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Es wird nichts gefilmt, es wird höchstens ein Foto gemacht, wenn die Sensoren der Kamera jemand auf MEINEM Grundstück erfassen und dieses an MICH geschickt. Im Normalfall, wenn du das Fest besuchst, stimmst du beim Zugang zum Festgelände der Anfertigung von möglichen Bild- und Tonaufnahmen zu und auch das sie für Zwecke wie Werbung und Webauftritte, SocialMedia z.b verwendet werden können. Das wird natürlich auch dementsprechend vom Veranstalter kundgetan, also nix heimlich oder so. Und wieder muss man hier unterscheiden zwischen Steuerung via Videobild und Aufnahme. Karibu hat ja geschrieben, Leute dachten wir..... und nicht wir haben aufgenommen. |
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Beim TE ging es darum, und irgendwie ist aus der Diskussion dann eine Grundsatzdiskussion entstanden, wir so oft 😉 |
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Du hast recht, ich habe mich mitziehen lassen, so schnell geht das ^^ Lassen wir den Grundsatz weg und bleiben beim eigentlichen Thema. Also, selbst wenn ich nachvollziehbar nur auf meinem Grundstück im Bedarfsfall Fotoaufnahmen durch Auslösung bei unerlaubter Grundstücksbetretung bekommen würde und der Nachbar würde fragen, wozu die Kameras da sind und was sie zeigen, würde ich das dann ohne Wenn und Aber zeigen/vorführen. |
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Video oder Foto ist datenschutzrechtlich egal... Jo eh, aber von akkreditierten Fotografen, die greifbar sind und bei denen man das Foto auch löschen lassen kann. Du als "Hobbyfotograf" darfst keine fremden Menschen ohne Einverständnis fotografieren oder filmen und schon gar nicht veröffentlichen. Genau so stehts in dem zitierten Absatz von mir drinnen, dass das nicht erlaubt ist... "Das ist in der Regel dann der Fall, wenn eine Drohne mit einer eingebauten Kamera fliegt, die Bilder aufzeichnet und per Funk an die Pilotin/den Piloten übermittelt." Das ist nett von dir, aber nicht notwendig. Auf deinem Grundstück kannst du tun und lassen was du möchtest...auf anderen Grundstücken eben nicht...da muß dann auch dem Nachbarn nix bewiesen oder vorgeführt werden. Der Nachbar kann dich bei der Datenschutzbehörde anzeigen und die kann einen Überprüfung machen...der mußt du das dann entsprechend belegen/zeigen. Nimms bitte nicht persönlich, aber mir ist Datenschutz sehr wichtig und diese Drohnen, Kameras usw. an jedem Eck ein Dorn im Auge, wenn sie mich aufnehmen. |
Ich hab ja gesagt, dass alles auf deinem Grundstück ok ist... ||
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Welches Gesetz sagt das denn bitte? Einzig der Veranstalter eines Events könnte hier festlegen, dass nur er durch seinen eigenen Fotografen Fotos anfertigen lässt. Bei den meisten Veranstaltungen trifft dies aber nicht zu, hier werden auch "Hobbyfotografen" geduldet. Das diese sich an geltende Rechte halten sollen wird dann wohl erwartet. Für Hobbyfotografen gilt dann natürlich selbiges wie für den Veranstaltungsfotografen, ist für den Besucher erkennbar das hier Fotos gemacht werden, so kann er später nicht einfach sagen "Ich wußte ja nicht das hier Fotos gemacht werden" oder aber der Veranstalter druckt es z.b auf Eintrittskarten. Eine Einwilligung muss beim Fotografieren von Events allerdings auch dann nicht eingeholt werden, wenn man von einer sog. konkludenten Einwilligung der am Event beteiligten Personen ausgehen kann. Nochmals ganz deutlich, eine Kamera an einer Drohne nimmt NICHT automatisch etwas auf, sie dient zur zusätzlichen Orientierung beim Fliegen. Niemand, der so eine Drohne steuert, kann etwas dafür, dass jemand anderes darin gleich eine Überwachung, Bespitzelung oder gar Aufnahme sieht. So genug zu diesem Thema von meiner Seite. |
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Mach dich bitte mit der europäischen Datengrundschutzverordnung (DSGVO) vertraut, zb. hier: https://www.wko.at/service/unternehmensfuehrung-finanzierung-foerderungen/datenschutz-grundverordnung-fragen-und-antworten.html In der DSGVO ist genau defniert, wie man mit personenbezogenen Daten umgehen muß, dazu zählen auch Fotos und VIdeos von Personen. Du bist da echt am falschen Pfad unterwegs...das ganze geht viel weiter...es reicht (zu recht) schon der Anschein wie zb. eine Kameraattrappe. Nochmals dazu: was genau an "Das ist in der Regel dann der Fall, wenn eine Drohne mit einer eingebauten Kamera fliegt, die Bilder aufzeichnet und per Funk an die Pilotin/den Piloten übermittelt." verstehst du nicht? |
