. Genau da stehts. Außer du siehst einen Stall als Wohngebäude.


zitat..
BAULEItEr schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Ghamor: Du vergleichst das Halten von Hühnern mit dem Bau eines Stalles

Ich vergleiche hier garnichts, ich habe anhand dieses Urteils nur dargelegt, dass der Verweis auf eine Widmung nicht ausreichend für die Beurteilung einer Ortsüblichkeit ist.
__________________
Im Beitrag zitiert von Ghamor: Vielleicht wurde da noch die Gesetzeslücke des mobilen Stalls genutzt, weiß man nicht.

Das ist irrelevant, es ging mir nur darum, dass die Widmung alleine keine Argumentation ist.
__________________

Ok. Gut.
Du darfst im Wohngebiet Hühner halten, weil die Raumordnung, aus der der Begriff "Wohngebiet" kommt, keine Tierhaltung regelt.
Aber du darfst für die Hühner keinen Stall bauen - auch nicht so einen Verschlag, wie in dem Bild das vorher hier gepostet wurde.
Was mach ma jetzt?




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  •  Linni
3.1.2021  (#27)
Hier bitte:
https://www.raum-planung.at/index.php/2018/10/01/huehnerhaltung-in-wohngebieten/
 
https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Lvwg&Dokumentnummer=LVWGT_TI_20180426_LVwG_2017_39_2648_15_00


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  •  Linni
3.1.2021  (#28)
Hier bitte:
https://www.raum-planung.at/index.php/2018/10/01/huehnerhaltung-in-wohngebieten/
 
https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Lvwg&Dokumentnummer=LVWGT_TI_20180426_LVwG_2017_39_2648_15_00


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  •  BAULEItEr
3.1.2021  (#29)

zitat..
Ghamor schrieb: Im NÖ-Raumordnungsgesetz §16(1), das ich direkt unter meiner von dir zitierten Aussage selbst zitiert habe. Genau da stehts.erstmals steht da gar

1. Im ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz] steht garnichts von Hühnerställen
Und 2. hast du sich auf die Bauordnung bezogen und zwar nur auf die Bauordnung:

zitat..
Ghamor schrieb: Das Argument ist aber, und das hat nichts mit Ortsüblichkeit zu tun und betrifft nur die Bauordnung, dass du im Wohngebiet keinen Stall bauen darfst.

 

zitat..
Ghamor schrieb: Du darfst im Wohngebiet Hühner halten, weil die Raumordnung, aus der der Begriff "Wohngebiet" kommt, keine Tierhaltung regelt.
Aber du darfst für die Hühner keinen Stall bauen

Jetzt widersprichst dich aber schon.
Wenn laut ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz] die Haltung von Hühner nichts widerspricht, wie soll dann die Bauordnung, welche das ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz] als Grundlage für ein Bauverbot von Hühnerställen sieht, sich darauf berufen können?


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  •  BAULEItEr
3.1.2021  (#30)

zitat..
Ghamor schrieb: Was mach ma jetzt?

Eine Möglichkeit wäre:

1.Anzeigeverfahren einleiten.
2.Darauf hoffen dass die Behörde sich wie im oben geposteten Urteil nur auf das ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz] bezieht, und den Stall nicht bewilligt 
3.Berufung natürlich vorbereitet mit Gutachten welches eine Ortsüblichkeit beweist.
4. Berufung gewinnen
5. Eierfärben




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  •  Linni
3.1.2021  (#31)
Ich hab noch was einzuwerfen: Wer den Hühnerstall im Hauptgebäude unterkriegt (bei einigen wenigen Hühnern und einem kleinen mobilen Stall vielleicht sogar machbar), der könnte Glück haben und damit durchkommen, wie seht ihr das?

