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Informationen zum Rückbau/Verkleinerung einer PV Anlage

 
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  •  fudi6489
  •   Silber-Award
22.8.2022 - 30.7.2023
41 Antworten | 17 Autoren 41
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Grüß euch
Bekannterweise gibt es ja eine neue steuerliche Freigrenze, welche nur für Anlagen bis 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] gilt .
Meine Anlage war 22,94 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] groß und wurde Anfang des Jahres um eine Garagenanlage mit 6,75kWp erweitert. Die Ausrichtung der Garagenplatten ist alles andere als optimal da Süd-Nord Anlage mit starker Verschattung. Gesamtertrag rund 27000 kWh pro Jahr
Gesamtgröße 29,69kWp
Entfernen müsste ich 13 Platten was 4,875kWp entspricht. Hier erwarte ich aufgrund der schlechten Ausrichtung einen Minderertrag von 2000-2500kWh pro Jahr. Je nach Strompreis eine erwartete Minderung von 700-1500€ beim Stromverkauf an die ÖMAG.
Bei einer Steuerlast von 30 % (Teilzeit Freundin) wäre die Steuerschuld je nach Strompreis irgendwo zwischen 2000 und 3500€. Sollte also in allen Fällen einen ökonomischen Vorteil bringen.
Soviel zur Wirtschaftlichkeitsrechnung
Ich habe Ende letzter Woche mit der pvaustria (Photovoltaik Interessenvertretung) telefoniert.
Nach deren Information gibt es keine Absichten die 25kWp Grenze anzutasten, vor allem da das Gesetz ja noch ganz neu ist. Gefallen tut ihnen die harte Grenze allerdings auch nicht und deren Meinung nach sollte die „natürliche Person“ ausreichen damit es sich um keine gewerbliche Anlage handelt.
Daraufhin habe ich den eventuellen Rückbau angesprochen. Hier gibt es leider keine Erfahrungen und ich wurde auf den örtlichen Elektriker verwiesen. Mit dem stehe ich eh regelmäßig im Kontakt weils ein Bekannter ist, nur weiß er absolut nicht was technisch gemacht werden muss um die Anlage offiziell zu verkleinern, da auch er noch nie eine Anlage rückgebaut hat (was ja eigentlich eh ein kompletter Blödsinn ist)
Module abstecken+ neuen Prüfbericht?
Module abbauen+ neuen Prüfbericht?
Mit der KPC-Klimafond Förderstelle, von der die zweie Forderung für die Garagenanlage kam, hatte ich auch letzte Woche Kontakt, da es ja einen Passus gibt der besagt, dass die Anlage 10 Jahre in einem bestimmungsgemäßen Zustand sein muss.
Es sollte möglich sein die Förderung rückzuzahlen, ob es anteilsmäßig geht oder man um die gesamte Förderung stirbt können sie telefonisch nicht bekanntgeben, dies bedarf einer Prüfung welcher eine schriftliche Anfrage vorausgehen muss, welche ich Stand jetzt noch nicht machen möchte.
Hat hier schon jemand Erfahrungen, eventuell können auch die @­Solarbuddys mit Infos dienen.
Liebe Grüße Jürgen

  •  Solarbuddys
22.8.2022  (#1)
Nur Kurz umrissen ohne aufs Gesetz einzugehen welches ganz NEU ist und wer weiß in 6 Monaten wieder geändert wird - Alles anders, Alles Neu 

Rückbauen: 
Technisch definieren wie man rückbauen kann (Verstringung) und dann eine neue Netzabnahme vom Betreiber machen lassen. Wieder zahlen und dann bist halt unter der magischen Grenze die dann spätestens nachdem du den Rückbau gemacht hast wahrscheinlich doch erhöht wird oder fallen wird - WHO knows :o) 

Bevor ich das machen würde, würde ich schaun dass die Anlkage zb. auf 2 Personen aufgeteilt ist (Steuerlich) da gabs einen Thread dazu, habs grad net im Kopf. Wir haben hier ja einen Steuerprofi im Forum. Weil wenn du die Einkünft auf 2 aufteilen könntest brauchst technisch nichts umbauen.

