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·gelöst· Kamera v. Nachbar [NÖ]

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  •  terat
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
7.4. - 5.5.2023
55 Antworten | 16 Autoren 55
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Ich bräuchte mal einen Tipp wegen der Kameras unseres Nachbarn. Seit einer Woche haben sie diese direkt unter der Sachunterricht montiert. Unter anderem auch eine direkt auf unserer Seite auf der Höhe unseres Schlafzimmers. Es handelt sich auch noch um so 360 Sicherheitskameras, welche man sonst eher vom Flughafen kennt. 
Wir haben gleich am Tag der Montage unsere Bedenken sehr vorsichtig geäußert. Er hat uns versichert, dass sie den Bereich zu uns rüber geschwärzt haben und die eine Kamera, welche direkt auf unsere Seite zeigt eventuell noch umsetzen. 

Naja jetzt hatten wir lange eine sehr schlechte Basis zueinander, und wir sind die letzten die da Streiten wollen, wenn ich rechtlich richtig liege, dann dürfte er mir den Kameras nicht mal Ansatzweise den Eindruck erwecken, dass er zu uns rüber Filmen würde. Gibt da ja sogar ein OGH Urteil, aber wir wissen jetzt schon, dass es wohl wieder ziemlich eskalieren würden, wenn wir das Thema ernster besprechen würden. 
Naja im Moment befinden wir uns etwas in der Zwickmühle und wissen nicht so recht was wir tun sollen. 

Auf der anderen Seite sind wir uns auch nicht sicher, wenn wir das jetzt dulden, dass wir uns später gar nicht mehr dagegen wehren könnten. 

  •  Takeiteasy
  •   Bronze-Award
18.4.2023  (#41)

zitat..
gdfde schrieb: Aber wenn eh nur das eigene Grundstück (und nicht auch die Straße oder angrenzende öffentliche Fläche) gefilmt wird, ist eh alles gut.

Es wird nichts gefilmt, es wird höchstens ein Foto gemacht, wenn die Sensoren der Kamera jemand auf MEINEM Grundstück erfassen und dieses an MICH geschickt. emoji


zitat..
gdfde schrieb: Aber wenn du ein Foto von mir am DIF beim Tanzen machst, ist das ohne Einwilligung sicher nicht zulässig, schon gar nicht, wenn du´s oder wer auch immer veröffentlichst.

Im Normalfall, wenn du das Fest besuchst, stimmst du beim Zugang zum Festgelände der Anfertigung von möglichen Bild- und Tonaufnahmen zu und auch das sie für Zwecke wie Werbung und Webauftritte, SocialMedia z.b verwendet werden können. Das wird natürlich auch dementsprechend vom Veranstalter kundgetan, also nix heimlich oder so.


zitat..
gdfde schrieb: Und das ist nicht erlaubt...siehe Auszug von https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/datenschutz/Videoueberwachung-durch-Private.html

Und wieder muss man hier unterscheiden zwischen Steuerung via Videobild und Aufnahme. Karibu hat ja geschrieben, Leute dachten wir..... und nicht wir haben aufgenommen. emoji 


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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
18.4.2023  (#42)

zitat..
Takeiteasy schrieb: Genau von dem schreibe ich doch und nichts anderem, ich habe nie etwas vom Filmen des Nachbargrundstücks geschrieben.

Beim TE ging es darum, und irgendwie ist aus der Diskussion dann eine Grundsatzdiskussion entstanden, wir so oft 😉


1
  •  Takeiteasy
  •   Bronze-Award
18.4.2023  (#43)

zitat..
tomsl schrieb:

──────
Takeiteasy schrieb: Genau von dem schreibe ich doch und nichts anderem, ich habe nie etwas vom Filmen des Nachbargrundstücks geschrieben.
───────────────

Beim TE ging es darum, und irgendwie ist aus der Diskussion dann eine Grundsatzdiskussion entstanden, wir so oft 😉

Du hast recht, ich habe mich mitziehen lassen, so schnell geht das ^^
Lassen wir den Grundsatz weg und bleiben beim eigentlichen Thema. Also, selbst wenn ich nachvollziehbar nur auf meinem Grundstück im Bedarfsfall Fotoaufnahmen durch Auslösung bei unerlaubter Grundstücksbetretung bekommen würde und der Nachbar würde fragen, wozu die Kameras da sind und was sie zeigen, würde ich das dann ohne Wenn und Aber zeigen/vorführen.