"Auf jedwede Art von Stallungen, die in Nebengebäuden oder im Freien errichtet werden, finden die diesbezüglichen Vorschriften der NÖ-Bauordnung Anwendung." Hier aber haben ein paar Hühner – quasi Haustiere – eine Schlafstelle im Hauptgebäude, was nicht zu untersagen ist."
https://www.perchtoldsdorferbuergerliste.at/ortsentwicklung/streit-um-hühnerstall/

1
  •  Linni
3.1.2021  (#32)
Und noch eine Frage... wenn dr Bgm der Gemeinde den Stall (aus welchen Gründen auch immer...) dennoch bewilligt - kann dann nur er anbelangt werden, aber meine Bewilligung hält dennoch? Weil er Baubehörde 1. Instanz ist..? Oder wäre sie dennoch unzulässig?

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  •  Linni
3.1.2021  (#33)

zitat..
Karl10 schrieb: Danke @Ghamor für die links.
Der ggst. Eintrag auf der Homepage dieses privaten Raumplanungsbüros ist leider inhaltlich falsch. Das ist sehr schade, noch dazu wo dieses Büro in Nö weit verbreitet tätig ist. Unter diesem Homepageeintrag wird als Quelle ein Artikel in der "NÖ GEMEINDE" - einem Fachblatt des NÖ Gemeindevertreterverbandes - Ausgabe Oktober 2018 zitiert. Liest man diesen Artikel wird die Sache noch trauriger, denn in der NÖ GEMEINDE steht das so überhaupt nicht drinnen!

Schon sehr peinlich, wenn hier vom Raumplanungsbüro das Raumordnungsgesetz falsch zitiert wird. Sie schreiben wörtlich:

 lt. NÖ ROG dient es (gemeint: das Bauland-Wohngebiet) für Gebäude, welche „…keine das örtlich zumutbare Ausmaß übersteigende Lärm- oder Geruchsbelästigung sowie sonstige schädliche Einwirkung auf die Umgebung verursachen.“

Tatsächlich steht im Raumordnungsgesetz beim Bauland-Wohngebiet, dass es bestimmt ist für
- Wohngebäude
- die dem täglichen bedarf der dort wohnenden Bevölkerung dienenden Gebäude
- sowie für Betriebe, welche keine das örtlich zumutbare Ausmaß übersteigende Lärm- oder Geruchsbelästigung sowie sonstige schädliche Einwirkung auf die Umgebung verursachen.

Das Kriterium der "örtlichen Zumutbarkeit" bezieht sich somit ausschließlich auf "Betriebe" im Bauland-Wohngebiet.

Für den Fall der hier diskutierten Anlagen zur Hühnerhaltung bietet das Bauland-Wohngebiet somit generell keinen Platz (und kommt es auf eine Zumutbarkeitsprüfung somit nicht an), denn:
1. handelt es sich beim Hühnerstall (bzw. Hühnerwagen) nicht um ein Wohngebäude
2. handelt es sich dabei nicht um ein dem täglichen Bedarf dienendes Gebäude (es ist eindeutig ausjudiziert, dass man unter "täglichem Bedarf der im Wohngebiet wohnenden Bevölkerung" NICHT die Eigenversorgung mit Eiern, Milch, Käse udgl. verstehen darf und
3. ist die Hühnerhaltung, wie sie hier diskutiert wird, keinesfalls ein "BETRIEB".

Logischer weise bedeutet das somit zwangsläufig: eine Bewilligung für eine Anlage zum Zwecke der Hühnerhaltung (egal, ob Bauwerk oder Fahrzeug) kommt schon generell wegen Unvereinbarkeit mit der Widmung Bauland-Wohngebiet nicht in Frage. Da ist sonst nichts mehr zu prüfen!

Noch was: man muss beim Begriff "Haustier" vorsichtig sein und unterscheiden:
Mit der im Bauland-Wohngebiet zulässigen "üblichen Haustierhaltung" sind in korrekter Bezeichnung "Heimtiere" gemeint. Also Hund, Katze, Wellensittich usw. Diese Tiere leben "im Haushalt" mit, haben keine eigenen Stallungen außerhalb des Wohnhauses und werden daher landläufig auch als "Haustiere" bezeichnet. Die sind somit im Begriff "Wohngebäude" zu subsumieren.
Davon sind die ebenfalls oft oberflächlich als Haustiere bezeichneten domestizierten Nutztiere zu unterscheiden, wie Rind, Schwein, Geflügel usw. Die haben nichts mit einer Wohnnutzung zu tun.

