Hallo,
Was sagt ihr dazu?
Mein Nachbar teilte mir soeben mit, das unsere Gemeinde eine Sonderabgabe für den Umbau (aus dem Jahr 2006!!) der Kläranlage unseres Abwasserverbandes einheben will.
Sie hatten es in seinem Fall schlichtweg vergessen (wohl auch in meinem Fall).
Er hatte ein diesbezügliches Schreiben schon erhalten (Zahlungsfrist binnen 2!! Wochen?).
Er konnte dies noch abwenden, da lt. Gesetzestext, die Frist nach 5 Jahren ab Baufertigstellungsmeldung verjährt (in seinem Fall 2010 fertiggestellt).
Nun zu meinem Fall:
Grund gekauft 2005
Aufschließung schon vom Vorbesitzer erledigt (1978

) somit bei mir keine Aufschließungsgebühren mehr angefallen.
War zwar eine nette Diskussion mit der Gemeinde (--> des Geld hab ma ja nimmer- dann müssts as suchen, bezahlt is ja [Danke Hr. Schneider für die Rechnung bzw. Ordentliche Buchführung seit den 70er Jahren

]
Haus Fertigstellungsmeldung 2015 abgegeben.
Mein Zugang zu dem Ganzen ist der, dass die Gemeinde mich schon 2010 bei Baubeginn (eigentlich bei der Einreichung) davon informieren hätte müssen, das eine Sonderabgabe in der Höhe von was auch immer fällig ist.
Sonst könnte ja ein jeder bei der Fertigstellung kommen mit €xxx ist für das noch offen, €xxx für jenes usw.
Würde mich über ein paar Infos von euer Seite freuen, vielleicht gibt's schon ähnliche Fälle.
Ach ja, das Ganze ist in NÖ / Bez. Mistelbach..
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