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JFF - Hallo! Also die Jungfamilienförderung basiert auf das erstmalige Begründen einer gemeinsamen Unterkunft und ist bis max. 1 Jahr nach Begründung dieser zu beantragen. D.h. wenn du z.B. vorher schon mit deiner Frau zusammen in einer Wohnung (od. wo Ihr vorher gewohnt habt) gemeldet wart und das ist schon länger als 1 Jahr her, dann kannst du sowieso keine Beantragen. Wenn du und deine Frau erst seit kurzem eingezogen seid und vorher nicht zusammengelebt hat, dann gehts -> 1 Jahr.
Gruß Sascha |