Was genau wäre denn das als "Betrieb" zu sehen? Weil eine Betriebsnummer alleine wird ja nicht ausreichen?

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  •  Ghamor
  •   Bronze-Award
3.1.2021  (#34)

zitat..
BAULEItEr schrieb:
Und 2. hast du sich auf die Bauordnung bezogen und zwar nur auf die Bauordnung:
__________________
Im Beitrag zitiert von Ghamor: Das Argument ist aber, und das hat nichts mit Ortsüblichkeit zu tun und betrifft nur die Bauordnung, dass du im Wohngebiet keinen Stall bauen darfst.

Tippfehler meinerseits, ich meine in dem Beitrag immer das ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz], nicht die Bauordnung.

zitat..
BAULEItEr schrieb:

1. Im ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz] steht garnichts von Hühnerställen

EXAKT!
Und im ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz] ist geregelt, was ich im Wohngebiet bauen darf! Und nicht, was ich nicht darf!
Und da im ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz], wie richtig festgestellt, nicht steht, dass ich einen Stall im Wohngebiet bauen darf (ausgenommen Betrieb, was hier nicht zutrifft), darf ich ihn auch nicht bauen.


zitat..
BAULEItEr schrieb:
Im Beitrag zitiert von Ghamor: Du darfst im Wohngebiet Hühner halten, weil die Raumordnung, aus der der Begriff "Wohngebiet" kommt, keine Tierhaltung regelt.
Aber du darfst für die Hühner keinen Stall bauen

Jetzt widersprichst dich aber schon.
Wenn laut ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz] die Haltung von Hühner nichts widerspricht, wie soll dann die Bauordnung, welche das ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz] als Grundlage für ein Bauverbot von Hühnerställen sieht, sich darauf berufen können?

Warum widerspricht sich das?
Die Baubehörde sagt: Ich verbiete dir nicht, Hühner zu halten, weil mich das gar nichts angeht. Aber ich verbiete dir, einen Stall zu bauen, weil laut ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz] im Wohngebiet kein Stall vorgesehen ist. Wenn du auf eine kreative Idee kommst, wie du Hühner ohne Stall halten kannst, go for it.
Genau dieser Umstand war ja der Grund, warum man in NÖ vor der Änderung mit dem "mobilen" Stall Hühner halten durfte. Weil Hühnerhaltung ja nicht generell verboten ist und die Baubehörde bis dato nicht zuständig für einen "mobilen" Stall war. Und solange du dann keinen Nachbarn hattest, der wegen Lärm klagt, war die Sache damit also geklärt. 

Was ich mit dem Absatz eigentlich aussagen wollte:
Im ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz] steht natürlich nichts über Hühnerhaltung drin, weils das Raumordnungsgesetz ist, das sich damit nicht beschäftigt. Es verbietet dir also keine Hühnerhaltung, genauso wenig wie es dir Mord, Steuerhinterziehung oder die Missachtung einer roten Ampel verbietet.

Womit es sich aber schon beschäftigt: Was man wo bauen darf. Und ich habe noch keine Stelle gefunden, die Linni hier einen Hühnerstall erlauben würde.


zitat..
BAULEItEr schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Ghamor: Was mach ma jetzt?

Eine Möglichkeit wäre:

1.Anzeigeverfahren einleiten.
2.Darauf hoffen dass die Behörde sich wie im oben geposteten Urteil nur auf das ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz] bezieht, und den Stall nicht bewilligt 
3.Berufung natürlich vorbereitet mit Gutachten welches eine Ortsüblichkeit beweist.
4. Berufung gewinnen
5. Eierfärben

Bei den Punkten 1-3 sind wir uns sogar einig ;)




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  •  Ghamor
  •   Bronze-Award
3.1.2021  (#35)

zitat..
Linni schrieb: Ich hab noch was einzuwerfen: Wer den Hühnerstall im Hauptgebäude unterkriegt (bei einigen wenigen Hühnern und einem kleinen mobilen Stall vielleicht sogar machbar), der könnte Glück haben und damit durchkommen, wie seht ihr das?

