Hallo zusammen,
Nach einem Telefonat mit dem Gericht bzgl. der Befreiung des Pfandrechts habe ich die Info erhalten, dass es eigentlich nur bei Festbetragshypotheken geht. In Ausnahmefällen geht aber auch eine Höchstbetragshypothek wenn in der Pfandurkunde vermerkt wird, dass diese nur für das finanzierende Objekt gilt und einmal ausnutzbar ist.
Wir haben bei der ING finanziert und es wurde uns eine Höchstbetragshypothek ausgestellt. ING stellt nur diese aus.
Nach Rücksprache mit unserem Notar kann das abgeändert werden.
Diese Fälle hatte der Notar schon mehrmals.
Die ING weigerte sich hierzu aber.
Hat
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