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ING und Befreiung Pfandrechtsgebühren

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  •  jpsully
29.4.2020
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo zusammen, 

Nach einem Telefonat mit dem Gericht bzgl. der Befreiung des Pfandrechts habe ich die Info erhalten, dass es eigentlich nur bei Festbetragshypotheken geht. In Ausnahmefällen geht aber auch eine Höchstbetragshypothek wenn in der Pfandurkunde vermerkt wird, dass diese nur für das finanzierende Objekt gilt und einmal ausnutzbar ist. 

Wir haben bei der ING finanziert und es wurde uns eine Höchstbetragshypothek ausgestellt. ING stellt nur diese aus.

Nach Rücksprache mit unserem Notar kann das abgeändert werden. 
Diese Fälle hatte der Notar schon mehrmals. 

Die ING weigerte sich hierzu aber.

Hat 

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
29.4.2020  (#1)

zitat..
jpsully schrieb: Wir haben bei der ING finanziert und es wurde uns eine Höchstbetragshypothek ausgestellt. ING stellt nur diese aus.

Stimmt - die ING (und die meisten anderen Banken auch) stellt nur Pfandbestellungsurkunden über Höchstbetragspfandrechte aus. Einer Änderung des Pfandvertrages auf eine Darlehenshypothek wird bei der ING nicht zugestimmt. Hoffe, du wurdest diesbezüglich vorher aufgeklärt (so dein diesbezüglicher Wunsch vor Vertragsunterfertigung bzw. bei der Einreichung bekannt war).




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  •  jpsully
29.4.2020  (#2)
Hallo LiConsult

es wurde zwar angesprochen und auf die Höchstbetragshypothek verwiesen. Aber auch eine Höchstbetragshypothek kann für die Befreiung gelten, wenn in der Pfandurkunde vermerkt ist, dass die einmal ausnutzbar ist und eben der Kredit nur für das jeweilige Objekt gilt. 

Verstehe hier nicht ganz den Vor- bzw. Nachteil der Bank wenn das drin steht. 

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