1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
18.4.2023  (#44)

zitat..
Takeiteasy schrieb: Es wird nichts gefilmt, es wird höchstens ein Foto gemacht, wenn die Sensoren der Kamera jemand auf MEINEM Grundstück erfassen und dieses an MICH geschickt.

Ich hab ja gesagt, dass alles auf deinem Grundstück ok ist...
Video oder Foto ist datenschutzrechtlich egal...

zitat..
Takeiteasy schrieb: Im Normalfall, wenn du das Fest besuchst, stimmst du beim Zugang zum Festgelände der Anfertigung von möglichen Bild- und Tonaufnahmen zu und auch das sie für Zwecke wie Werbung und Webauftritte, SocialMedia z.b verwendet werden können. Das wird natürlich auch dementsprechend vom Veranstalter kundgetan, also nix heimlich oder so.

Jo eh, aber von akkreditierten Fotografen, die greifbar sind und bei denen man das Foto auch löschen lassen kann.
Du als "Hobbyfotograf" darfst keine fremden Menschen ohne Einverständnis fotografieren oder filmen und schon gar nicht veröffentlichen.

zitat..
Takeiteasy schrieb: Und wieder muss man hier unterscheiden zwischen Steuerung via Videobild und Aufnahme. Karibu hat ja geschrieben, Leute dachten wir.....

Genau so stehts in dem zitierten Absatz von mir drinnen, dass das nicht erlaubt ist...
"Das ist in der Regel dann der Fall, wenn eine Drohne mit einer eingebauten Kamera fliegt, die Bilder aufzeichnet und per Funk an die Pilotin/den Piloten übermittelt."

zitat..
Takeiteasy schrieb: Also, selbst wenn ich nachvollziehbar nur auf meinem Grundstück im Bedarfsfall Fotoaufnahmen durch Auslösung bei unerlaubter Grundstücksbetretung bekommen würde und der Nachbar würde fragen, wozu die Kameras da sind und was sie zeigen, würde ich das dann ohne Wenn und Aber zeigen/vorführen.

Das ist nett von dir, aber nicht notwendig.
Auf deinem Grundstück kannst du tun und lassen was du möchtest...auf anderen Grundstücken eben nicht...da muß dann auch dem Nachbarn nix bewiesen oder vorgeführt werden.
Der Nachbar kann dich bei der Datenschutzbehörde anzeigen und die kann einen Überprüfung machen...der mußt du das dann entsprechend belegen/zeigen.

Nimms bitte nicht persönlich, aber mir ist Datenschutz sehr wichtig und diese Drohnen, Kameras usw. an jedem Eck ein Dorn im Auge, wenn sie mich aufnehmen.


1
  •  Takeiteasy
  •   Bronze-Award
18.4.2023  (#45)

zitat..
gdfde schrieb: Du als "Hobbyfotograf" darfst keine fremden Menschen ohne Einverständnis fotografieren oder filmen und schon gar nicht veröffentlichen.

Welches Gesetz sagt das denn bitte? Einzig der Veranstalter eines Events könnte hier festlegen, dass nur er durch seinen eigenen Fotografen Fotos anfertigen lässt. Bei den meisten Veranstaltungen trifft dies aber nicht zu, hier werden auch "Hobbyfotografen" geduldet. Das diese sich an geltende Rechte halten sollen wird dann wohl erwartet. Für Hobbyfotografen gilt dann natürlich selbiges wie für den Veranstaltungsfotografen, ist für den Besucher erkennbar das hier Fotos gemacht werden, so kann er später nicht  einfach sagen "Ich wußte ja nicht das hier Fotos gemacht werden" oder aber der Veranstalter druckt es z.b auf Eintrittskarten.

Eine Einwilligung muss beim Fotografieren von Events allerdings auch dann nicht eingeholt werden, wenn man von einer sog. konkludenten Einwilligung der am Event beteiligten Personen ausgehen kann.

zitat..
gdfde schrieb: Genau so stehts in dem zitierten Absatz von mir drinnen, dass das nicht erlaubt ist...
"Das ist in der Regel dann der Fall, wenn eine Drohne mit einer eingebauten Kamera fliegt, die Bilder aufzeichnet und per Funk an die Pilotin/den Piloten übermittelt."