Ich hab 25,23kWp - Ich würd vorher mal abwarten wie sich das alles entwickelt bevor ich da gleich was umbauen würde 

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  •  alhei
22.8.2022  (#2)
Dafür braucht es aber einen zusätzlichen Zählpunkt/Smartmeter/Anschluss. Das müsste man mal beim Netzbetreiber anfragen ob und wie das überhaupt möglich ist (Aufgraben?!?).
Solange es die gleiche Zählpunktnummer ist, hast du keine Chance das als 2 Anlagen zu deklarieren.

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  •  Solarbuddys
22.8.2022  (#3)
Ähmm ich bin nicht soo im Theam wegen ZEIT aber einige Buddys haben eine Personengesellschaft gegründet und teilen die Gewinne auf 2 Personen 

Wie gesagt bin nicht im Detail drinn aber wüsste wer es ist 


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  •  alhei
22.8.2022  (#4)
<= 25kWp ist das so auch ok, da geht es aber auch wohl nur um die Vorsteuer...

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  •  streicher
  •   Gold-Award
22.8.2022  (#5)
Also wenn die Anlage > 25kWp ist dann ist das egal welcher Steuertyp/Gesellschaft/Anzahl Personen. Dann gilt die 12.500kWh Freigrenze leider nicht.

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  •  fudi6489
  •   Silber-Award
23.8.2022  (#6)
Guten Morgen
Bitte keine steuerlichen Diskussionen, das Thema wird denke ich in den Parallelbeiträgen schon ausreichend behandelt.

Hier sollte es ausschließlich um die technische Durchführung des Rückbaus gehen. Die ökonomische Erläuterung in ersten Beitrag habe ich nur gemacht damit es keine Diskussionen über Sinnhaftigkeit gibt und meine Sichtweise gezeigt wird.

zitat..
Solarbuddys schrieb: Rückbauen: 
Technisch definieren wie man rückbauen kann (Verstringung) und dann eine neue Netzabnahme vom Betreiber machen lassen. Wieder zahlen und dann bist halt unter der magischen Grenze


Das Entfernen der Module wäre technisch gesehen nicht allzu schwierig durchführbar da es sich um eine Solaredge Anlage handelt.
Der Wechselrichter ist mit 17kW stark unterdimensioniert und bleibt auch in seinen Arbeitsbereich.

Heißt das dass ein Anruf beim Netzbetreiber am besten wäre? Also können mir die sagen wie die Anlage dann rückgebaut werden muss?

Ich zitiere mich nochmals selbst:

zitat..
Module abstecken+ neuen Prüfbericht?
Module abbauen+ neuen Prüfbericht?

Liebe Grüße 


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  •  Solarbuddys
23.8.2022  (#7)
Wenn die Modulanzahl am Wechselrichter passt bzw pro String und der Unterschied PRO String (falls du 2 hast) nicht zu gross ist kannst du aus der Ferne betrachtet einfachst zurueckbauen. 

Dann Neuabnahme beim Netzbetreiber melden (je nach Netzbetreiber) brauchst halt einen Elektriker/Pruefbefund 
Dann die kleinere Anlage beim Stromabnehmer offiziell melden

Um Dein Zitat richtiger zu stellen:
ANLAGE VORHER AUSSCHALTEN !! 

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  •  mikekay
11.7.2023  (#8)
gibt es dazu von den Verfassern des Threads schon neuere Erkenntnisse? 
Ich hatte heute ein Telefonat mit meinem Energiebetreiber, der meinte, es ist für den Rückbau der PV keine spezielle Bestätigung / Prüfbericht notwendig, lediglich meine, schriftliche Zusage, dass der Rückbau (<25kWp)erfolgt ist 

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  •  PV2023
12.7.2023  (#9)
Ich bin leider absoluter Laie, aber wenn der WR WR [Wechselrichter] nur 17kw kann, muss dann überhaupt was rückgebaut werden?

