« Finanzierung  |

Kaufanbot canceln

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Horizont
19.3. - 22.3.2020
5 Antworten | 5 Autoren 5
5
Hallo Forum,

vermutlich bin ich nicht der Einzige, der von den aktuellen Gegebenheiten beeinflußt ist...

Nun, ich hatte bereits vor einigen Wochen geschrieben, dass ich eine Immobilie kaufen werde. Habe beim Makler ein "Kaufanbot"! unterschrieben und die verkaufende Partei hat das Kaufanbot gegengezeichnet. 

Nun, die jetzige Krise hat mein UNternehmen zum Stillstand gebracht und ich werde vermutlich vorerst in Kurzarbeit gehen aber auch meine Frau. Ich schätze, dass wir nach der Kurzarbeitsphase bestimmt nicht einfach wieder normal zurückkehren können und rechne, dass wir beide in spätestens arbeitslos werden.
Daher haben wir zwei Optionen:

   •  Option1:
   •  Kaufanbot canceln weil weder Kreditvertrag noch Kaufvertrag unterschrieben wurden aber dann wäre zumindestens d. Immobiliengebühr von 3% fällig (sind in meinem Fall ~13.000€).
   •  Wir haben jedoch im Kaufanbot eine Passage, dass uns nämlich davor retten könnte, die 13k zu bezahlen. Diese Passage lautet folgendermaßen:
   •  Sollten wir (Meine Frau und ich) ohne wichtigen Grund den Vertragsabschluss ablehnen, oder der Abschluss gegen Treu und Glauben von uns vereitelt werden, sind wir zur ungeteilten Hand zur Provisionszahlung an Makler XYZ verpflichtet. 
   •  Wir gehen davon aus, dass die drohende Arbeitslosigkeit ein wichtiger Grund ist, den Vertrag nicht zu unterschreiben...
   •  Option2:
   •  Bank bietet an, 3 Jahre nur die Zinsen zu zahlen. Tilgung würde in diesem Zeitrahmen entfallen und wir hätten theoretisch nach 3 Jahren immer noch keinen Cent abbezahlt sondern nur Zinsen. Dafür könnten wir eine gewisse Summe monatlich ansparen und am Ende des Jahres als Sondertilgung abzahlen (10k wären ohne Strafzahlung möglich). 3 Jahre ist der Rahmen, den sie uns anbieten aber ich theoretisch jeder Zeit wieder abbrechen kann und den Kredit tilgen kann, also Tilgung + Zinsen. 

Nun meine erste Frage: kann ich anhand vom oben angeführten Grund, nämlich der drohenden Arbeitslosigkeit, vom Vorhaben eine Immobilie zu erwerben aussteigen ohne dafür die Maklergebühren zu zahlen? 
Meine zweite Frage: Falls wir nicht aussteigen können, ist das ein gutes Angebot von der Bank? Wäre es möglich den Kredit jetzt normal zu tilgen, so lange wir auf Kurzarbeit sind aber bei eintretender Arbeitslosigkeit auf die Option der reinen Zinsrückzahlung umzusteigen? 

Sorry für den langen Text, wir sind wirklich extrem unsicher wie wir weitermachen sollen :/

LG

  •  wern
19.3.2020  (#1)
Option 3: Mit Verkäufer und Makler sprechen. Vielleicht haben die in der jetzigen Situation Verständnis 

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
20.3.2020  (#2)

zitat..
Horizont schrieb: kann ich anhand vom oben angeführten Grund, nämlich der drohenden Arbeitslosigkeit, vom Vorhaben eine Immobilie zu erwerben aussteigen ohne dafür die Maklergebühren zu zahlen?

Genau genommen gibt es zwei potentiell negative Aspekte für euch.

Der erste ist die bereits angesprochene Maklergebühr - der zweite Aspekt ist jener, dass ihr dem Verkäufer gegenüber schadenersatzpflichtig seid. Der Schaden der ihm (dem Verkäufer) entstanden ist, kann mannigfalitg sein - möglicherweise kann er durch den Nicht-Verkauf seinen Kredit jetzt nicht abdecken oder ein neues Haus/Wohnung kaufen bzw. muss er (er wird mit dem Makler vermutlich auch eine Provisionsvereinbarung haben) dem Makler Provision zahlen, obwohl das Geschäft nun nicht zusammenkommt, etc..

Betreffend die Maklergebühr sehe ich eine sehr geringe Chance. Der Makler wird seinen Anspruch geltend machen, weil er "verdienstlich" (er hat Käufer und Verkäufer  "zusammengebracht") wurde. Betreffend Schadenersatz kann man denke ich die Pandemie als "wichtigen Grund" sehr wohl einwenden.

