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Hi, gewöhnlich orientiert sich die Kaufpreisbildung gemäß §15 WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) an den Herstellkosten und dem mit 1% p.a. verwohnten Finanzierungsbeitrag. Was die Kaufnebenkosten betrifft, greift aktuell ja die Änderung im Gerichtsgebührengesetz (GGG) wonach die Gerichtsgebühren für die Eintragung des Eigentumsrechtes und des Pfandrechtes nicht zur Anwendung kommen. Idealerweise forderst du von der Genossenschaft ein Kaufanbot an, das alle Zahlen beinhaltet. Zur Info: nach §22 WGG kann der Kaufpreis bei offensichtlicher Unangemessenheit (bedeutet, ein frei finanziertes, vergleichbares Objekt müsste günstiger sein) angefochten werden zwar - wird jedoch ein schwieriges Unterfangen. wenn du diese 2k/Monat 14 mal bekommst (somit 2.333/Monat), dann beträgt die maximale monatliche Kreditrate bei allen Banken, die über kein Ausnahmekontingent gem. KIM-V verfügen etwa monatlich 930 - was bei einer 35 jährigen Gesamtkreditlaufzeit und geltender Zinsstruktur einen Kreditbetrag von etwa 220.000 zulassen würde. Die Vorgabe des Abschlusses einer Restschuldversicherung (obwohl ich persönlich diese für sinnvoll erachte) als Voraussetzung für die Kreditvergabe ist in den letzten Jahren etwas "außer Mode" gekommen - noch dazu, wo diese keinen Beitrag zur Beleihungsquote liefert. Ohne Eigenkapital (quasi ausschließlich mit dem geleisteten, abgewerteten Finanzierungsbeitrag) finanzieren hängt davon ab, wie hoch der Kaufpreis lt. WGG ist. Das müsstest du herausfinden. |
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Danke für die schnelle Antwort. Hab bei der Genossenschaft nachgefragt. Der abgewertete Finanzierungsbeitrag beträgt 23.185,57 € und ergibt somit einen Gesamtpreis von 95.603,51 € Des weiteren wurde mir mitgeteilt die Nebenkosten würden erfahrungsgemäß in etwa 9.000€ ausmachen. Damit wäre die KIM-V, welches 20% Eigenkapital vorschreibt, bereits erfüllt wenn ich das richtig verstanden habe. |
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Mit der Einbringung des FB und dementsprechender Bewertung durch die Bank vorausgesetzt, sollte der KIM-V entsprochen und Topkinditionen erhältlich sein. Eine RAV verlangt meines Wissens nach nur die Oberbank. Und selbst dort kann man argumentieren |
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gerne, perfekt - dann sollte das mit der Finanzierung prinzipiell auch gut funktionieren. Bleibt nur mehr deine Frage nach offen. Ich meine ja, nachdem der Finanzierungsbeitrag alleine die Regulatorik bereits erfüllt. |
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Herzlichen Dank für eure Antworten. |
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