Nochmals ganz deutlich, eine Kamera an einer Drohne nimmt NICHT automatisch etwas auf, sie dient zur zusätzlichen Orientierung beim Fliegen. Niemand, der so eine Drohne steuert, kann etwas dafür, dass jemand anderes darin gleich eine Überwachung, Bespitzelung oder gar Aufnahme sieht.

So genug zu diesem Thema von meiner Seite. 

1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
18.4.2023  (#46)

zitat..
Takeiteasy schrieb: Welches Gesetz sagt das denn bitte?

Mach dich bitte mit der europäischen Datengrundschutzverordnung (DSGVO) vertraut, zb. hier: https://www.wko.at/service/unternehmensfuehrung-finanzierung-foerderungen/datenschutz-grundverordnung-fragen-und-antworten.html
In der DSGVO ist genau defniert, wie man mit personenbezogenen Daten umgehen muß, dazu zählen auch Fotos und VIdeos von Personen.


zitat..
Takeiteasy schrieb: Nochmals ganz deutlich, eine Kamera an einer Drohne nimmt NICHT automatisch etwas auf, sie dient zur zusätzlichen Orientierung beim Fliegen. Niemand, der so eine Drohne steuert, kann etwas dafür, dass jemand anderes darin gleich eine Überwachung, Bespitzelung oder gar Aufnahme sieht.

Du bist da echt am falschen Pfad unterwegs...das ganze geht viel weiter...es reicht (zu recht) schon der Anschein wie zb. eine Kameraattrappe.
Nochmals dazu: was genau an "Das ist in der Regel dann der Fall, wenn eine Drohne mit einer eingebauten Kamera fliegt, die Bilder aufzeichnet und per Funk an die Pilotin/den Piloten übermittelt." verstehst du nicht?




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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
18.4.2023  (#47)

zitat..
gdfde schrieb: Mach dich bitte mit der europäischen Datengrundschutzverordnung (DSGVO) vertraut

Moment... Die DSGVO gilt doch nur für Firmen die personenbezogene Daten verarbeiten.

Edit: muss mich selbst korrigieren... https://www.activemind.de/magazin/privatpersonen/

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
18.4.2023  (#48)
Ned wirklich.
Datenschutz gilt glücklicherweise für alle emoji

Dein Link ist sehr informativ.

2023/20230418250329.png

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  •  Takeiteasy
  •   Bronze-Award
19.4.2023  (#49)

zitat..
tomsl schrieb: Moment... Die DSGVO gilt doch nur für Firmen die personenbezogene Daten verarbeiten.

Flüster: In meinem Beruf bin ich von der DSVGO ausgenommen, was den Datenschutz persönlicher Daten angeht, ich darf ganz persönlich Daten lesen, ansehen, bearbeiten und sogar zur Verfügung stellen, ganz ohne Strafe, aber sag es nicht gdfde, sonst sieht er mich noch böse an 😂


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  •  Takeiteasy
  •   Bronze-Award
19.4.2023  (#50)

zitat..
gdfde schrieb: Datenschutz gilt glücklicherweise für alle

Ist so nicht ganz richtig, es gibt natürlich einige Ausnahmen, aber wir drehen uns im Kreis 😉 

Mir persönlich ist natürlich bekannt was ich laut DSGVO "darf" und was nicht und wo ich eine Erlaubnis einer betroffenen Person (die man, sofern man gut erzogen wurde sowieso fragt)  benötige oder eben nicht mehr. 




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  •  gdfde
  •   Gold-Award
19.4.2023  (#51)
@takeiteasy
nachdem du anscheinend erkenntnisresistent bist und bevor das ganze ins lächerliche abdriftet, belassen wir's lieber an dieser Stelle.
Die Eingangsfrage vom TE wurde ja vollständig beantwortet.

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  •  Takeiteasy
  •   Bronze-Award
19.4.2023  (#52)

zitat..
gdfde schrieb: nachdem du anscheinend erkenntnisresistent bist und bevor das ganze ins lächerliche abdriftet, belassen wir's lieber an dieser Stelle.