Auf jeden Fall ist es sinnvoll, sich mit einem Anwalt über diese Themen im Detail zu unterhalten. Auch macht es natürlich Sinn, sich mit Makler und Verkäufer kurzzuschließen - in Zeiten wie diesen kann man durchaus an das Verständnis für die außerordentliche Lage appelieren.


zitat..
Horizont schrieb: Meine zweite Frage: Falls wir nicht aussteigen können, ist das ein gutes Angebot von der Bank? Wäre es möglich den Kredit jetzt normal zu tilgen, so lange wir auf Kurzarbeit sind aber bei eintretender Arbeitslosigkeit auf die Option der reinen Zinsrückzahlung umzusteigen?

Ist die Bank schon von eurer Kurzarbeit bzw. der Arbeitgebersituation unterrichtet? In den Bankangeboten ist stets vermerkt, dass diese solange aufrecht sind, solange keine negativen bonitätsrelevante Ereignisse (und das ist eines) auftreten.
Für die Bank ist neben der Sicherstellung vor allem wichtig, dass die Kreditfähigkeit (= Fähigkeit zur Rückzahlung des Kapitals und der Zinsen) dokumentiert ist. Nachdem es deine (berechtigte) Vermutung ist, dass die Kurzarbeit der erste Schritt und leider die Arbeitslosigkeit der zweite Schritt sein wird, solltest du das der Bank jedenfalls so mitteilen (so sie nicht ohnehin selbst nachfragt).
Die reine Zinszahlung (gleich bedeutend mit Ratenstundung) ist das Ergebnis einer unvorhergesehenen Arbeitslosigkeit. Im Sinne der Bonitätsdarstellung wird sich die Bank auf ein Kreditverhältnis einer unter großer Wahrscheinlichkeit eintretenden Arbeitslosigkeit nicht einlassen.

lg
Thomas

1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo Horizont,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Kaufanbot canceln

  •  Shan
  •   Gold-Award
21.3.2020  (#3)
Auf Grund der Krise, traue ich mich wetten, dass Banken sehr wohl auf Kreditnehmer eingehen werden und Lösungen suchen, wenn sie rechtzeitig von Zahlungsproblemen in Kenntnis gesetzt werden.

Meiner Meinung nach habt ihr euch gut überlegt ob ihr das Haus wollt oder nicht. Sonst hättet ihr das Kaufanbot nicht unterschrieben. Frage ist jetzt: war es ein verbindliches oder ein unverbindliches Angebot?
Ausgehend von deinem Kommentar gehe ich von einem verbindlichen Angebot aus. Falls es das nicht war und das Angebot von der Kreditzusage einer Bank abhängig wäre, bist raus aus dem Vertrag, wenn die Bank noch keine Kreditzusage gemacht hätte.

Nichts desto trotz, falls du drauf spekulieren willst, dass du das Haus nach der Krise günstiger bekommst, käme mir das in der derzeitigen Krisensituation absolut falsch vor. Wir sind auf uns gegenseitig angewiesen. Im Endeffekt kann dann der Verkäufer das Geld nicht ausgeben, dass er sonst ausgegeben hätte und so kannst dich dann wirklich von euren Jobs verabschieden ... Wenn alle mitmachen und sich gegenseitig stützen und schützen, schaffen wir es gemeinsam raus aus der Krise. Falls wirklich ernsthafte Probleme entstanden sind, bin ich ganz der Meinung von Thomas - klärendes Gespräch mit Verkäufer und Makler - alle Fakten auf den Tisch und schauen was dabei rauskommt.

1


  •  AndiBru
  •   Gold-Award
21.3.2020  (#4)
Hallo,

ich denke Schritt 1 - wollt Ihr das Objekt haben - dann Gespräch mit allen Beteiligend suchen und das Ziel verfolgen Ihr wollt das Objekt - wie kann man es günstig bewerkstelligen.
UNd ich würde beim Kredit zumindest einen Teil zurückl zahlen nie nur die Zinsen.

Wenn ihr das Objekt nicht wollt, dann einmal das gespräch mit dem Makler suchen, vielleicht gibt es ja einen zweiten Kunden damit einmal der Eigentümer "befridigt ist" und wenn es einen zweiten Kunden gibt, dann ist ja auch der Makler "befriedigt" da er ja dann von dem die Provision bekommt, und man könte ihm ja dennoch tausend Euro für die Mühe geben damit er euch unterstützt.


Also wenn ihr wisst was ihr wollt, dann würde ich mit dem Makler das Gespräch suchen.


LG


1
  •  cc9966
  •   Gold-Award
22.3.2020  (#5)
es bringt dir nichts mehr, aber für andere die später das mitlesen: schreibt eigene kauf-angebote und macht die voraussetzung "vorbehaltlich der finanzierbarkeit durch die bank XXX", als XXX eine feste seriöse bank einsetzen, auch wenn man die bank noch nciht fix gewählt hat.

bei makler-formularen ist das nicht drin, und da stehten viele andere einem benachteiligten sätze drin. wenn man kontaktdaten hat, schickt man es den makler und verkäufer zu gleich.

den makler möchte ich sehen, der das kaufangebot nicht akzeptiert und auf die provision verzichtet, weil nicht sein formular mit seine benachteiligungen unteschrieben wurde.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Angebot der Bank