"Auf jedwede Art von Stallungen, die in Nebengebäuden oder im Freien errichtet werden, finden die diesbezüglichen Vorschriften der NÖ-Bauordnung Anwendung." Hier aber haben ein paar Hühner – quasi Haustiere – eine Schlafstelle im Hauptgebäude, was nicht zu untersagen ist."
https://www.perchtoldsdorferbuergerliste.at/ortsentwicklung/streit-um-hühnerstall/

Das hab ich mir tatsächlich auch schon gedacht.
Wenn ich meine Hühner tatsächlich im Wohnhaus halte (z.B. in einer Voliere oder in nem extra Raum), habe ich dann einen Stall gebaut? Eigentlich nicht, das Haus ist ja primär für meinen Wohnbedarf da. Oder?

zitat..
Linni schrieb:

Was genau wäre denn das als "Betrieb" zu sehen? Weil eine Betriebsnummer alleine wird ja nicht ausreichen?

§ 34. (1) Arbeitsverfassungsgesetz:
Als Betrieb gilt jede Arbeitsstätte, die eine organisatorische Einheit bildet, innerhalb der eine physische oder juristische Person oder eine Personengemeinschaft mit technischen oder immateriellen Mitteln die Erzielung bestimmter Arbeitsergebnisse fortgesetzt verfolgt, ohne Rücksicht darauf, ob Erwerbsabsicht besteht oder nicht.

Was ist eine Arbeitsstätte?
§ 19. (1) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Arbeitsstätten sind
1. alle Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen sowie Teile von Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen, in denen Arbeitsplätze eingerichtet sind oder eingerichtet werden sollen oder zu denen Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben (Arbeitsstätten in Gebäuden), sowie
2. alle Orte auf einem Betriebsgelände, zu denen Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben (Arbeitsstätten im Freien).
(2) Als Arbeitsstätten im Sinne des Abs. 1 Z 1 gelten auch Wohnwagen, Container und sonstige ähnliche Einrichtungen, sowie Tragluftbauten, die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind.

Also einfach zu sagen "Ich bin ein Betrieb" geht auch nicht.


1
  •  Linni
3.1.2021  (#36)

zitat..
Ghamor schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Linni: Ich hab noch was einzuwerfen: Wer den Hühnerstall im Hauptgebäude unterkriegt (bei einigen wenigen Hühnern und einem kleinen mobilen Stall vielleicht sogar machbar), der könnte Glück haben und damit durchkommen, wie seht ihr das?

"Auf jedwede Art von Stallungen, die in Nebengebäuden oder im Freien errichtet werden, finden die diesbezüglichen Vorschriften der NÖ-Bauordnung Anwendung." Hier aber haben ein paar Hühner – quasi Haustiere – eine Schlafstelle im Hauptgebäude, was nicht zu untersagen ist."
https://www.perchtoldsdorferbuergerliste.at/ortsentwicklung/streit-um-hühnerstall/

Das hab ich mir tatsächlich auch schon gedacht.
Wenn ich meine Hühner tatsächlich im Wohnhaus halte (z.B. in einer Voliere oder in nem extra Raum), habe ich dann einen Stall gebaut? Eigentlich nicht, das Haus ist ja primär für meinen Wohnbedarf da. Oder?
__________________
Im Beitrag zitiert von Linni: Was genau wäre denn das als "Betrieb" zu sehen? Weil eine Betriebsnummer alleine wird ja nicht ausreichen?

§ 34. (1) Arbeitsverfassungsgesetz:
Als Betrieb gilt jede Arbeitsstätte, die eine organisatorische Einheit bildet, innerhalb der eine physische oder juristische Person oder eine Personengemeinschaft mit technischen oder immateriellen Mitteln die Erzielung bestimmter Arbeitsergebnisse fortgesetzt verfolgt, ohne Rücksicht darauf, ob Erwerbsabsicht besteht oder nicht.

