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Nur Kurz umrissen ohne aufs Gesetz einzugehen welches ganz NEU ist und wer weiß in 6 Monaten wieder geändert wird - Alles anders, Alles Neu Rückbauen: Technisch definieren wie man rückbauen kann (Verstringung) und dann eine neue Netzabnahme vom Betreiber machen lassen. Wieder zahlen und dann bist halt unter der magischen Grenze die dann spätestens nachdem du den Rückbau gemacht hast wahrscheinlich doch erhöht wird oder fallen wird - WHO knows :o) Bevor ich das machen würde, würde ich schaun dass die Anlkage zb. auf 2 Personen aufgeteilt ist (Steuerlich) da gabs einen Thread dazu, habs grad net im Kopf. Wir haben hier ja einen Steuerprofi im Forum. Weil wenn du die Einkünft auf 2 aufteilen könntest brauchst technisch nichts umbauen. Ich hab 25,23kWp - Ich würd vorher mal abwarten wie sich das alles entwickelt bevor ich da gleich was umbauen würde |
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Dafür braucht es aber einen zusätzlichen Zählpunkt/Smartmeter/Anschluss. Das müsste man mal beim Netzbetreiber anfragen ob und wie das überhaupt möglich ist (Aufgraben?!?). Solange es die gleiche Zählpunktnummer ist, hast du keine Chance das als 2 Anlagen zu deklarieren. |
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Ähmm ich bin nicht soo im Theam wegen ZEIT aber einige Buddys haben eine Personengesellschaft gegründet und teilen die Gewinne auf 2 Personen Wie gesagt bin nicht im Detail drinn aber wüsste wer es ist |
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<= 25kWp ist das so auch ok, da geht es aber auch wohl nur um die Vorsteuer... |
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Also wenn die Anlage > 25kWp ist dann ist das egal welcher Steuertyp/Gesellschaft/Anzahl Personen. Dann gilt die 12.500kWh Freigrenze leider nicht. |
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Guten Morgen Bitte keine steuerlichen Diskussionen, das Thema wird denke ich in den Parallelbeiträgen schon ausreichend behandelt. Hier sollte es ausschließlich um die technische Durchführung des Rückbaus gehen. Die ökonomische Erläuterung in ersten Beitrag habe ich nur gemacht damit es keine Diskussionen über Sinnhaftigkeit gibt und meine Sichtweise gezeigt wird. Das Entfernen der Module wäre technisch gesehen nicht allzu schwierig durchführbar da es sich um eine Solaredge Anlage handelt. Der Wechselrichter ist mit 17kW stark unterdimensioniert und bleibt auch in seinen Arbeitsbereich. Heißt das dass ein Anruf beim Netzbetreiber am besten wäre? Also können mir die sagen wie die Anlage dann rückgebaut werden muss? Ich zitiere mich nochmals selbst: Liebe Grüße |
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Wenn die Modulanzahl am Wechselrichter passt bzw pro String und der Unterschied PRO String (falls du 2 hast) nicht zu gross ist kannst du aus der Ferne betrachtet einfachst zurueckbauen. Dann Neuabnahme beim Netzbetreiber melden (je nach Netzbetreiber) brauchst halt einen Elektriker/Pruefbefund Dann die kleinere Anlage beim Stromabnehmer offiziell melden Um Dein Zitat richtiger zu stellen: ANLAGE VORHER AUSSCHALTEN !! |
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gibt es dazu von den Verfassern des Threads schon neuere Erkenntnisse? Ich hatte heute ein Telefonat mit meinem Energiebetreiber, der meinte, es ist für den Rückbau der PV keine spezielle Bestätigung / Prüfbericht notwendig, lediglich meine, schriftliche Zusage, dass der Rückbau (<25kWp)erfolgt ist |
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Ich bin leider absoluter Laie, aber wenn der WR WR [Wechselrichter] nur 17kw kann, muss dann überhaupt was rückgebaut werden? |
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ja, unsere klugen Gesetzgeber haben sich nämlich überlegt, dass die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] der Module ausschlaggebend sind. Und nicht die kW vom WR WR [Wechselrichter]. (was eigentlich sinnvoller wäre) Aber naja.. so ist es aktuell halt. ABER: Ich würde ein Rückbauen trotzdem scharf durchkalkulieren. die große Ersparnis unter 25kWp hast du ja eigentlich deshalb, weil du den Invest für die zusätzlichen Module sparst, und zusammen mit der Steuerbefreiung die Amortisationszeit der Anlage vergleichsweise extrem verkürzt wird. Wenn du jetzt aber schon das Geld für die zusätzlichen Module eh schon ausgegeben hast.... sieht die Rechnung anders aus. Schwierig.... Aber auch hier: je näher du an der 25kWp Grenze bist, desto eher wird es sich wohl lohnen drunter zu bleiben. Wenn da aber schon 10-20 Module zu viel drauf liegen, wird ein Abbauen wohl eher nicht mehr lohnen. |
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Also bei meiner Erweiterung war für Netz NÖ für den NEtzzugangsvertrag die Kva der WR WR [Wechselrichter] interessant und denen waren die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] eher egal... Eventuell hat es aber auch mit den Victrons zu tun? |