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
12.7.2023  (#10)
ja, unsere klugen Gesetzgeber haben sich nämlich überlegt, dass die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] der Module ausschlaggebend sind. Und nicht die kW vom WR WR [Wechselrichter]. (was eigentlich sinnvoller wäre)
Aber naja.. so ist es aktuell halt.

ABER:
Ich würde ein Rückbauen trotzdem scharf durchkalkulieren.
die große Ersparnis unter 25kWp hast du ja eigentlich deshalb, weil du den Invest für die zusätzlichen Module sparst, und zusammen mit der Steuerbefreiung die Amortisationszeit der Anlage vergleichsweise extrem verkürzt wird.
Wenn du jetzt aber schon das Geld für die zusätzlichen Module eh schon ausgegeben hast.... sieht die Rechnung anders aus.
Schwierig....
Aber auch hier: je näher du an der 25kWp Grenze bist, desto eher wird es sich wohl lohnen drunter zu bleiben. Wenn da aber schon 10-20 Module zu viel drauf liegen, wird ein Abbauen wohl eher nicht mehr lohnen.

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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
12.7.2023  (#11)

zitat..
Pedaaa schrieb:

ja, unsere klugen Gesetzgeber haben sich nämlich überlegt, dass die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] der Module ausschlaggebend sind. Und nicht die kW vom WR WR [Wechselrichter]. (was eigentlich sinnvoller wäre)
Aber naja.. so ist es aktuell halt.

ABER:
Ich würde ein Rückbauen trotzdem scharf durchkalkulieren.
die große Ersparnis unter 25kWp hast du ja eigentlich deshalb, weil du den Invest für die zusätzlichen Module sparst, und zusammen mit der Steuerbefreiung die Amortisationszeit der Anlage vergleichsweise extrem verkürzt wird.
Wenn du jetzt aber schon das Geld für die zusätzlichen Module eh schon ausgegeben hast.... sieht die Rechnung anders aus.
Schwierig....
Aber auch hier: je näher du an der 25kWp Grenze bist, desto eher wird es sich wohl lohnen drunter zu bleiben. Wenn da aber schon 10-20 Module zu viel drauf liegen, wird ein Abbauen wohl eher nicht mehr lohnen.

Also bei meiner Erweiterung war für Netz NÖ für den NEtzzugangsvertrag die Kva der WR WR [Wechselrichter] interessant und denen waren die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] eher egal... Eventuell hat es aber auch mit den Victrons zu tun?


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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
12.7.2023  (#12)
Dem Netz sollten deine kWP kWP [kWpeak, Spitzenleistung] ja auch eigentlich mehr oder weniger egal sein.
Für die ist wichtig, was du max. an kVA einspeisen kannst. 

Hier gehts aber um die steuerliche Betrachung.
Die Steuerberater und Politiker hierzulande haben aber keine fachliche Ahnung, und haben daher die Modul-kWp als Anlagen-Kenngröße festgelegt.

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  •  johro
12.7.2023  (#13)

zitat..
Stoffal02 schrieb:

Also bei meiner Erweiterung war für Netz NÖ für den NEtzzugangsvertrag die Kva der WR WR [Wechselrichter] interessant und denen waren die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] eher egal... Eventuell hat es aber auch mit den Victrons zu tun?

so war es bei mir auch, für den 10KTL habe ich 11KVA laut dem Wechselrichterdatenblatt von Netz NÖ genehmigt bekommen.