Was ist eine Arbeitsstätte?
§ 19. (1) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Arbeitsstätten sind
1. alle Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen sowie Teile von Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen, in denen Arbeitsplätze eingerichtet sind oder eingerichtet werden sollen oder zu denen Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben (Arbeitsstätten in Gebäuden), sowie
2. alle Orte auf einem Betriebsgelände, zu denen Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben (Arbeitsstätten im Freien).
(2) Als Arbeitsstätten im Sinne des Abs. 1 Z 1 gelten auch Wohnwagen, Container und sonstige ähnliche Einrichtungen, sowie Tragluftbauten, die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind.

Also einfach zu sagen "Ich bin ein Betrieb" geht auch nicht.

Ich würde eh tiergestützte Therapie anbieten wollen mit den Hühnern ;) 
Also hätte ich auch tatsächlich eine Betriebsabsicht im Sinne eines freien Gewerbes

1
  •  BAULEItEr
3.1.2021  (#37)

zitat..
Ghamor schrieb: Die Baubehörde sagt: Ich verbiete dir nicht, Hühner zu halten, weil mich das gar nichts angeht.

Sehe ich auch so.


zitat..
Ghamor schrieb: Aber ich verbiete dir, einen Stall zu bauen, weil laut ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz] im Wohngebiet kein Stall vorgesehen ist.

Ich bin nicht der Meinung dass im ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz] der Bau eines Stalles dezidiert vorgesehen sein muss.
Es sind ja auch andere bauliche Anlagen nicht dezidiert vorgesehen und trotzdem werden sie gebaut.
Pool, Carports, Gerätehütten, Reklametafeln, Einfriedungen usw. dürften dann ja auch nicht gebaut werden wenn sie nicht im ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz] vorgesehen sind.
 


1
  •  Ghamor
  •   Bronze-Award
3.1.2021  (#38)

zitat..
Linni schrieb:

Also einfach zu sagen "Ich bin ein Betrieb" geht auch nicht.

Ich würde eh tiergestützte Therapie anbieten wollen mit den Hühnern ;) 
Also hätte ich auch tatsächlich eine Betriebsabsicht im Sinne eines freien Gewerbes

oh, spannende Zusatzinfo :P

Also wenn du tatsächlich Gewerbetreibende bist und mit den Hühnern arbeitest, kann man den Stall schon als Betrieb sehen, finde ich. Da bin ich gespannt, was Karl10 dazu sagt.


1
  •  Linni
3.1.2021  (#39)
Fürchte, da werde ich dennoch am Betriebskonzept scheitern, oder Karl?

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.1.2021  (#40)
Allerhand, was sich da heute (ah, war ja schon gestern!) noch angesammelt hat.
Allerdings frage ich mich, ob das alles wirklich ernst gemeint ist, was da geschrieben wird oder ob das jetzt nur noch Jux und Tollerei ist bzw. Provokation sein soll.
Ich frage mich, ob ich mir wirklich die Mühe machen soll, hier noch im Detail auf die diversen Beiträge einzugehen. Wenn man die völlig unterschiedlichen Zielsetzungen und Rahmenbedigungen für den Ablauf und Prüfumfang eines Bauverfahrens nach der Bauordnung  einerseits und den Prüfinhalt eines Strafverfahrens nach dem Polizeistrafgesetz andererseits so durcheinander mischt und Dinge in Beziehung zueinander setzt, wo es keinen Bezug zueinander gibt, dann zweifle ich, ob es Sinn macht, das noch einmal zu erklären. Um diese Uhrzeit jedenfalls nicht mehr........

1
  •  BAULEItEr
4.1.2021  (#41)
@Karl10 
Tut mir leid, dass da jetzt so ein Durcheinander rausgekommen ist, Stein des Anstoßes war wohl mein erster Beitrag.
Es sollte keinesfalls Jux, Tollerei oder Provokation sein, und das ich hier das Prüfverfahren eines Bauvorhabens mit dem Polizeistrafgesetz vermischt habe ist mir auch klar.
Ich habe aber leider auf meinen ersten Beitrag keine für mich schlüssige Antwort erhalten und mich dann zusehr mitreißen lassen.
Ich würde dich daher bitten dass du das doch noch aufklärst.

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