Sieh mal, in meinem Job ist die DSGVO etwas ganz Wichtiges, sie ist notwendig für dritte die an mich herantreten könnten. Gleichzeitig gibt es in der DSGVO Ausnahmen in denen der Datenschutz für mich und die Ausübung meines Jobs z.b nicht gilt.

Und ebenso wirst du rechtliche Rahmenbedingungen für das Fotografiert werden auf Festen finden, wo man nicht explizit jeden einzelnen Teilnehmer (ist ja freiwillig) um Erlaubnis fragen muss, da dies bereits oft im Vorfeld auf mehreren Wegen (für den Teilnehmer ERKENNBAR) passiert ist. Aber es steht dir natürlich frei, die DSGVO Wort für Wort als "das ist Gesetz" zu nehmen und andere im Bedarfsfall zu klagen. Das Gericht bzw. der Anwalt wird die ganze Sachlage dann schon klären.

Ebenso verhält es sich mit der Drohne, sind alle rechtlichen Voraussetzungen gegeben, kann er/sie mit ihr fliegen und du sollte es dich stören das da eine Drohne mit Kamera fliegt, kannst im besten Fall die Polizei hinzuziehen, die das ganze dann prüft, ein (Flug)Verbot wird er/sie dann wegen eines eigenartigen (ich könnte ja beobachtet werden) Gefühls bei dir nicht bekommen.

Aber, wie du geschrieben hast, der TE hat seine Antwort 😉




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  •  opa12
20.4.2023  (#53)

zitat..
Karibu schrieb:

Angedacht ist auch, in Kombination mit den elektronischen Türschlössern später mal anderen Personen Zutritt zum Grundstück bzw. auch zum Haus oder zur Garage Zugang gewähren zu können (zB Paketlieferungen, unangekündigter oder zu früher Besuch, etc).
 

Alles Gute euch 🤗

Das ist die beste Idee überhaupt, denn solche Systeme sind in Zukunft sicher der Hauptangriffspunkt der "Einbrecher".




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  •  Takeiteasy
  •   Bronze-Award
21.4.2023  (#54)

zitat..
opa12 schrieb: Das ist die beste Idee überhaupt, denn solche Systeme sind in Zukunft sicher der Hauptangriffspunkt der "Einbrecher".

Darum kombiniert man verschiedene Techniken (auch jene der Sicherheit). Elektrische Türschlösser gibt es ja bereits länger, nicht erst seit heute. So ein Haus steht innerhalb eines Grundstückes, man kann also ab der Grundgrenze bereits für die eigene Sicherheit sorgen, bevor man überhaupt zu diesem elektronischen Schloss kommt.


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  •  MikeSeeH
  •   Bronze-Award
5.5.2023  (#55)

zitat..
Takeiteasy schrieb: Einzig der Veranstalter eines Events könnte hier festlegen, dass nur er durch seinen eigenen Fotografen Fotos anfertigen lässt. Bei den meisten Veranstaltungen trifft dies aber nicht zu, hier werden auch "Hobbyfotografen" geduldet.

… und genau das machen Veranstalter auch.

Um bei dem Beispiel mit dem Donauinselfest zu bleiben siehe dazu die Haus- und Platzordnung: https://donauinselfest.at/wp-content/uploads/2022/06/Haus_und_Platzordnung_DIF22.pdf

"Jede Person, die das Gelände betritt, anerkennt, dass sie Ton- und /oder Bildaufzeichnungen nur zum Privatgebrauch machen und/oder übertragen darf. Auf jeden Fall ist es strengstens verboten, über das Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige Medien Ton- und/oder Bildmaterial ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen. Davon ausgenommen sind Vertreter*innen der Presse und elektronischen Medien, die über eine Akkreditierung durch die Veranstalter*innen verfügen."

… und noch ein weiteres Beispiel vom Frequency:
12. Jeder Besucher stimmt der Verwendung von Bildmaterial, das im Zuge der Veranstaltung als Foto oder Film oder ähnlichen Medien aufgenommen wird, zur Bewerbung künftiger Veranstaltungen zu. Bei Fernseh- (FS) und/oder Streaming-Übertragung sowie der Anfertigung von Fotos, Video- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters oder vom Veranstalter beauftragter Personen erteilt der Besucher der übertragenden FS-Anstalt sowie dem Veranstalter seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitig oder zukünftigen technischen Verfahrens verwertet werden dürfen.


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