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  •  mikekay
25.7.2023  (#14)
es tut sich was, es gibt einen neuen Entwurf
"Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2023" 

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:03d64e3b-390c-4f8d-93d4-584b2143526a/63_22_vuwfa-nicht-barrierefrei.pdf

Maßnahme 2: Ausweitung der Einkommensteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen Beschreibung der Maßnahme: Die Einkommensteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen soll geändert werden um sicherzustellen, dass die Verbauung eines leistungsfähigeren Moduls (als 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]) zur Eigenversorgung im privaten Bereich nicht zum vollständigen Entfall der Steuerbefreiung für die Überschusseinspeisung führt. Daher soll der schon bisher bestehende, aber nun erhöhte Grenzwert für die Engpassleistung künftig mit einem Grenzwert für die Anschlussleistung kombiniert werden. Damit soll die Steuerbefreiung in Zukunft auch greifen, wenn die Engpassleistung bis zu 35 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] beträgt, wenn gleichzeitig die für die Netznutzung an der Übergabestelle vertraglich vereinbarte Leistung (die Anschlussleistung) den Wert von 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nicht übersteigt.



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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
25.7.2023  (#15)
Gut dass sich etwas tut, aber da muss noch nachgeschärft werden, sonst sitzen wieder alle da und diskutieren wegen des kleine "p"s. Es macht natürlich nur eine Anschlussleistung von 25 kW Sinn, und wieso das Kind nicht einfach beim Namen genannt wird ("Modulspitzenleistung" statt "Engpassleistung") in diesem Zusammenhang erschliesst sich mir auch nicht.

Wenn man schon dabei ist könnte man die Hürde gleich auf die 30 kVA (30 kW) legen die wir schon mit dem zentralen NA-Schutz und teilweise für die Wandlermessung etabliert haben.

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  •  mikekay
25.7.2023  (#16)
weil ich's grad seh:

2086 der Beilagen XXVII. GP - Regierungsvorlage - Erläuterungen

Zur Definition der Engpassleistung soll § 5 Abs. 1 Z 14 des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG), BGBl. I, Nr. 150/2021, und zur Definition der Anschlussleistung § 7 Abs. 1 Z 2 des
Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010), BGBl. I, Nr. 110/3020, herangezogen werden.

<>
14.„Engpassleistung“ im Bereich der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen die durch den leistungsschwächsten Teil begrenzte, höchstmögliche elektrische Dauerleistung der gesamten Anlage mit allen Komponenten im 24-Stunden-Mittel; bei Photovoltaikanlagen gilt die Modulspitzenleistung (Leistung in kWpeak) als Engpassleistung;

<>
2.Ziffer 2

„Anschlussleistung“ jene für die Netznutzung an der Übergabestelle vertraglich vereinbarte Leistung;









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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
25.7.2023  (#17)
Wow... bin echt überrascht.

Wenn das so kommt, bau ich meine 38,25kWp auf 35kWp zurück (die verschattete Nordseite bringt eh sehr wenig, da fällt das nicht wirklich ins Gewicht)
Und lass mich von 30kVA auf 25kVA Einspeiseleistung zurückstufen.

Beides hätte auf den tatsächlichen Ertrag bzw. auf die Einspeise-Menge wirklich nur sehr wenig Effekt. Auf die Steuerlast aber einen sehr spürbaren Effekt

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  •  mikekay
25.7.2023  (#18)
ist die Anschlussleistung gleich Einspeiseleistung?

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  •  gsilly
  •   Gold-Award
25.7.2023  (#19)
genau das hab ich mir gedacht wie ich den beitrag gelesen habe.
damit könnte evtl. sogar @Pedaaa glücklich werden 😂

wobei @wiwi natürlich völlig recht hat. wenn schon anpassen, warum dann nicht gleich auf die 30 kVA. aber immerhin, mich freut es mit meinen 29 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] und 22 kW einspeiseleistung wenn es wirklich so kommt!

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
25.7.2023  (#20)
mikekay schrieb: [ref]mikekay:68954_1#751595[/ref]ist die Anschlussleistung gleich Einspeiseleistung?

Wenns um die Einspeisung geht, aus meiner Sicht eigentlich schon. Bezugs-Leistung ist hingegen wieder ein eigenes Kapitel

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  •  mikekay
25.7.2023  (#21)
dann werde ich mich ebenfalls auf 25kW limitieren lassen. 
stellt ihr auf euren WR WR [Wechselrichter] dann ebenfalls ein Threshold ein?

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