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Hallo gdfde, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Moment... Die DSGVO gilt doch nur für Firmen die personenbezogene Daten verarbeiten. Edit: muss mich selbst korrigieren... https://www.activemind.de/magazin/privatpersonen/ |
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Ned wirklich. Datenschutz gilt glücklicherweise für alle Dein Link ist sehr informativ. |
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Flüster: In meinem Beruf bin ich von der DSVGO ausgenommen, was den Datenschutz persönlicher Daten angeht, ich darf ganz persönlich Daten lesen, ansehen, bearbeiten und sogar zur Verfügung stellen, ganz ohne Strafe, aber sag es nicht gdfde, sonst sieht er mich noch böse an 😂 |
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Ist so nicht ganz richtig, es gibt natürlich einige Ausnahmen, aber wir drehen uns im Kreis 😉 Mir persönlich ist natürlich bekannt was ich laut DSGVO "darf" und was nicht und wo ich eine Erlaubnis einer betroffenen Person (die man, sofern man gut erzogen wurde sowieso fragt) benötige oder eben nicht mehr. |
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@takeiteasy nachdem du anscheinend erkenntnisresistent bist und bevor das ganze ins lächerliche abdriftet, belassen wir's lieber an dieser Stelle. Die Eingangsfrage vom TE wurde ja vollständig beantwortet. |
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Sieh mal, in meinem Job ist die DSGVO etwas ganz Wichtiges, sie ist notwendig für dritte die an mich herantreten könnten. Gleichzeitig gibt es in der DSGVO Ausnahmen in denen der Datenschutz für mich und die Ausübung meines Jobs z.b nicht gilt. Und ebenso wirst du rechtliche Rahmenbedingungen für das Fotografiert werden auf Festen finden, wo man nicht explizit jeden einzelnen Teilnehmer (ist ja freiwillig) um Erlaubnis fragen muss, da dies bereits oft im Vorfeld auf mehreren Wegen (für den Teilnehmer ERKENNBAR) passiert ist. Aber es steht dir natürlich frei, die DSGVO Wort für Wort als "das ist Gesetz" zu nehmen und andere im Bedarfsfall zu klagen. Das Gericht bzw. der Anwalt wird die ganze Sachlage dann schon klären. Ebenso verhält es sich mit der Drohne, sind alle rechtlichen Voraussetzungen gegeben, kann er/sie mit ihr fliegen und du sollte es dich stören das da eine Drohne mit Kamera fliegt, kannst im besten Fall die Polizei hinzuziehen, die das ganze dann prüft, ein (Flug)Verbot wird er/sie dann wegen eines eigenartigen (ich könnte ja beobachtet werden) Gefühls bei dir nicht bekommen. Aber, wie du geschrieben hast, der TE hat seine Antwort 😉 |
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Das ist die beste Idee überhaupt, denn solche Systeme sind in Zukunft sicher der Hauptangriffspunkt der "Einbrecher". |
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Darum kombiniert man verschiedene Techniken (auch jene der Sicherheit). Elektrische Türschlösser gibt es ja bereits länger, nicht erst seit heute. So ein Haus steht innerhalb eines Grundstückes, man kann also ab der Grundgrenze bereits für die eigene Sicherheit sorgen, bevor man überhaupt zu diesem elektronischen Schloss kommt. |
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… und genau das machen Veranstalter auch. Um bei dem Beispiel mit dem Donauinselfest zu bleiben siehe dazu die Haus- und Platzordnung: https://donauinselfest.at/wp-content/uploads/2022/06/Haus_und_Platzordnung_DIF22.pdf "Jede Person, die das Gelände betritt, anerkennt, dass sie Ton- und /oder Bildaufzeichnungen nur zum Privatgebrauch machen und/oder übertragen darf. Auf jeden Fall ist es strengstens verboten, über das Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige Medien Ton- und/oder Bildmaterial ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen. Davon ausgenommen sind Vertreter*innen der Presse und elektronischen Medien, die über eine Akkreditierung durch die Veranstalter*innen verfügen." … und noch ein weiteres Beispiel vom Frequency: 12. Jeder Besucher stimmt der Verwendung von Bildmaterial, das im Zuge der Veranstaltung als Foto oder Film oder ähnlichen Medien aufgenommen wird, zur Bewerbung künftiger Veranstaltungen zu. Bei Fernseh- (FS) und/oder Streaming-Übertragung sowie der Anfertigung von Fotos, Video- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters oder vom Veranstalter beauftragter Personen erteilt der Besucher der übertragenden FS-Anstalt sowie dem Veranstalter seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitig oder zukünftigen technischen Verfahrens verwertet werden dürfen. |
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