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Dem Netz sollten deine kWP kWP [kWpeak, Spitzenleistung] ja auch eigentlich mehr oder weniger egal sein. Für die ist wichtig, was du max. an kVA einspeisen kannst. Hier gehts aber um die steuerliche Betrachung. Die Steuerberater und Politiker hierzulande haben aber keine fachliche Ahnung, und haben daher die Modul-kWp als Anlagen-Kenngröße festgelegt. |
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so war es bei mir auch, für den 10KTL habe ich 11KVA laut dem Wechselrichterdatenblatt von Netz NÖ genehmigt bekommen. |
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es tut sich was, es gibt einen neuen Entwurf "Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2023" https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:03d64e3b-390c-4f8d-93d4-584b2143526a/63_22_vuwfa-nicht-barrierefrei.pdf Maßnahme 2: Ausweitung der Einkommensteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen Beschreibung der Maßnahme: Die Einkommensteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen soll geändert werden um sicherzustellen, dass die Verbauung eines leistungsfähigeren Moduls (als 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]) zur Eigenversorgung im privaten Bereich nicht zum vollständigen Entfall der Steuerbefreiung für die Überschusseinspeisung führt. Daher soll der schon bisher bestehende, aber nun erhöhte Grenzwert für die Engpassleistung künftig mit einem Grenzwert für die Anschlussleistung kombiniert werden. Damit soll die Steuerbefreiung in Zukunft auch greifen, wenn die Engpassleistung bis zu 35 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] beträgt, wenn gleichzeitig die für die Netznutzung an der Übergabestelle vertraglich vereinbarte Leistung (die Anschlussleistung) den Wert von 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nicht übersteigt. |
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Gut dass sich etwas tut, aber da muss noch nachgeschärft werden, sonst sitzen wieder alle da und diskutieren wegen des kleine "p"s. Es macht natürlich nur eine Anschlussleistung von 25 kW Sinn, und wieso das Kind nicht einfach beim Namen genannt wird ("Modulspitzenleistung" statt "Engpassleistung") in diesem Zusammenhang erschliesst sich mir auch nicht. Wenn man schon dabei ist könnte man die Hürde gleich auf die 30 kVA (30 kW) legen die wir schon mit dem zentralen NA-Schutz und teilweise für die Wandlermessung etabliert haben. |
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weil ich's grad seh: 2086 der Beilagen XXVII. GP - Regierungsvorlage - Erläuterungen Zur Definition der Engpassleistung soll § 5 Abs. 1 Z 14 des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG), BGBl. I, Nr. 150/2021, und zur Definition der Anschlussleistung § 7 Abs. 1 Z 2 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010), BGBl. I, Nr. 110/3020, herangezogen werden. <> 14.„Engpassleistung“ im Bereich der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen die durch den leistungsschwächsten Teil begrenzte, höchstmögliche elektrische Dauerleistung der gesamten Anlage mit allen Komponenten im 24-Stunden-Mittel; bei Photovoltaikanlagen gilt die Modulspitzenleistung (Leistung in kWpeak) als Engpassleistung; <> 2.Ziffer 2 „Anschlussleistung“ jene für die Netznutzung an der Übergabestelle vertraglich vereinbarte Leistung; |
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Wow... bin echt überrascht. Wenn das so kommt, bau ich meine 38,25kWp auf 35kWp zurück (die verschattete Nordseite bringt eh sehr wenig, da fällt das nicht wirklich ins Gewicht) Und lass mich von 30kVA auf 25kVA Einspeiseleistung zurückstufen. Beides hätte auf den tatsächlichen Ertrag bzw. auf die Einspeise-Menge wirklich nur sehr wenig Effekt. Auf die Steuerlast aber einen sehr spürbaren Effekt |
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ist die Anschlussleistung gleich Einspeiseleistung? |
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genau das hab ich mir gedacht wie ich den beitrag gelesen habe. damit könnte evtl. sogar @Pedaaa glücklich werden 😂 wobei @wiwi natürlich völlig recht hat. wenn schon anpassen, warum dann nicht gleich auf die 30 kVA. aber immerhin, mich freut es mit meinen 29 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] und 22 kW einspeiseleistung wenn es wirklich so kommt! |
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mikekay schrieb: [ref]mikekay:68954_1#751595[/ref]ist die Anschlussleistung gleich Einspeiseleistung? Wenns um die Einspeisung geht, aus meiner Sicht eigentlich schon. Bezugs-Leistung ist hingegen wieder ein eigenes Kapitel |
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dann werde ich mich ebenfalls auf 25kW limitieren lassen. stellt ihr auf euren WR WR [Wechselrichter] dann ebenfalls ein Threshold ein? |
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